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wertherderechte hat geschrieben:Was habe ich denn unter der "Notfallleuchte" zu verstehen?
wertherderechte hat geschrieben:Was habe ich denn unter der "Notfallleuchte" zu verstehen?
Pego hat geschrieben:Dieser Status bedingt angeblich nicht, dass LKW-Bedingungen erfüllt werden müssen...
Dirk.Jendral hat geschrieben:Hallo Franjo,
dann lies Dir mal die Bestimmungen für Fahrzeuge >3,5 Tonnen mit Anhänger GENAU durch. Hier ist die Höchstgeschwindigkeit 80 Km/H, auch auf den Strecken, auf denen ich mit einem solchen Fahrzeug ohne Anhänger 100 fahren darf.
EuraGerhard hat geschrieben:Hallo Pego!Pego hat geschrieben:Dieser Status bedingt angeblich nicht, dass LKW-Bedingungen erfüllt werden müssen...
Dafür gibt es eine ganz einfache Erklärung: Sämtliche der hier genannten Einschränkungen, egal ob das im Volksmund so genannte "LKW-Überholverbot", Durchfahrtsverbote etc. beziehen sich eben gerade nicht auf "LKW", sondern auf "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen".
Wenn die Zulassungsstelle ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen als "Wohnmobil" einstuft, dann ist das völlig korrekt. Aber egal was da auf dem Zulassungsschein steht, auf der Autobahn darfst Du trotzdem höchstens 100 km/h fahren.
Tatsächlich gibt es nur zwei "LKW-Bedingungen", die das Wohnmobil als solches tatsächlich nicht erfüllen muss: Die Fahrtenschreiberpflicht und das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.
MfG
Gerhard
Pego hat geschrieben:Der ursprüngliche Begriff 'LKW' wird immer mehr durch die Tonnenangaben über 3,5 t zul. GW verwischt.
Pego hat geschrieben:Zudem finde ich es dann sachlich nicht richtig wenn Stadtämter bzw. Zulassungsstellen, in die Fahrzeugpapiere noch den Begriff 'Wohnmobil' verwenden und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei einem 4,5 Tonner mit 140 km/h dokumentieren. Nach gültigem Recht ist dies eine irreführende und falsche Angabe, die einem unbedarften Verkehrsteilnehmer erhebliche Bußgelder oder Strafanzeigen bescheren könnte.
slomo hat geschrieben:Das Zeichen 253 (LKW auf weißem Grund mit rotem Rand) (wie bekommt man die Grafik hier rein?) gilt in einigen Ländern nur für den gewerblichen Verkehr, also nicht für Wohnmobile.
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