Grossversuch Geschwindigkeit

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Grossversuch Geschwindigkeit

Beitragvon oilygolf » 28.07.2008 - 20:46:50

Ihr Lieben,

derzeit läuft ja noch der bis zum jhresende befristete Grossversuch, WoMos zwischen 3,5 und 7,5 to das Fahren mit "100" zu erlauben. Weiß jemand, ob es schon eine Entscheidung gibt, das fest im Gesetz zu verankern? Ehe ich mit einem neuen Auto die Grenze von 3,5 überschreite, möchte ich da sicher sein....

Gruß u Dank

Peter
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Re: Grossversuch Geschwindigkeit

Beitragvon Schwedenopa » 29.07.2008 - 08:01:23

Hallo Peter,

die Ausnahmeverordnung, die Wohnmobilen bis 7,5 t auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen das Fahren mit 100 km/h erlaubt, gilt bis Ende 2009, nicht 2008. Konkrete Entscheidungen seitens des Verkehrsministeriums, diese Regelung unbefristet zu machen, gibt es noch nicht. Allerdings sehr wohl Aussagen, dass sich die Regelung bisher bewährt hat.

Ich gehe daher davon aus (Politikersprache! :wink: ), dass sie beibehalten wird.

MfG
Gerhard
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Re: Grossversuch Geschwindigkeit

Beitragvon oilygolf » 29.07.2008 - 21:04:30

Oops,

war mein Fehler - das mit den Jahren.

Aber verlassen mag man sich noch nicht drauf, oder?

Gruß

Peter
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Re: Grossversuch Geschwindigkeit

Beitragvon Bernhard 2 » 29.07.2008 - 21:39:44

Hallo !

Man kann nur hoffen, dass diese Regelung beibehalten wird,
Zusätzlich sollte das Überholverbot für WoMo über 3,5 t, die unter
die LKW-Regelung fallen, überdacht werden. Zumal das Überholverbot
für LKW auf Autobahnen stark in der Diskussion ist. Sollte das durch-
kommen, fallen die WoMo´s über 3,5 t ebenfalls darunter, was den
jetzigen Nachteil noch weiter erhöhen würde.

Gruß Bernhard
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Re: Grossversuch Geschwindigkeit

Beitragvon Schwedenopa » 30.07.2008 - 09:03:00

oilygolf hat geschrieben:Aber verlassen mag man sich noch nicht drauf, oder?

Kann man sich auf Aussagen von Politikern jemals verlassen? :?

MfG
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Re: Grossversuch Geschwindigkeit

Beitragvon mwalter665 » 07.08.2008 - 15:05:35

Hallo,

ich bin ganz neu hier und werde mein, wenn auch gebrauchtes 4 to. Womo - in den nächsten 2 Wochen abholen können, nachdem alle verhandelten Sachen vom Händler eingebaut und erledigt wurden. Nun aber nach der Vorstellung zum Thema zurück: Wo steht dieses mit den Tempo 100 geschrieben? Gibt es dort öffentliche schriftliche Dokumente? Ist dazu noch etwas nötig - Bescheinigung oder ähnliches? Auflastung auf 4 to. erfolgte bei dem Modell durch eine Luftfederung.

Gruß

Mario
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Mario.

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Re: Grossversuch Geschwindigkeit

Beitragvon Philanthrop » 07.08.2008 - 16:17:36

Hallo,

das steht in der StVO §18 bzw. in der 12. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 18. März 2005:

§ 1 Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) 100 km/h.

§ 2 Aus den Fahrzeugpapieren von im Ausland zugelassenen Wohnmobilen im Sinne des § 1 muss eindeutig zu ersehen sein, dass diese das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.

§ 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.
Gruß Phil

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Re: Grossversuch Geschwindigkeit

Beitragvon Gogolo » 07.08.2008 - 22:52:44

Es gibt jetzt eine öffentliche Petitionen im Bundestag – Abschaffung des Überholverbotes für WOMOS über 3,5 t:

http://itc3.napier.ac.uk/e-petition/bun ... tionID=736


Wer ebenso wie ich für die Abschaffung des Überholverbots für WoMo Über 3,5 to ist, sollte hier mit unterzeichnen.


Habe die Ehre

Gogolo
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Re: Grossversuch Geschwindigkeit

Beitragvon Philanthrop » 07.08.2008 - 22:59:10

Hallo zusammen,

;) sinnvoller für alle nur B- Schein Inhaber und die Wohnmobilhersteller wäre darüber hinaus, die Grenze von 3,5t auf ca. 4t anzuheben. Aber ok, andere Baustelle- aber wenn ich mir manch neue Womo ansehe und dann die realistische Zuladung betrachte, dann kann einem schlecht werden. Auf der anderen Seite jammern die Hersteller über den Absatzrückgang.
Aber ich gebe dir Recht, 100km/h für die >3,5t und dann (LKW) Überholverbot macht eh wenig Sinn, vorausgesetzt, der Großversuch wird verlängert.
Gruß Phil

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Re: Grossversuch Geschwindigkeit

Beitragvon Bogner » 17.09.2008 - 12:43:32

Philanthrop hat geschrieben:Hallo zusammen,

;) sinnvoller für alle nur B- Schein Inhaber und die Wohnmobilhersteller wäre darüber hinaus, die Grenze von 3,5t auf ca. 4t anzuheben.
...


Das Thema ist bereits negativ beschieden! :cry:
viele Grüße

Klaus


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