Steuerrecht, Womo als "Dienstfahrzeug"

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Steuerrecht, Womo als "Dienstfahrzeug"

Beitragvon kaepten » 28.08.2008 - 15:11:54

Hallo Womo-Gemeinde,

bin seit einigen Tagen über folgendes Problem am nachdenken und recherchieren, das sich um die Frage dreht:

"Ist es möglich als Selbstständiger ein Womo als FIRMENFAHRZEUG anzuschaffen und zu betreiben und dieses auch steuerlich anerkannt zu bekommen? "

Die Tätigkeit würde darin bestehen vom Firmensitz dann innerhalb Deutschlands Dienstfahrten zu anderen Firmen vorzunehmen und dort dann seine Dienstleistung zu erbringen, die sich auch über mehrere Tage erstrecken können.
Vorteil für den Selbstständigen und letztendlich auch für das Finanzamt (da weniger Werbungskosten produziert werden):
Keine Übernachtungskosten in Hotels. Weniger Fahrtkosten von Firma zum Hotel. Das Büro ist immer dabei etc. etc.

Hat hier schon jemand Erfahrung ?? Auch Erfahrungen zum Arbeitsplatz im Wohnmobil, was spricht dagegen ?? Wie sehen das hier im Forum die Steuerexperten ??

Viele Grüße
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Re: Steuerrecht, Womo als "Dienstfahrzeug"

Beitragvon a13rondo » 28.08.2008 - 15:26:02

Hi,
mein normaales Bürgerverständnis als Nicht-Steuerexperte, wenn Dir voräufig daran was liegt, wäre: ob Du Dir eine Drehbank, einen Gabelstabler oder ein Reisemobil für die Firma kaufst, alles müsste zunächst steuerlich anerkannt werden.

Im Unterschied zum Gabelstabler könnten die bei einem Freizeitfahrzeug nur eher auch die Idee kommen, Nachweise (ggf. Fahrtenbuch) über den Umfang in Prozent der geschäftlichen und der privaten Nutzung zu verlangen.
Grüsse
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Re: Steuerrecht, Womo als "Dienstfahrzeug"

Beitragvon tomtom » 28.08.2008 - 15:31:18

Das soll Dein Steuerberater mit dem zuständigen Mensch auf Deinem Finanzamt abklären; anders geht es nicht. Ich sehe da allerdings massive Probleme. Bei nem Kasten weniger, aber wenn Du da ankommst mit nem 7m-Alkoven zB. - uiuiuiuiui!!
TT
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Re: Steuerrecht, Womo als "Dienstfahrzeug"

Beitragvon franz » 28.08.2008 - 17:40:16

für die privaten Fahrten gibt es doch die Pauschale Versteuerung. Aber ich würde auch erst den StB fragen.
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Re: Steuerrecht, Womo als "Dienstfahrzeug"

Beitragvon schimmi » 28.08.2008 - 18:19:48

Gute Frage...ich habe im Februar ein Womo gekauft, übrigens ein 7m uiuiui Alkoven (warum nicht?), und habe die Anschaffung über mein Studio (arbeite als freier Werbefotograf)
getätigt. Von meinem Steuerberater gab es grünes Licht, vor allen Dingen habe ich natürlich die nicht unerhebliche Mehrwertsteuer weiter gereicht.
Über die Nutzung führe ich ein Fahrtenbuch, und bin im Augenblick bei einem Verhältnis von ca. 48% beruflicher Nutzung (Locationsuche, Produktionsbegleitung, Maskenmobil...) und 52%
privater Nutzung. Steuerliche Erfahrungswerte habe ich noch nicht, wird ja erst in der nächsten Steuererklärung relevant. Insofern würden mich auch andere Berichte sehr interessieren.
Gruß
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Re: Steuerrecht, Womo als "Dienstfahrzeug"

Beitragvon franz » 28.08.2008 - 18:35:16

ich glaube schimmi da würde ich lieber ohne Fahrtenbuch pauschal versteuern!
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Re: Steuerrecht, Womo als "Dienstfahrzeug"

Beitragvon kaepten » 29.08.2008 - 14:01:52

Halloö, Halloö,

schon mal vielen Dank für die Hinweise. Offensichtlich ist das ein Thema, das nicht so einfach ist.
Auch dachte ich, das es keine Seltenheit ist, dass Selbstständige / Freiberufler etc. Womos oder Wowa als "Behausung" nutzen und diese auf ihr Geschäft angemeldet haben. Bin vor einigen Wochen einmal ins Gespräch mit einem Womo-Fahrer in Bad Dürkheim auf dem SP gekommen, der ein "Riesen Teil" als seine ständige Behausung ausgab und dies als selbstständiger Monteur auf Baustellen nutzt. Hatte aber damals nicht an das Theme Steuer o.ä gedacht.
Vielleicht gibt es ja noch den ein oder anderen Hilfreichen Hinweis.

Werde aber, das steht schon mal fest, vorher beim FA die Sache klären, wenn es denn für mich akut werden sollte.

