TÜV und AU für WomO über 3,5t

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TÜV und AU für WomO über 3,5t

Beitragvon Georg Schwab » 22.07.2008 - 14:42:01

Hallo, ich suche Hilfe:

Ich habe ein Mobilvetta Opera WoMo (Bj 98) auf Basis IVECO 35-12, das auf 4,2 t aufgelastet ist.
Letzte Woche habe ich TÜV (Werkstatt-TÜV durch DEKRA) und AU machen lassen und die Plaketten nur für jeweils 1 Jahr bekommen, weil "das bei Fahrzeugen über 3,5t so wäre"! Nun hat ein Bekannter von mir ein WoMo, dass deutlich über 3,5t liegt, dieser bekommt seit 2002 jeweils 2-Jahresplaketten TÜV und AU. Er sagt, die Gesetze wären geändert worden, er weis aber nicht, wo das steht. Kann mir jemand helfen und die entsprechenden Quellen benennen?
Herzlichen Dank!
Gruß
Georg
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Re: TÜV und AU für WomO über 3,5t

Beitragvon Gimli » 22.07.2008 - 15:04:27

Hallo Georg,

in der Anlage VIII zum § 29 StVZO sind unter Ziffer 2.1.6 folgende Fristen genannt:

--
2.1.6 Wohnmobile

2.1.6.1 mit einer zulässigen Gesamtmasse <= 3,5 t
2.1.6.1.1 bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen für die erste Hauptuntersuchung => 36 Monate
2.1.6.1.2 für die weiteren Hauptuntersuchungen => 24 Monate

2.1.6.2 mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t <= 7,5 t
2.1.6.2.1 bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen in den ersten 72 Monaten => 24 Monate
2.1.6.2.2 für die weiteren Hauptuntersuchungen => 12 Monate

2.1.6.3 mit einer zulässigen Gesamtmasse > 7,5 t => 12 Monate
--

Eine Änderung, so wie Du sie nennst, ist mir nicht bekannt.

Grüße,

Uwe
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Re: TÜV und AU für WomO über 3,5t

Beitragvon mj » 22.07.2008 - 15:38:42

So wie Uwe das schreibt ist es schon richtig.

In unserer Gewichtsklasse sind die TUV-vorführungsintervalle vom Zeitraum nach der erstzulassung abhängig. :(
Wenn Dein Kollege nur alle 2 Jahre zur HU muss, dann hat er Glück!
mj
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Re: TÜV und AU für WomO über 3,5t

Beitragvon Gimmund » 22.07.2008 - 21:52:56

Moment Leute,

HU bis 72 Monate alle 2 Jahre, danach jährlich.
AU jedes Jahr.

HU und AU laufen also nicht synchron bei Womos über 3,5t.

Gruss,
Gwaihir
:)
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Re: TÜV und AU für WomO über 3,5t

Beitragvon Gimli » 22.07.2008 - 22:00:12

Gwaihir hat geschrieben:HU bis 72 Monate alle 2 Jahre, danach jährlich.


Stimmt, genauso steht´s ja auch schon oben ....


Gwaihir hat geschrieben:HU und AU laufen also nicht synchron bei Womos über 3,5t.

Gruss,
Gwaihir
:)


Das hat doch auch niemand behauptet.

Gruß,
Uwe
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Re: TÜV und AU für WomO über 3,5t

Beitragvon Gimmund » 22.07.2008 - 22:06:14

Gimli hat geschrieben:Das hat doch auch niemand behauptet.


So gesehen hast du natürlich recht Gimli,
über AU hat ausser dem Beitragsersteller, keiner was gesagt.
Daher fühlte ich mich berufen, das mal zu verdeutlichen ;)

Gruss,
Gwaihir
:)
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Re: TÜV und AU für WomO über 3,5t

Beitragvon Georg Schwab » 23.07.2008 - 08:00:59

Allen Antwortern ganz herzlichen Dank für die Kommentare, ihr habt mir sehr geholfen!
Das WoMo meines Bekannten ist jetzt 6 Jahre, es wird ihn dann beim nächsten TÜV wohl auch mit 1 Jahr treffen!
Gruß aus der Rhön
Georg
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Re: TÜV und AU für WomO über 3,5t

Beitragvon tp96 » 23.07.2008 - 08:28:20

Nur nicht nervös werden ! Da hat sich was geändert !

Nur noch mal um es richtig zu stellen. Hier sind die Termine.

Unter anderem für WoMos > 3,5 to
Nicht das ihr am Samstag alle bei den Jungs mit dem blauen Kittel umsonst vor der Tür steht.

Wichtig der Text im blauen Kasten auf Seite 2 und die Tabelle auf Seite 7

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... /1_139.PDF

Kann`s Euch auch per Mail schicken :-)

Kleiner Tip. Ihr werdet auch am Telefon bei unterschiedlichen Service Centern des TÜH verschiedene Aussagen, hauptsächlich für die AU Termine, bekommen. Druckt Euch dieses Dokument aus und legt es in das Fahrzeug zeigt es bei Bedarf vor.....und gut ist....
Gruß aus Hessen SUED :-)
Dethleffs A 6731-2
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Re: TÜV und AU für WomO über 3,5t

Beitragvon Gimli » 23.07.2008 - 09:22:33

Gimli hat geschrieben:Hallo Georg,

in der Anlage VIII zum § 29 StVZO sind unter Ziffer 2.1.6 folgende Fristen genannt:

--
2.1.6 Wohnmobile

2.1.6.1 mit einer zulässigen Gesamtmasse <= 3,5 t
2.1.6.1.1 bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen für die erste Hauptuntersuchung => 36 Monate
2.1.6.1.2 für die weiteren Hauptuntersuchungen => 24 Monate

2.1.6.2 mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t <= 7,5 t
2.1.6.2.1 bei erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeugen in den ersten 72 Monaten => 24 Monate
2.1.6.2.2 für die weiteren Hauptuntersuchungen => 12 Monate

2.1.6.3 mit einer zulässigen Gesamtmasse > 7,5 t => 12 Monate
--

Eine Änderung, so wie Du sie nennst, ist mir nicht bekannt.

