Hallo Didi,
bis einschließlich 3,5 t zulässiger Gesamtmasse gelten für ein Womo die gleichen Regeln wie für PKW. Beachten muss man allerdings, dass es auf einigen Fährverbindungen und Mautstraßen nicht auf die Gesamtmasse, sondern auf die Länge bzw. Höhe des Fahrzeugs ankommt.
Und was das "Leergewicht" betrifft: Offiziell muss seit einigen Jahren hier die "Masse im fahrbereiten Zustand" nach EU-Norm EN 1646-2 angegeben werden. Diese beinhaltet:
- Leergewicht des Fahrzeugs incl. Bordwerkzeug, 90% gefüllter Treibstofftank, zu 100% gefüllter Scheibenwaschanlage und, falls vorhanden, Reserverad
- Fahrer (wird mit 75 kg angenommen)
- Zu 100% gefülltes Frischwassersystem
- Falls getrennt vom Frischwassersystem: Zu 100% gefüllter Spülwassertank der Toilette
- Zu 100% gefüllte Heizung, falls Warmwasserheizung
- Zu 100% gefüllte Gasvorräte
- Aufbaubatterie
- Kabeltrommel für Außenstromanschluss.
Doch Vorsicht! Hier wird gerne getrickst: Manchmal gibt es beim Frischwassertank eine spezielle Fahrstellung, in der die Füllmenge auf z.B. 50l anstatt 150 l beschränkt ist. Oder es werden Alu-Gasflaschen angenommen.
Die Zuladung ist dann die Differenz zwischen der technisch zulässigen Gesamtmasse und der Masse in fahrbereitem Zustand. Die Zuladung muss mindestens umfassen:
- 75 kg für jeden eingetragenen, während der Fahrt nutzbaren Sitzplatz exclusive Fahrersitz (der ist ja schon mitgezählt)
- Gewicht der persönlichen Ausrüstung (Gepäck, Lebensmittel etc.), das nach folgender Formel berechnet wird: 10 kg pro eingetragenem Sitzplatz inclusive Fahrersitz, plus 10 kg mal der Fahrzeuglänge in Metern
- Die gesamte fest eingebaute Sonderausstattung (z.B. Markise, SAT-Anlage etc.).
Ist die tatsächlich verbleibende Zuladung kleiner als dieser Mindestwert, so ist das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.
Doch noch mal Vorsicht: Erstens gilt diese Vorschrift erst seit wenigen Jahren, und zweitens nur im Neuzustand. Auf dem Gebrauchtmarkt findet man also etliche Fahrzeuge, die entweder von Haus aus oder durch nachträglich eingebaute Zusatzausstattungen eine deutlich geringere Zuladung aufweisen. Und gerade die Masse von nachträglich eingebautem Zubehör wird gerne "vergessen". Mitunter auch bei Neufahrzeugen. Die einzige Möglichkeit, die genaue Zuladung herauszufinden, ist der Besuch bei einer Fahrzeugwaage. Der übrigens auch bei Neufahrzeugen durchaus zu empfehlen ist...
MfG
Gerhard