Führerschein im Ausland

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Führerschein im Ausland

Beitragvon Philanthrop » 02.04.2008 - 17:14:26

Hallo zusammen,

auch wenn es mich nicht direkt betrifft, mein Womo liegt mit <3,5t unterhalb meiner Fragegrenze (trotz C, CE), mich interessiert es trotzdem.
Während des Womo Treffens des Griechischen Motorhomeclub, kam das Gespäch auf den Führerschein. Der Besitzer eines Concord Liner hatte Probleme sein WoMo aus Deutschland zu holen. Nach Rücksprache mit der griechischen Polizei musste er sogar den D Schein machen, da angeblich der C hier nur für bis zu drei Personen gilt, LKW haben ja bekanntlich maximal 3 Plätze. Ok, das Teil hat ja wirklich mehr als 7,5t und ist an die 10m, aber ist auch nur für 5-6 Personen zugelassen.
Aber so oder so, das würde ja eigentlich alle Griechenland- Besucher treffen, die mit mehr als 3,5t und Womo unterwegs wären.
Wie verhält sich die Anerkenntnis unserer C Scheine, falls jemals die Polizei kontrollieren würde? Wie kann ich nachweisen, dass bei uns ( ;) EU) die Obergrenze von 8 Personen gilt? Wohlgemerkt, wir reden in beiden Fällen von den EU Führerscheinen im Scheckkartenformat.
... Nun bin ich mal gespannt.
Gruß Phil

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Re: Führerschein im Ausland

Beitragvon Uli_bw » 02.04.2008 - 18:37:52

Wo liegt das Problem sich die zusätzlichen Sitzplätze austragen zu lassen (außer er braucht sie)?

ULI
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Re: Führerschein im Ausland

Beitragvon Schwedenopa » 02.04.2008 - 18:46:54

Philanthrop hat geschrieben:Nach Rücksprache mit der griechischen Polizei musste er sogar den D Schein machen, da angeblich der C hier nur für bis zu drei Personen gilt, LKW haben ja bekanntlich maximal 3 Plätze.

Hallo,

da hat ihm die Polizei wohl einen Bären aufgebunden. Die EU-Führerscheinklasse C gilt EU-weit, und zwar für "nicht unter die Klassen D und D1 fallende Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind".

Näheres siehe EU-Richtlinie 2006/126/EG.

Generell müssen EU-Führerscheine in allen EU-Ländern unbeschränkt anerkannt werden. Einzige Ausnahme: Wenn einem Autofahrer in einem EU-Land z.B. wegen Trunkenheit am Steuer die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dann darf er in diesem Land auch mit einem "ausländischen" EU-Führerschein nicht fahren.

MfG
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