Seetransport / Reisen mit Fähren

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Seetransport / Reisen mit Fähren

Beitragvon Dirks BiMo » 05.03.2008 - 09:24:40

Moin,
angeregt durch eine Frage im Norwegen Forum dachte ich, dieses Thema
könnte für den ein oder anderen auch hier Interessant sein.
Ich habe da mal als ADAC Mitglied einen Text des ADAC von dessen Website kopiert.

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Fährschifftransport – Schaden auf hoher See

Wer eine Fährschiffpassage bucht, wird es auch immer mit Kleingedrucktem – den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Reedereien oder Reiseveranstaltern – zu tun haben. Diese Beförderungs- oder Buchungsbedingungen sind meist auf einer der letzten Seiten der Bunten Fähren-Prospekte zu finden, und ihre Lektüre ist vor dem Kauf des Fahrscheins dringend zu empfehlen. Gelten doch je nach Schiffahrtsgesellschaft recht unterschiedliche Regelungen, insbesondere bezüglich der Haftung auf Schadenersatz bei entsprechenden Vorkommnissen auf See.
An Schäden, die auf einem Fährschiff eintreten können, denkt man verständlicherweise vorab ungern – man will sich ja schließlich die Reise nicht mit unangenehmen Gedanken an beschädigte Autos, zerschrammte Caravans oder gar verletzte Mitreisende vermiesen. Nichtsdestotrotz sollte man sich über die Folgen eventueller Schäden Klarheit verschaffen und möglichst Vorsorge treffen.

Nicht jedes Schiff geht unter, und auch nicht jede Fähre gerät in einen Orkan, bei dem Passagiere und Fahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen werden. Wird die Fährpassage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gebucht, kann eine Haftung der Reederei nach dem Athener Übereinkommen von 1974 – einer internationalen Schiffahrtskonvention - gegeben sein.

Danach haften Reedereien bei Tod oder Verletzung von Reisenden höchstens bis zu 55.000 EUR, bei Verlust von Kabinengepäck sogar nur bis 1.000 EUR. Hier ist eine Risikoabdeckung durch eigene Vorsorgemaßnahmen dringend angesagt. Diese Konvention haben aber nur wenige Länder ratifiziert (u.a. Großbritannien, Spanien, Argentinien, Rußland und Polen). Deutschland hat dieses Übereinkommen zwar unterzeichnet, jedoch aufgrund der niedrigen Höhe der dort festgelegten Haftungssummen nicht ratifiziert. In den skandinavischen Ländern sind die Regelungen des Athener Übereinkommens überwiegend in die Gesetze der einzelnen Länder integriert worden. Die Haftungssummen wurden jedoch durchgehend angehoben.

Manche Fährenbetreiber weisen sogar ausdrücklich darauf hin, daß sie nur nach der obigen Konvention eintrittspflichtig sind. Wird ein Ticket außerhalb Deutschland in einem Staat gekauft, der das Athener Übereinkommen nicht unterzeichnet hat, so gilt das Recht dieses Staates. Sofern dort die Haftung nicht explizit geregelt ist, kann die einzelne Reederei in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung sogar ausschließen.

Im Hinblick auf Entschädigungsleistungen sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mancher Fährgesellschaften nicht sonderlich gut aus; in manchen Prospekten kommen Begriffe wie Schaden oder Haftung gar nicht erst vor.

Zwar schwebt man auch dann nicht im rechtslosen Raum, aber je weiter Abfahrts- und Zielhafen von Deutschland entfernt liegen, umso ungünstiger wird meist auch das jeweilige Haftungsrecht – es sei denn, die Buchung erfolgt im Inland oder bei einer ausländischen, jedoch in Deutschland offiziell vertretenen Reederei.

Dann kommt nämlich im Schadensfall das sog. Zweite Seerechtsänderungsgesetz zur Anwendung, das die Haftungsgrenzen der Schiffseigner immerhin um einiges höher ansetzt: für Personenschäden 160.000 EUR je Passagier und Reise; für Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs (einschließlich darin oder darauf befördertem Gepäck) 8.000 EUR; für verlorengegangenes oder beschädigtes Kabinengepäck 2.000 EUR, für sonstiges Gepäck 3.000 EUR pro Reisenden.

Reisenden, denen diese Deckungssummen nicht ausreichend erscheinen oder wer die Abwicklung eines Schadensfalles lieber einer deutschen Versicherungsgesellschaft anvertraut (u.U. müßte bei ausländischem Gerichtsstand eine Entschädigung im Ausland geltend gemacht oder gar eingeklagt werden), stehen verschiedene Absicherungsmöglichkeiten zur Verfügung. Umsichtige Fährunternehmen empfehlen mehr oder weniger deutlich, bestehende Risiken durch den Abschluß von Reiseunfall-, Kranken-, Kasko-, Reisegepäck- und/oder Seetransportversicherungen selbst abzudecken.

Solche Hinweise sind überlegenswert, aber man sollte angesichts einer bevorstehenden Seereise zunächst prüfen, welche Versicherungen schon von Haus aus vorliegen. Eine allgemeine Unfallversicherung besteht bereits in vielen Haushalten. Privater Auslandskrankenschutz ist preiswert zu bekommen und sorgt für umfassenden Schutz bei Verletzungen, z.B. auch Personenrückholung im Rettungsflugzeug.

Für wertvolle Wohnmobile oder sonstige neuere Fahrzeuge wird der Halter in der Regel Vollkaskoschutz haben. Die für die meisten Fahrzeuge schon vorhandene Teilkaskoversicherung kommt u.a. für Überschwemmungs- und Sturmschäden auf, in der Vollkaskoversicherung darüberhinaus Unfallschäden (z.B. Anstoßen bei starkem Seegang). Die Eintrittspflicht einer etwaigen Teil- oder Vollkaskoversicherung bei Fährschiffschäden ist nicht immer gewährleistet.

Geht die Reise nach Nordafrika, kann die Versicherungsgesellschaft darauf verweisen, daß sie nur Europa-Deckung zu gewähren braucht, es sei denn, der Deckungsumfang wurde vor Reiseantritt auf die nordafrikanischen Länder ausgedehnt. Reisegepäckversicherungen sind relativ teuer, wenn sie auch wertvolle Gegenstände wie Foto- und Filmgeräte des Urlaubers schützen sollen. Über den Euroschutzbrief können z.B. Fahrzeuge, die auf einer Fähre erhebliche Schäden erleiden, zurückgeholt werden.

Bei Seetransportversicherungen, denen die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen zugrunde liegen, trägt der Versicherer „alle Gefahren, denen die Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind“. Darunter fallen beispielsweise Strandung, Unfall beim Be- und Entladen, Schiffszusammenstoß, Brand, Explosion, Überbordspülen, Seebeben und sonstige Naturkatastrophen. Am preiswertesten sind hier die Versicherungsprämien für Transporte nach Skandinavien, aber auch sonst innerhalb Europas, am teuersten dagegen nach Südamerika und Australien.

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Gruß
Dirk
Kein Bus? ...wie uncool. Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren ;-))
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