So, jetzt hammer den Salat...............

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Beitragvon woming » 08.01.2007 - 10:54:39

MacLeod hat geschrieben:H
Und : demnach stimmt Deine Angabe, dass Womos nicht betroffen sein sollen, so zumindest der Vorschlag, wie Stuttgart das regeln will.


... mit der Konsequenz:

Verbot gilt für WoMos, aber nicht in Stuttgart, jedoch für
baugleiche LKWs außer baugleiche LKW im Lieferverkehr.
:?

Da wird Schilda wieder aufblühen

Dennoch bleibt für mich die Frage offen, ob die Schadstoffklassen
(mit entsprechender Plakettenfarbe) S* selber andere sind bei
der Steuer und bei Fahr-Einschränkungen.

m.E. sind die S-Klassen (abhängig von KFZ-Typ und Schlüssel) dieselben
und nur die Konsequenzen für Steuer und Fahr-Einschränkungen
sind unterschiedlich.

Kann das jemand aufdröseln?

woming
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
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Beitragvon Gimli » 08.01.2007 - 11:02:49

woming hat geschrieben:....

m.E. sind die S-Klassen (abhängig von KFZ-Typ und Schlüssel) dieselben
und nur die Konsequenzen für Steuer und Fahr-Einschränkungen
sind unterschiedlich.

....

woming


So sehe ich das auch, lasse mich aber gern eines Besseren belehren, wenn jemand dazu fundierte Infos hat.

Gruß,
Uwe
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Beitragvon Gimli » 08.01.2007 - 11:19:30

Ich habe im Internet nochmal gewühlt und folgendes herausgefunden:

Die neue Kennzeichnungs-Verordnung nennt in der Alage 2 die einzelnen Fahrzeuggruppen, die der entsprechenden Schadstoffklasse zuzuordnen sind.

In meinem Fall :

alte Kl. 1999/96/EG;A,GKL:G1
mit Schlüsselnummer 71 im Fzg.-Schein

trifft die Anlage 2, Ziffer 3, Buchstabe g, zu - also S3.

Somit hat woming Recht, dass sich bei der Klassifizierung der Fzg. nichts unterscheidet; jedoch auch nicht bei den Folgen für Fahrverbote.

Unter diesem Link :

http://tinyurl.com/yduk9b

Kann man selbst durch die Anlage 2 blättern und sich anhand der EG-Richtlinien "durchwurschteln".

In diesem Sinne.
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Beitragvon buerstnerhelmi » 08.01.2007 - 14:17:02

Moin.

Lt. der allerneuesten Promobil, die heute bei mir im Briefkasten lag, gehören Wohnmobile in die Klasse M1.

Das würde heißen, das ein WoMo mit Schlüsselnummer 71, die rote Plakette bekommt, ein Transporter mit 71 aber die Gelbe . :?: :?: :?:

Ich bin nun gespannt auf die Antworten von ADAC und TÜV.
Gruß Helmut.
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Beitragvon Gimli » 08.01.2007 - 15:24:16

Hallihallo !

Ich hatte irgendwie die Nase voll davon, dass man zu diesem Thema eigentlich nichts "mit Hand und Fuß" hört bzw. liest und habe soeben mit dem TÜV Nord in Hannover telefoniert.

Dort war man absolut überfordert .... auch nach rund 20 Minuten in der Warteschleife :

"Ich frage einmal nach, bitte gedulden Sie sich einen Moment."

Nach mehrfachem Hin und Her kam dann die ersehnte Auskunft :





"Das können wir im Moment nicht beantworten. Wir rufen Sie zurück."





Ja, hallo ?! Wenn's der TÜV schon nicht weiß, wie soll's denn bitte schön mit uns "einfachen" Womo-Fahrern/Fahrerinnen aussehen ?


DAS nenne ich absolut inkompetent !!

Falls jemals ein Rückruf erfolgen sollte; berichte ich nach




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Beitragvon Gimli » 08.01.2007 - 15:38:34

Eben gerade hat der TÜV Nord, Frau Schärjes, mich tatsächlich zurückgerufen.

Demnach gilt definitiv folgendes für die Zuteilung der Umweltplakette bei Wohnmobilen:


zGG > 2,8t = wird behandelt wie Lkw/Bus

zGG < 2,8t = wird behandelt wie Pkw


Somit haben wir tatsächlich einen Unterschied in der Form, als dass ein und dasselbe Fahrzeug entweder die rote oder die gelbe Plakette bekommt, je nach Gewicht.


.... somit dürfte die Angabe in der neuen Promobil, die ich noch nicht in meinem Kasten habe, wohl so nicht zu treffen.


Gruß,

Uwe
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Beitragvon buerstnerhelmi » 08.01.2007 - 19:56:44

Moin.

Nun bin ich schon wieder platt.

