zulässiges Gesamtgewicht

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zulässiges Gesamtgewicht

Beitragvon Didi » 06.06.2008 - 07:41:56

Hallo, und schon ne Frage oder auch zwei, ich habe hier alles mögliche gelesen zwecks des zul. Gesamtgew. bin aber nicht so richtig schlau geworden.Vielleicht hab ich zuviel gelesen :?

1. Bis max. 3,5 to. zul. Gesamtgew. : Wie verhält sich das mit den Vignetten, und dem Tempolimit auf AB und Landstrassen und dem überholen?

Die Angabe des Leergewichts bei den Fahrzeugen bezieht sich auf: Vollgetankt mit Fahrer?

Denn dann würde uns 3,4 oder 3,5 to. reichen, 700-900kg Zuladung müssten eigentlich reichen denk ich, oder lieg ich da falsch?

LG, Didi

Hoffe es ist die richtige Rubrik
Didi
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Re: zulässiges Gesamtgewicht

Beitragvon Schwedenopa » 06.06.2008 - 08:40:23

Hallo Didi,

bis einschließlich 3,5 t zulässiger Gesamtmasse gelten für ein Womo die gleichen Regeln wie für PKW. Beachten muss man allerdings, dass es auf einigen Fährverbindungen und Mautstraßen nicht auf die Gesamtmasse, sondern auf die Länge bzw. Höhe des Fahrzeugs ankommt.

Und was das "Leergewicht" betrifft: Offiziell muss seit einigen Jahren hier die "Masse im fahrbereiten Zustand" nach EU-Norm EN 1646-2 angegeben werden. Diese beinhaltet:
  • Leergewicht des Fahrzeugs incl. Bordwerkzeug, 90% gefüllter Treibstofftank, zu 100% gefüllter Scheibenwaschanlage und, falls vorhanden, Reserverad
  • Fahrer (wird mit 75 kg angenommen)
  • Zu 100% gefülltes Frischwassersystem
  • Falls getrennt vom Frischwassersystem: Zu 100% gefüllter Spülwassertank der Toilette
  • Zu 100% gefüllte Heizung, falls Warmwasserheizung
  • Zu 100% gefüllte Gasvorräte
  • Aufbaubatterie
  • Kabeltrommel für Außenstromanschluss.

Doch Vorsicht! Hier wird gerne getrickst: Manchmal gibt es beim Frischwassertank eine spezielle Fahrstellung, in der die Füllmenge auf z.B. 50l anstatt 150 l beschränkt ist. Oder es werden Alu-Gasflaschen angenommen.

Die Zuladung ist dann die Differenz zwischen der technisch zulässigen Gesamtmasse und der Masse in fahrbereitem Zustand. Die Zuladung muss mindestens umfassen:
  • 75 kg für jeden eingetragenen, während der Fahrt nutzbaren Sitzplatz exclusive Fahrersitz (der ist ja schon mitgezählt)
  • Gewicht der persönlichen Ausrüstung (Gepäck, Lebensmittel etc.), das nach folgender Formel berechnet wird: 10 kg pro eingetragenem Sitzplatz inclusive Fahrersitz, plus 10 kg mal der Fahrzeuglänge in Metern
  • Die gesamte fest eingebaute Sonderausstattung (z.B. Markise, SAT-Anlage etc.).

Ist die tatsächlich verbleibende Zuladung kleiner als dieser Mindestwert, so ist das Fahrzeug nicht zulassungsfähig.

Doch noch mal Vorsicht: Erstens gilt diese Vorschrift erst seit wenigen Jahren, und zweitens nur im Neuzustand. Auf dem Gebrauchtmarkt findet man also etliche Fahrzeuge, die entweder von Haus aus oder durch nachträglich eingebaute Zusatzausstattungen eine deutlich geringere Zuladung aufweisen. Und gerade die Masse von nachträglich eingebautem Zubehör wird gerne "vergessen". Mitunter auch bei Neufahrzeugen. Die einzige Möglichkeit, die genaue Zuladung herauszufinden, ist der Besuch bei einer Fahrzeugwaage. Der übrigens auch bei Neufahrzeugen durchaus zu empfehlen ist...

