Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile

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Moderator: Mods

Beitragvon MZatrix » 09.03.2007 - 01:03:32

PS: Ach ja - ich würde den Termin einfach nicht wahrnehmen. Mal sehen, was dann passiert...


...das würde ich nicht machen. Ein verbitterter Beamter stuft Dich dann in die schlechtere Klasse ein. Auch wenn Du dagegen Einspruch einlegen kannst - kostet nur Zeit und Ärger. Außerdem: Gönn' denen doch den "Freigang" :D

:D :D
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Beitragvon RaiWo » 09.03.2007 - 09:57:26

Hai!
Grund dieser Einladung dürfte doch in den technischen Daten des Fahrzeugs liegen. Da sind doch die Maße angegeben.
Und es gibt auch in meinem Bekanntenkreis Leute, die einen VW-Bus ohne Hoch- oder Klappdach als WoMo zugelassen haben, nur um Steuern zu sparen. Das ist/war bisher wohl ok, aber nun sind die Bestimmungen geändert. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann dürfte das wohl auch kein Problem sein.
CU
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Beitragvon ez » 09.03.2007 - 18:35:16

:idea: Lasst uns doch alle dahin fahren !!! :wink: :?
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Beitragvon Uli_bw » 09.03.2007 - 18:42:15

Na glücklicherweise dürfen wir noch arbeiten...
Da opfere ich keine Zeit für solche Späße...

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Beitragvon ez » 09.03.2007 - 18:53:54

Darf man keinen Witz machen?
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Beitragvon Mate » 12.03.2007 - 21:06:19

Grüß Gott,

allein durch die Höhenangabe lässt sich doch schon einigermaßen auf die Stehhöhe schließen.
Da muss man sich schon Fragen wie das FA die Höhenangaben versteht. Denke die, dass wir auf über 3 m kommen, weil wir unsere Autos alle unglabulich höher legen?

Gruß
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Logisch?

Beitragvon Wilfried . M » 13.03.2007 - 00:01:05

Hallo Mate,
hast Du noch nicht gemerkt, daß in dem Gesetzes und Verordnungsdchungel, bei uns keine Logik greifen muß?
Das tägliche Leben ist der beste Beweis. :idea:
Gruß
Wilfried
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Beitragvon oldman » 14.03.2007 - 13:14:12

Hallo zusammen,

bin Heute beim FA vorgefahren. Eine nette Damen hat dann das Mobil besichtigt und für i.O. befunden.

Es werden fast alle als Mobile zugelassenen Fahrzeuge einbestellt. Einige kennen sie!

Es gibt Fahrzeuge die zwar die Mindesthöhe haben, jedoch keine Spüle und Kochstelle. Diese werden dann nach Hubraum versteuert.

Allerdings werden auch Fahrzeuge unter 2800 kg in die Wohnmobilbesteuerung einbezogen wenn sie die Voraussetzungen

"Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist."

erfüllen.

Gruß vom Nikolaus
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Re: Logisch?

Beitragvon woming » 14.03.2007 - 14:57:17

Wilfried . M hat geschrieben:hast Du noch nicht gemerkt, daß in dem Gesetzes und Verordnungsdchungel, bei uns keine Logik greifen muß?
Das tägliche Leben ist der beste Beweis.


ne,

ein Beweis ist das noch nicht.

Aber seit ich mich von der Idee verabschiedet habe, das Leben in
einer Gemeinschaft/Gesellschaft müsse widerspruchsfrei erklärbar
sein, geht es mir schon wesentlich besser.

:lol:

woming
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
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Finanzamt

Beitragvon B.M.Werner » 29.03.2007 - 19:09:40

Hallo Womo-Gemeinde,
habe vor 3 Wochen mein neues Womo angemeldet. Euro3, S3, z.G.G. 3,5 t. Nach einer Woche kam der Bescheid vom Finanzamt: KFZ-Steuer 210 Euro/Jahr. Seit Monaten kann man in diversen Publikationen lesen, daß ich 340 Euro bezahlen muß. Mal sehen, ob noch eine Nachzahlungsforderung kommt. Irgendwie habe ich den Eindruck, daß die Sache mit der Steuereinstufung immer noch nicht feststeht.

