Dickschiff hat geschrieben:es gibt Neues im Leiter/Luken-Streit. Der Vermieter hat uns eine bereinigte Rechnung, nur über die Luke&Austausch gefaxt, nachdem ich ihm eine unmissverständliche Aufforderung zugeschickt hatte. Danke nochmal an Euch!
Leider überweist er den Restbetrag jetzt nur unter Vorbehalt und nach Abzug einer Unkostenpauschlale von 20?. Von einer Unkostenpauschale war nie die Rede. Vermutlich, weil wir ihm jetzt den Aufwand mit der "Extrarechnung" beschert haben. Er erklärt die Zahlung unter Vorbehalt damit, dass er bei Nicht-Garantieleistung für die Leiter die Begleichung der Rechnung von uns erwartet.
Hallo Uli,
das ist ja schon mal ein Fortschritt. Aber: Faxen kann er, was er will, wichtig ist, dass er
zahlt! Sollte er das nicht bis zu der in Deinem Brief (hoffentlich) gesetzten Frist tun, dann würde ich ihm sofort einen gerichtlichen Mahnbescheid (und zwar ohne "Unkostenpauschale", dafür mit Gerichtsgebühren) reindrücken.
Das mit dem Vorbehalt ist übrigens völlig bedeutungslos. Sollte er wirklich später noch mal mit Forderungen bezüglich der Leiter kommen, würde ich ihn eiskalt abblitzen lassen. Glaube kaum, dass er sich bei der für ihn so ungünstigen Rechtslage auf ein Mahnverfahren einlassen würde.
Das mit der "Unkostenpauschale" ist rechtlich auch nicht in Ordnung. Schließlich hat er die zusätzlichen Kosten selbst zu verantworten. Ob es sich allerdings lohnt, wegen 20 Euro ein Mahnverfahren einzuleiten? Ich glaube nicht. Du könntest ihm höchstens nochmal schreiben, dass Du die Unkostenpauschale nicht anerkennst und eine weitere Frist zur Zahlung der noch ausstehenden 20 Euro setzen.
MfG
Gerhard