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Beitragvon Wilfried . M » 24.04.2008 - 20:28:57

Liebe Freunde,
in der Ausgabe 04/08, der Zeitschrift " Lenkrad ", meines Autoclub, ACE, wird über die GEZ geschrieben.
Es geht darin vordringlich über PKW und Wohnmobile, aber auch Wohnwagen.
Ich Zitiere :..........Die GEZ behauptet in ihren Merkblatt 4: " Rundfunkgeräte in Zweit- oder Ferienwohnung,Wochenendhäusern, Wohnmobilen und Wohnwagen sind neben in der Hauptwohnung bereitgehaltene Geräte anmelde- und gebührenpflichtig " Gezahlt werden muß auch in der Zeit, in der ein Wohnwagen ungenutzt abgestellt ist. Die Bereithaltung von Geräten reicht für die Gebührenpflicht. und der GEZ kann`s egal sein, ob Urlauber nur Privatsender schauen.

Doch das Merkblatt ist fehlerhaft , längst nicht alle Besitzer von Caravan und Reisemobilen müssen zusätzlich zahlen.
Wer kein Gerät bereithällt, wer Radio oder Fernsehen entfernt kommt ungeschoren davon. Siehe Merkblatt von Radio Bremen.
Danach sind Wohnwagen gebührenpflichtig, aber " als Ausnahmen gelten tragbare Radio- und Fernsehgeräte, die nur vorübergehend oder gelegentlich , z.B.auf Urlaubsreisen, mitgenommen werden "
Reisemobile werden als Kraftfahrzeuge wie PKW behandelt, fallen nicht unter die Gebührenpflicht. Außer, das Mobil wird stillgelegt. dann , so GEZ, " gelten die gleichen Regelungen wie für Wohnwagen. So stehts unter " Gebühren " im Internet http://www.gez.de
Kurios : Laut GEZ sind für ein zeitweilig abgemeldetes Reisemobile mit Radio / Fernseher Gebühren fällig. Ist das Reisemobil im Einsatz, gibt`s keine Gebühr, steht es im Winter ungenutzt , kostet`s. Gegen diesen Unfug empfielt sich ein Einspruch. und im Zweifelsfall Geräte entfernen.
Tipp : GEZ-Gebührenseite ausdrucken, im Handschuhfach mitnehmen, dazu den Staatsvertrag ( Paragr.5. Kraftfahrzeuge ) aus gleicher Quelle. Zitat Ende.

Meiner Meinung ist ein abgemeldetes Kraftfahrzeug ohne Kennzeichen.
Saisonfahrzeuge haben Kennzeichen.
Es ist auch im Staatsvertrag beschrieben, daß all diese Geräte, für rein private Zwecke, gebührenfrei sind, wenn am Wohnsitz eine Anmeldung vorhanden ist.
Die GEZ ist keine Bundesbehörde, ergo hat diese auch nicht die Rechte wie Finanzamt , oder Polizei.
Laßt Euch nicht einschüchtern, wenn der GEZ-Mann angibt, daß er die Polizei hinzuziehe.
Die Polizei hat in solchen Fällen keinen Regulierungsbedarf, da dies " zivilrechtlich " ist.

Ich sehe jeder GEZ gelassen entgegen.
Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
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Wilfried . M
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