MfG
Gerhard
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Re: zulässiges Gesamtgewicht

Beitragvon Uli_bw » 06.06.2008 - 09:17:00

Gerhard hat recht - nur wiegen bringt Gewissheit.
Auch wir werden wenn die Kinder nicht mehr mitfahren nochmals wiegen und nachschauen ob wir wieder runter können...

ULI
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Re: zulässiges Gesamtgewicht

Beitragvon Didi » 06.06.2008 - 09:21:36

Ich danke Euch für die tolle Auskunft,damit ist uns sehr geholfen, auf die idee mit wiegen, beim Kauf, wär ich gar nicht gekommen.

Grüße, Didi
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Re: zulässiges Gesamtgewicht

Beitragvon tomtom » 06.06.2008 - 09:44:14

Noch ein Wort zum Wiegen: fahr zu Stadtwerke oder nem freien Müllensorger. Die wiegen Dir das Auto für ein paar Moppen in die Kaffeekasse aufs Kilo genau
Und weiter: wiege nicht nur das Gesamtfahrzeug, sondern auch die Achlasten vorne und hinten. Das ist nämlich der einzige Sicherheitsfaktor, denn bei Überladung der Achse können schwere Schäden eintreten, die zu gefährlichen Unfällen führen. Der Quatsch mit dem ZGG ist wie üblich reine Abzocke des Staates, denn zB. alle Transit gehen bis 3.85t und alle aktuellen Ducatos bis 4t (ABS vorausgesetzt!). Und das ohne jede technische Veränderung!!!
Also: 1. mit der Vorderachse auf die Waage, Hinterachse außerhalb Waage; 2. Ganzes Auto auf Waage; 3. Hinterachse auf Waage, Vorderachse außerhalb Waage. So kriegste die 3 Werte, die Du brauchst.
Grüße
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Re: zulässiges Gesamtgewicht

Beitragvon tommes » 06.06.2008 - 10:18:23

Hallo,

ich habe zur Beladung und Achslastberechnung mal ein Excel-Dokument gebastelt (basierend auf den Formeln in der Reisemobil International).
Da hier keine Attachments gehen, liegt es nun HIER

Das Dokument steht unter der "macht-damit-was-ihr-wollt"-Lizenz.

@tomtom: es wird nur die Vorderachs- und die Gesamtlast benötigt, der Rest ist Mathematik ;)

Gruß Thomas
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Re: zulässiges Gesamtgewicht

Beitragvon tomtom » 06.06.2008 - 10:44:45

@ Tommes
Da irrst Du Dich aber ganz gewaltig! Warum geben die Hersteller max. Heckachs-Last an, warum prüfen TÜV und Polizei gerade auch das? Schon mal einen Achsbruch gesehen wegen Überladung - ich schon. Daß das WoMo damals, restlos auf der Hinterachse überladen, "nur" in die Leitplanke ging, war das Glück unseres Mieters. Ach so: Auto war natürlich restlos Schrott.
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Re: zulässiges Gesamtgewicht

Beitragvon tommes » 06.06.2008 - 12:48:28

Hallo tomtom:
Last Heckachse = Gesamtlast - Vorderachslast
Das meinte ich mit "Mathematik".
Das die zulässige Hinterachslast nicht überschritten werden darf, ist natürlich richtig. Nur extra wiegen musst du es normalerweise nicht.
So stand es jedenfalls auch in dem Artikel in der RMI.

Gruß Thomas

EDIT: bei 3-Achsern sieht das natürlich anders aus.
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Re: zulässiges Gesamtgewicht

Beitragvon Bernhard 2 » 17.06.2008 - 08:44:07

Hallo !

Wenn bei einer Verkehrskontrolle eine Wägung durchgeführt wird,
dann wird die Vorderachse und die Hinterachse getrennt gewogen.
Es werden erstmal die Achsen auf Überladung gewogen. Denn es kann
ja sein, dass das zGG des WoMo nicht überschritten ist, sondern nur
das zul. Gewicht der Achse. Das Ergebniss der Vorderachse und Hinterachse
wird am Ende zusammengerechnet und somit wird das Gesamtgewicht
errechnet, abzgl. der Toleranz der Wiegeplatten. Eine Wägung der Achsen in der
Form wie es TomTom aufzeigt, ist eigentlich nicht zulässig da ungenau.
Hat die Polizei den Eindruck, dass das gesamte Fahrzeug überladen ist,
wird man zu einer öffentl. Waage geleitet.


Gruß Bernhard
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