MacLeod hat geschrieben:Unter diesem Link :

http://tinyurl.com/yduk9b

Kann man selbst durch die Anlage 2 blättern und sich anhand der EG-Richtlinien "durchwurschteln".

In diesem Sinne.


In dieser Anlage steht aber überhaupt nichts von 2,8 t. :roll:
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Beitragvon Gimli » 08.01.2007 - 20:47:33

Hallo Helmut,

da hast Du Recht !!!

Aber ich kann hier auch leider nur das wiedergeben, was man mir seitens des TÜV Nord / Hannover gesagt hat.

Wer weiß, vielleicht bekommst Du, wenn Du dort anrufst, wieder eine andere Antwort.

Wie gesagt, so richtig kompetent scheint man dort - zumindest in dieser Angelegenheit - nicht zu sein.

Bild

Beste Grüße,

Uwe
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Beitragvon buerstnerhelmi » 08.01.2007 - 21:22:12

Moin MacLeod.

Ich hatte den TÜV und auch den ADAC angeschrieben, bisher aber noch nichts erhalten.

In einem anderen Forum hat ein Kollege allerdings die Aussage vom TÜV Nord schon erhalten und darin heißt es : WoMo mit Schlüsselnummer 71 = gelbe Plakette.

Das entspricht nun wiederum im Prinzip der Aussage, die Du vom TÜV erhalten hast : WoMo = LKW
Gruß Helmut.
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Beitragvon Gimli » 09.01.2007 - 06:55:03

Moin, moin Helmut !

Wie gesagt, der TÜV ist wohl momentan auch noch etwas überfordert.

Ich habe heute morgen noch eine Nachricht eines TÜV-Ing. vor Ort auf meinem AB im Büro gehabt - den werde ich auch noch einmal zurückrufen und hier nachberichten.

Einen schönen Tag wünscht


Uwe
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Beitragvon mj » 09.01.2007 - 08:26:27

Hat denn vielleicht jemand eine Idee ob die Nachrüstung eines DPF (wenn er denn jemals angeboten wird) eine Verbesserung der Einstufung (vielleicht sogar auf die grüne Plakette) bringt?
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Beitragvon Gimli » 09.01.2007 - 08:32:13

.... keine Ahnung ....

Aber da ich ja heute ohnehin nochmal mit dem TÜV-Ing. telefonieren werde, spreche ich ihn darauf gleich einmal an.


Gruß,

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Re: So, jetzt hammer den Salat...............

Beitragvon KPR » 09.01.2007 - 09:19:17



wen juckt´s, mich nicht!

wer uns nicht haben will, bitte gern:

dann fahren wir halt zu denen die uns gerne sehen, so einfach ist das.
der markt wird´s regeln!

Gr KlausP :wink:
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Beitragvon Gimli » 09.01.2007 - 09:40:44

So, jetzt haben wir's ganz genau :


Laut Mitteilung des TÜV-Braunschweig, Herrn Ing. Ziebold, wird bei der Zuteilung der Umweltplakette wie folgt verfahren:


zGG > 2,8t = Lkw/Bus
zGG < 2,8t = Pkw


Dazu steht in der von mir bereits schon genannten Verordnung expressis verbis nichts drin, da sich die Klassenunterteilung der Fahrzeuge nicht nach dieser VO richtet.

Als Hinweis bei den neuen Zulassungsbescheinigungen kann darauf geachtet werden, wie die ersten beiden Ziffern des Codes zum Feld 14.1 ausfallen :

04** = Pkw
06** = Lkw


Auf den Artikel in der aktuellen Promobil angesprochen, erklärte Herr Ziebold, dass dies dort falsch dargestellt ist.

Eine Verbesserung der Stufen, z.B. von gelb auf grün, durch Nachrüstung eines DPF ist, sofern für das entsprechende Fahrzeug angeboten und geprüft, möglich.

Grüße,

Uwe
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Beitragvon woming » 09.01.2007 - 09:50:39

MacLeod hat geschrieben:Laut Mitteilung des TÜV-Braunschweig, Herrn Ing. Ziebold, wird bei der Zuteilung der Umweltplakette wie folgt verfahren:

zGG > 2,8t = Lkw/Bus
zGG < 2,8t = Pkw

Auf den Artikel in der aktuellen Promobil angesprochen, erklärte Herr Ziebold, dass dies dort falsch dargestellt ist.


man sollte sicher auch dort recherchieren.

Aber meine Erfahrung mit dem genannten TÜV sind eher
entmutigent:

ich musste denen vor einiger Zeit 1/2 Std lang erklären, dass
WoMos bis 3.5t auch eine erst-AU-Plakette über 3 Jahre
erhalten.

Beim TÜV würde ich wohl auch nachfragen, aber nicht alles für
bare Münze nehmen. Auch an anderer Stelle erscheinen mir deren
Beurteilungen eher etwas "hemdsärmelig"

Allgemein erscheint mir DEKRA qualifizierter.

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