manzela hat geschrieben:Mittlerweile werden alle Wohnmobile bis 5t als M1 Fahrzeuge geschlüsselt, d.h. als Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen und dem Fahrersitz. Damit ist das Parken hier erlaubt.
Nein, ist es nicht. Es kommt nach wie vor darauf an, was in der Zulassungsbescheinigung steht. Steht dort "Personenkraftwagen", so darf man auf PKW-Parkplätzen parken. Steht dort etwas anderes, und bei Wohnmobilen steht in aller Regel "Sonstige Kfz - Wohnmobil", dann darf man nicht. (Abgesehen davon haben M1-Fahrzeuge nicht mehr als 8 Sitzplätze und es gibt keine Tonnagebeschränkung. Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz bis zu 5 Tonnen sind Klasse M2, die darf man mit dem normalen Führerschein gar nicht fahren.)
manzela hat geschrieben:Es gibt durchaus auch PKW die schwerer sind als 3,5t.
Das mag sein. Und die dürfen dann wiederum nicht auf den Parkplätzen mit dem LKW-Symbol parken, denn der Text zum Zusatzzeichen 1048-12 lautet:
"Nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."
MfG
Gerhard