Hallo Jostimaus,
was Du schreibst ist vom Grundsatz richtig. Jetzt kommt allerdings das aber

Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zugestimmt, will heißen der Entwurf ist durch, nicht das Gesetzt den das muß erst noch endgültig verabschiedet werden.
Die steuerliche Behandlung von SUV´s ist geklärt. Was nicht geklärt ist, ist die steuerliche Behandlung der Sonder-KFZ-Wohnmobil und damit ist für uns noch alles offen. Hier gibt es derzeit lediglich verschiedene Vorschläge der Länder sowie einer dubiosen Arbeitsgruppe. Um die Womo´s auch in Zukunft gesondert zu behandeln muß in einem zweiten Schritt das Kraftfahrzeugsteuergesetz geändert werden. Das geschieht dann wiederum auf Bundesebene.
Also
noch nicht den Kopf zu tief in den Sand stecken.
Werden wir bei der Gesetzesänderung mit den Womos nicht gesondert berücksichtig, gibt es noch die Möglichkeit der Petition. Dann kann die Womo-Gemeinde mal zeigen ob sie zusammenhält oder nicht.
Gegen den bisherigen Gesetzentwurf hat der ADAC bereits eine Petition eingereicht.