Viele Grüße
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Re: Steuerrecht, Womo als "Dienstfahrzeug"

Beitragvon hade » 29.08.2008 - 16:26:58

Hallo Kaepten

Ja, ich hab's mal getan, WoMo auf die Firma zugelassen :D :D :D

bei der nächsten Steuerprüfung kam dann der Hammer :cry: :cry: :cry:

der "Gute" hat dann mal festgestellt was sonst noch für Fahrzeuge vorhanden sind,
und dann hat's richtig gerumpelt, ungefähr so:
Sie wollen mir doch nicht weiß machen, daß sie mit so einem Kasten zu ihren Kunden fahren,
und ihren Mercedes in der Garage stehen lassen :oops: :oops: :oops:

Nee, das macht meine Frau :lol: :lol: :lol:
aha, ihre Frau fährt mit dem Kasten rum und läßt ihre C-Klasse in der Garage :oops: :oops: :oops:

Ergebnis:
da sonst noch ein paar Dinge gefunden wurden, die eine Nachzahlung betrafen, meinte er mit einem Satz:
Gehen sie morgen zur Zulassungsstelle, melden den Kasten um auf privat und ich habe nix gesehen :cry: :cry: :cry:

Will dir jetzt keine Angst machen, es kommt meiner Meinung nach immer auf die Nutzung drauf an,
ich denke mal wenn du das Fahrzeug als Übernachtung für die Monteure einsetzt wird es wohl durchgehen,
aber um eines wirst du nicht umhinkommen, ein Fahrtenbuch zu führen und wer das schon mal gemacht hat,
weiß was das heißt: nur Schmarren.
Dann mal viel Glück zu deinem Vorhaben.
Gruß
Hans
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Camping hier und da und anderswo,
das schaffen wir mit unserem Carthago.
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Re: Steuerrecht, Womo als "Dienstfahrzeug"

Beitragvon abbiamo » 29.08.2008 - 16:34:59

hi,
hier eine kurze bemerkung zum thema " von der steuer absetzen"
um etwas absetzten zu können, musst du vorher gewinn machen. d.h. du musst irgendwie erst mal geld verdienen, um kosten abzusetzen.
das fa schaut da auch eine ganze weile ruhig zu, aber wenn dann nichts kommt wirst du schlechte karten haben.
natürlich kannst du im womo leben... das ist aber dann deine privatsache.
also sprich erst mal mit deinem fa bevor du fehler machst. ich hatte meinen concord auf meine firma laufen und für messebesuche benutzt, so konnte ein teil der kosten geltend gemacht werden, aber eben nur ein teil, der rest war eigennutzung.
gruss
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Re: Steuerrecht, Womo als "Dienstfahrzeug"

Beitragvon murmelbaer » 29.08.2008 - 22:24:08

ich meine mich ganz dunkel zu erinnern, daß wir das thema hier (vor längerer zeit) schon mal hatten ...
:) murmelbär
Frage nicht, was Dein land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein land tun kannst (JFK).
Der teuro ist hochverrat am kleinen mann.
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Re: Steuerrecht, Womo als "Dienstfahrzeug"

Beitragvon Ikaruso » 02.09.2008 - 22:28:59

kaepten hat geschrieben:"Ist es möglich als Selbstständiger ein Womo als FIRMENFAHRZEUG anzuschaffen und zu betreiben und dieses auch steuerlich anerkannt zu bekommen? "


Selbstverständlich geht das. Nur solltest Du ein Fahrtenbuch führen und darin zwischen Geschäfts- und Privatfahrten trennen und am Ende vom Jahr den Privatanteil prozentual herausrechnen.

So habe ich das über 20 Jahre gemacht und das Finanzamt hat dies akzeptiert.
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Re: Steuerrecht, Womo als "Dienstfahrzeug"

Beitragvon Ikaruso » 02.09.2008 - 22:31:07

franz_99 hat geschrieben:ich glaube schimmi da würde ich lieber ohne Fahrtenbuch pauschal versteuern!


Das genau wird nicht akzeptiert. :shock:
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Re: Steuerrecht, Womo als "Dienstfahrzeug"

Beitragvon Ikaruso » 02.09.2008 - 22:44:10

hade hat geschrieben:der "Gute" hat dann mal festgestellt was sonst noch für Fahrzeuge vorhanden sind,
und dann hat's richtig gerumpelt, ungefähr so:
Sie wollen mir doch nicht weiß machen, daß sie mit so einem Kasten zu ihren Kunden fahren,
und ihren Mercedes in der Garage stehen lassen :oops: :oops: :oops:


Gehen sie morgen zur Zulassungsstelle, melden den Kasten um auf privat und ich habe nix gesehen :cry: :cry: :cry:


Die Zulassungsstelle hat damit nichts zu tun und diese Aufforderung war voll daneben. Das darf ein Steuerprüfer nicht fordern, es sei denn er hat einen Steuersünder erwischt, mit dem er es nett meint.

Wer beruflich weite Strecken unterwegs ist, kann dafür geschäftlich auch ein Womo nutzen. Wenn diese Touren durch ein Fahrtenbuch lückenlos dokumentiert sind, müsste das Finanzamt das Gegenteil beweisen.
Ich habe einem Finanzbeamten mal gesagt, dass ich oft nachts übermüdet unterwegs bin und bei Nebel mehrfach fast im Graben gelandet wäre. Daher habe ich mir ein Womo zugelegt und wenn ich nun müde bin, mache ich eine Pause, lege mich bei Nebel schlafen und fahre am nächsten Morgen weiter. Denn ein Unfall würde mir einen weitaus höheren wirtschaftlichen Schaden bringen, als die Anschaffung eines Womos. Dies riet mir mein Steuerberater so zu formulieren, was ja auch der Wahrheit entsprach und das wurde vom Finanzamt so auch problemlos akzeptiert.

Es ist eine Frage der Darstellung und der Plausibilität !! :wink:
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