Gruß
Bernd
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Neues Womo

Beitragvon Wilfried . M » 29.03.2007 - 19:54:53

Hallo Bernd,
herzlichen Glückwunsch zum neuem Spielzeug für Erwachsene.
Hoffentlich ist Deine Mängelliste nicht so lang wie bei anderen Freunden.
Ich wünsche Euch jedenfalls immer gute Fahrten und nur wohlgesinnte Menschen an Euren Strecken.

Zu der Steuer,... ist bei mir auch ein Wunderkind, denn in keiner Weise ist diese nachrechenbar.
Sie ist höher als die alte Steuer, aber nach den veröffentlichten Berechnungen nicht in der Hohe ablesbar.
Ich erwarte auch noch eine Nachzahlung, zumal der Zeitraum des Steuerbescheides nicht aufgeführt ist, nur der Beginn.

herzliche Grüße und immer gute Fahrten
Wilfried
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Beitragvon oldman » 30.03.2007 - 07:14:32

Hallo zusammen,

gestern ist der neue Steuerbescheid gekommen.

Ich muß ab 01.03.06 (Saisonkennzeichen) nachzahlen.

Als Grundlagen der Festsetzung wurde angegeben:

Fahrzeugeart...................Wohnmobil
zulässige Gesamtmasse......3.500 kg
Hubraum.........................2.800 cm³
Kraftstoffart/Energiequelle..0002 Diesel
Emisionsklasse..................0671 1999/96/EG;A,GKL:G1

Ist es sinnvoll, für die Nachzahlung 2006, Widerspruch einzulegen?

Neue Steuer 03/10 214,00 ?

Gruß Nikolaus
Zuletzt geändert von oldman am 30.03.2007 - 09:55:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Christine » 30.03.2007 - 07:53:05

oldman hat geschrieben:Es es sinnvoll, für die Nachzahlung 2006, Widerspruch einzulegen?

Neue Steuer 03/10 214,00 ?

Gruß Nikolaus


Wenn Dein Steuerbescheid für 2006 nicht vorläufig ist, ist er rechtsgültig! Also Einspruch einlegen!

Gruß

Christine
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Beitragvon feldhamster » 30.03.2007 - 08:55:46

Christine hat geschrieben:
Wenn Dein Steuerbescheid für 2006 nicht vorläufig ist, ist er rechtsgültig! Also Einspruch einlegen!



Nützt leider gar nix, liebe Christine, da sich Papa Staat in eigener Machtvollkommenheit das Instrument der "Rückwirkung" bei Gesetzen und Satzungen an die Hand gegeben hat.

>>Rückwirkende Abgabensatzungen werden in der Praxis dann erlassen, wenn zuvor Abgabenbescheide auf Grundlage einer Satzung erlassen worden sind, die sich im Nachhinein aus formellen oder materiellen Gründen als unwirksam erweist, die Behörde diese Bescheide aber gerne aufrecht erhalten möchte.<<
Vennlig hilsen fra feldhamsterBild
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Beitragvon tomtom » 30.03.2007 - 09:17:09

Das ist mir zu hoch!! Wo ist denn der 2006er Bescheid aufgrund einer formell bzw. materiell unwirksamen Satzung ergangen? Steht keine Vorbehaltsbelehrung im Bescheid, wird das Ding rechtskräftig. Und das vor allem dann, wenn das neue Gesetz erst Monate nach der Zustellung überhaupt erst beschlossen wird.
Man stelle sich mal vor, der Einommensteuerbescheid kommt ohne jeden Vorbehalt ins Haus und so 6 Monate später: Pustekuchen! Drück mal rückwirkend noch 50% mehr ab!!!
Gruß
TomTom
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