Kann mir jemand eine Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen geben, die sich mit dieser Tonagegrenze verändern?
Danke dafür,
werther
Moderator: Mods
Uli_bw hat geschrieben:Kein Parken auf "PkW" Parkplätzen...
Uli_bw hat geschrieben:Kein Parken in verkehrsberuhigten Zonen.
Uli_bw hat geschrieben:Kein Parken halb auf dem Gehweg.
Uli_bw hat geschrieben:Die Einschränkungen sind nicht so groß. Teure Maut in A.
EuraGerhard hat geschrieben:Hallo Uli,
na, da sind dann doch ein paar Korrekturen fällig.Uli_bw hat geschrieben:Kein Parken auf "PkW" Parkplätzen...
Darf man auch nicht mit Womos unter 3,5 Tonnen.
MfG
Gerhard
Hope hat geschrieben: wie jetzt, ich darf mich also nicht auf öffentliche Parkplätze stellen?
Franjo hat geschrieben:4. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
wertherderechte hat geschrieben:Wie ist das denn mit Landstraßen. DIe sind ja in der Regel keine Kraftfahrtstraßen. Gilt dann dort 80 km/h oder auch 100?
wertherderechte hat geschrieben:Na ja, wenigstens spart der Windschatten beim Hinterherzuckeln Sprit
Franjo hat geschrieben:Wer soll das denn alles so schnell wissen?
Aber ich fang mal an und die anderen könnens dann ja ergänzen.
1. Das Zeichen 253 StVO gilt für dich
2. Ebenso das Zeichen 273
3. Dann das Zeichen 277
4. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
5. Die AU ist jedes Jahr fällig
6. Die HU ist ab dem 72 Monat nach der Erstzulassung alle 12 Monate vorgeschrieben
Da gibt es bestimmt noch mehr, aber im Moment fällts mir nicht ein.
Gerd Peter hat geschrieben:
auch die AU ist erst nach 72 Monaten jährlich fällig!
Gruss Gerd Peter
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