Garantiefrist

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Garantiefrist

Beitragvon abbiamo » 27.06.2008 - 08:34:57

hi,
ein neuer generator gab innherhalb der ersten drei monate den geist auf. nach aufforderung habe ich ihn dem lieferanten zurückgesandt und der eingang wurde mir bestätigt.
auf eine nachfrage nach drei wochen um den stand der dinge wurde mir gesagt, man warte noch auf ersatzteile vom hersteller.
nun sind wieder drei wochen ins land gezogen und nichts tut sich.
frage:
wie lange muss ich dem lieferanten zeit geben um meine ansprüche zu befriedigen, bzw. wann kann ich sagen behalt dein sch....
und gib mir mein geld zurück?
gruss
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Re: Garantiefrist

Beitragvon Schwedenopa » 27.06.2008 - 09:43:09

Hallo,

ich hoffe doch, dass der "Lieferant" der Verkäufer ist, und nicht der Hersteller. Andernfalls kannst Du nämlich u.U. warten, bis Du schwarz wirst, denn Ansprüche aus Sachmängelhaftung hast Du nur gegen den Verkäufer.

Was die Nachbesserungsfristen betrifft, so gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, das müssen in Streitfällen die Gerichte entscheiden. In Deinem Fall würde ich es so machen:

Dem Händler einen Brief (Einschreiben mit Rückschein oder persönlich abgeben!) schicken, darin eine Frist von zwei Wochen für die Nachbesserung setzen. Und erklären, dass ich bei Nichteinhaltung der Frist die Nachbesserung für unzumutbar halte und daher nach BGB § 440 vom Kaufvertrag zurücktreten werde. Wenn das nicht wirkt, dann kommt der nächste Brief vom Anwalt.

MfG
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Re: Garantiefrist

Beitragvon abbiamo » 27.06.2008 - 10:03:44

danke gerhard,
lieferant ist der verkäufer. werde entspr. deinem vorschlag vorgehen.
gruss
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