Grüße,

Uwe


Hi tp96,

und wo ist nun der Unterschied zu den von mir bereits genannten Zeitintervallen ????


tp96 hat geschrieben:Nur noch mal um es richtig zu stellen.



Du brauchst es nicht richtig zu stellen, weil's schon richtig war.

Gruß,
Uwe
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Re: TÜV und AU für WomO über 3,5t

Beitragvon tp96 » 23.07.2008 - 09:54:00

Hallo Gimli,

auch diesmal hat niemand versucht Deine erste Aussage richtig zu stellen :D

Es ging mehr um die Aussagen das .....AU alle 12 Monaten ab Zulassungsdatum bei WoMo`s > 3,5 to fällig ist.
Das kam meiner unerheblichen Meinung nach etwas falsch und zweideutig rüber ..... :mrgreen:

Ich denke das Schreiben des TÜH-Süd ist doch recht hilfreich, eindeutig, für alle FZ in D gültig und zudem, man hat was in der Hand. :D

Also nix für ungut.....

Gruß

TP96
Zuletzt geändert von tp96 am 23.07.2008 - 09:58:22, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: TÜV und AU für WomO über 3,5t

Beitragvon Gimli » 23.07.2008 - 09:56:48

tp96 hat geschrieben:Hallo Gimli,

auch diesmal hat niemand versucht Deine erste Aussage richtig zu stellen :D

Es ging mehr um die Aussagen der AU nach 12 Monaten bei WoMo`s > 3,5 to.

Ich
denke das Schreiben des TÜH-Süd ist doch recht hilfreich, eindeutig,
für alle FZ in D gültig und zudem, man hat was in der Hand. :D

Also nix für ungut.....

Gruß

TP96


Moinmoin !

Meine Fr.... Dann schreibt doch einfach, was gemeint ist !

Gruß,

Uwe
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Re: TÜV und AU für WomO über 3,5t

Beitragvon mj » 23.07.2008 - 10:09:55

Hallo Uwe,

reg Dich mal ab. :wink:

Die Postings sind wirklich misszuverstehen.
mj
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Re: TÜV und AU für WomO über 3,5t

Beitragvon HAPE » 23.07.2008 - 19:55:59

Hallo Zusammen,

die gesetzlichen Vorschriften wurden ja treffend beschrieben.

Meine Praxiserfahrung sieht jedoch glücklicherweise anders aus.

Ich habe mir im Oktober letzten Jahres ein neues Mobil gekauft mit 4 to. zGG. und habe von der Zulassungsstelle TÜV und ASU Plaketten für 2 Jahre erhalten.

Das gleiche ist mir bei meinem Vorgängermobil passiert, als ich es 2003 neu angemeldet habe. Dies hatte auch über 3,5 to. Mit diesem Mobil habe ich bei jeder 2-jährigen TÜV Untersuchung auch eine neue 2-Jahres ASU Plakette erhalten.

Ich wurde einmal von einem Prüfer gefragt, ob ich eine 1- oder 2-Jahres ASU Plakette erhalten müßte. Also, ich habe immer eine 2 Jahres ASU Plakette erhalten.

Die gesetzlichen Vorschriften scheinen selbst nicht bei alle Behörden bekannt zu sein.

Grüße aus dem Sauerland

Peter
unterwegs im Hymer B 778
-------------------------------
Lottozahlen für nächsten Samstag:
1, 6, 32, 35, 41, 44 ZZ 8 SZ 9
Angaben ohne Gewähr
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Re: TÜV und AU für WomO über 3,5t

Beitragvon löffl » 23.07.2008 - 23:53:05

Gimli hat geschrieben:Meine Fr.... Dann schreibt doch einfach, was gemeint ist !

hallo,

irgendwas schwer verdauliches gefrühstückt ....?
:roll:
ansonsten fällt mir auf die schnelle kein grund ein für den ton, den du in diesem posting anschlägst ....

gruß löffl
"wenn der klügere immer nachgibt, regieren die dummen die welt."
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Re: TÜV und AU für WomO über 3,5t

Beitragvon Gimli » 24.07.2008 - 05:52:24

löffl hat geschrieben:hallo,

irgendwas schwer verdauliches gefrühstückt ....?
:roll:
ansonsten fällt mir auf die schnelle kein grund ein für den ton, den du in diesem posting anschlägst ....

gruß löffl


Hallo,

ist das das Einzige, was Du zu diesem Thread beitragen kannst Bild, oder kommt da vielleicht sogar noch irgendwas zur eigentlichen Frage ??

Ich denke, ich brauche Dir gegenüber nichts über meinen Tonfall zu erklären, oder wurdest Du irgendwie angesprochen ??

In diesem Sinne,

Uwe
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