RaiWo hat geschrieben:...
Es gibt nur "verkehrsrechtlich"! Parkrechtlich ist Quatsch!!!
Die Vorschriften finden sich in dem StVG, derStVO und der StVZO.
Das sind die Vorschriften, die für den Straßenverkehr gelten. Dazu gibt es noch die Vorschriften des Strafgesetzbuches, wie Unfallflucht, Alkohol usw.
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Da bin ich mir nun nicht so sicher. Sehr viele Parkplätze sind Privateigentum von Unternehmen, Gemeinden oder sogar privaten Personen. Häufig findet man dann dort Schilder wie "Hier gilt die STVO" aber eigentlich können die Besitzer/Betreiber dieser Parkplätze doch machen was sie wollen und denen könnte es völlig egal sein, was nach der STVO als PKW und was als LKW gilt.
Die könnten z.B. auch Fahrzeuge mit bestimmten Längen, Breiten oder Höhen ausschließen. Oder WoMo's auf einen begrenzten Bereich verweisen.
Daher ist ein allgemeines Schild "Parken nur für PKW" schon mal die Einschränkung, dass dort weder Motorräder, noch Busse oder LKW abgestellt werden dürfen. Wie sich der Betreiber gegenüber WoMos aufstellt, müsste man dann entweder abwarten oder erfragen.
Die Polizei wird dazu wohl kaum Stellung nehmen können, da es sich in der Regel um einen "privaten" Parkraum handelt. Wenn der Betreiber dann also demnächst das durchgestrichene Zusatzschild WoMo drunter hängt, dann ist das seine Sache!
RaiWo hat geschrieben:...
Zum Parkplatzschild: wie abgebildet ist dies ein Parkplatz für Wohnmobile. Alle anderen Fahrzeuge, auch Pkw, haben dort nichts zu suchen. Ist das Zusatzschild durchgestrichen, bedeutet das "allgemeiner"Parkplatz, ABER Parkverbot für WoMos.
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So habe ich das auch gesehen. Aber auf all diesen Plätzen standen auch PKWs. Und die Aussage von holiday:
also bei uns ( A )besagt dass schild, dass hier auch womos parken dürfen ohne gewichtsbeschränkung
widerspricht dem auch.
Ich finde das also immer noch sehr verwirrend.
Nachdenklichen Gruß
Jens