Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

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Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon wertherderechte » 15.09.2008 - 08:04:56

Kann mir jemand eine Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen geben, die sich mit dieser Tonagegrenze verändern?

Danke dafür,

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Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Franjo » 16.09.2008 - 21:22:28

Wer soll das denn alles so schnell wissen?
Aber ich fang mal an und die anderen könnens dann ja ergänzen. :-)
1. Das Zeichen 253 StVO Bild gilt für dich
2. Ebenso das Zeichen 273 Bild
3. Dann das Zeichen 277 Bild
4. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
5. Die AU ist jedes Jahr fällig
6. Die HU ist ab dem 72 Monat nach der Erstzulassung alle 12 Monate vorgeschrieben

Da gibt es bestimmt noch mehr, aber im Moment fällts mir nicht ein.
Gruß Franjo
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Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Uli_bw » 17.09.2008 - 09:04:04

Kein Parken auf "PkW" Parkplätzen - aber wer sieht dem Womo schon an wie schwer es ist... :lol:
Kein Parken in verkehrsberuhigten Zonen.
Kein Parken halb auf dem Gehweg.

Die Einschränkungen sind nicht so groß. Teure Maut in A.

Grüße ULI
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Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Schwedenopa » 17.09.2008 - 09:22:11

Hallo Uli,

na, da sind dann doch ein paar Korrekturen fällig. :wink:

Uli_bw hat geschrieben:Kein Parken auf "PkW" Parkplätzen...

Darf man auch nicht mit Womos unter 3,5 Tonnen.

Uli_bw hat geschrieben:Kein Parken in verkehrsberuhigten Zonen.

Das hängt nicht von der Gesamtmasse, sondern von der Größe des Womos ab. In verkehrsberuhigten Bereichen darf man nur auf markierten Parkflächen parken. Passt das Womo da drauf, dann ist es gut, sonst nicht. Gewicht ist egal.

Uli_bw hat geschrieben:Kein Parken halb auf dem Gehweg.

Die Grenze dafür liegt bereits bei 2,8 Tonnen, nicht erst bei 3,5.

Uli_bw hat geschrieben:Die Einschränkungen sind nicht so groß. Teure Maut in A.

Stimmt. In Österreich braucht man eine Go-Box für die Autobahn und das wird richtig teuer. Dafür wird es in der Schweiz eher billiger.

MfG
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Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Hope » 17.09.2008 - 10:16:16

EuraGerhard hat geschrieben:Hallo Uli,

na, da sind dann doch ein paar Korrekturen fällig. :wink:

Uli_bw hat geschrieben:Kein Parken auf "PkW" Parkplätzen...

Darf man auch nicht mit Womos unter 3,5 Tonnen.


MfG
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:roll: wie jetzt, ich darf mich also nicht auf öffentliche Parkplätze stellen? Bin ja noch Neuling und lerne gerne dazu. Haben uns ja extra ein Womo unter 6m und unter 3,5 gekauft damit ich mit dem Womo auch zur Arbeit und bei uns in der Stadt fahren kann und war der Meinung, wenn es auf einen Parkplatz passt ich dort auch parken darf :roll:
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Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Franjo » 17.09.2008 - 11:05:19

Bild
Zeichen 314 - Parkplatz
mit dem Zusatzzeichen
Bild
verbietet anderen Fahrzeugen als PKW hier zu parken.
Das ist doch eindeutig.
Gruß Franjo
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Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Schwedenopa » 17.09.2008 - 11:25:26

Hope hat geschrieben: :roll: wie jetzt, ich darf mich also nicht auf öffentliche Parkplätze stellen?

Doch, natürlich!

Lediglich auf Parkplätze, die durch Zusatzzeichen auf andere Fahrzeugarten, z.B. PKW, Busse oder auch Fahrzeuge über 3,5 t, beschränkt sind, nicht.

MfG
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Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon wertherderechte » 17.09.2008 - 13:34:33

Franjo hat geschrieben:4. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h


Wie ist das denn mit Landstraßen. DIe sind ja in der Regel keine Kraftfahrtstraßen. Gilt dann dort 80 km/h oder auch 100?

Danke schon mal für die vielen Antworten und Gruß an alle,

werther
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Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Schwedenopa » 17.09.2008 - 14:32:20

wertherderechte hat geschrieben:Wie ist das denn mit Landstraßen. DIe sind ja in der Regel keine Kraftfahrtstraßen. Gilt dann dort 80 km/h oder auch 100?

80 km/h :(

Ach ja, und wenn Du auf der Autobahn völlig legal mit 100 km/h im Bereich eines "LKW-Überholverbots" fährst und auf einen langsamer fahrenden LKW aufläufst, dann musst Du brav hinter ihm herzockeln! Deutsche Gründlichkeit. Bild

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Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon wertherderechte » 17.09.2008 - 15:48:22

Na ja, wenigstens spart der Windschatten beim Hinterherzuckeln Sprit ;-)
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Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Uli_bw » 17.09.2008 - 17:21:40

wertherderechte hat geschrieben:Na ja, wenigstens spart der Windschatten beim Hinterherzuckeln Sprit ;-)


Na bei 40 m Abstand ist nicht mehr viel mit Windschatten...
ULI

@Gerhard:

Danke für die Korrekturen...
Im Allgemeinen werd ich grad immer blinder und überseh so das eine oder andere Schild...
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Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Philanthrop » 17.09.2008 - 18:24:32

... LKW sollen eigentlich sogar 50m Abstand halten ;)
Gruß Phil

Es ist nicht genug beschäftigt zu sein, das sind auch Ameisen.
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Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Gerd Peter » 17.09.2008 - 19:29:48

Franjo hat geschrieben:Wer soll das denn alles so schnell wissen?
Aber ich fang mal an und die anderen könnens dann ja ergänzen. :-)
1. Das Zeichen 253 StVO Bild gilt für dich
2. Ebenso das Zeichen 273 Bild
3. Dann das Zeichen 277 Bild
4. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
5. Die AU ist jedes Jahr fällig
6. Die HU ist ab dem 72 Monat nach der Erstzulassung alle 12 Monate vorgeschrieben

Da gibt es bestimmt noch mehr, aber im Moment fällts mir nicht ein.


Hallo Franjo,

auch die AU ist erst nach 72 Monaten jährlich fällig! :wink:


Gruss Gerd Peter
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Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Leser » 18.09.2008 - 00:28:02

Gerd Peter hat geschrieben:
auch die AU ist erst nach 72 Monaten jährlich fällig! :wink:


Gruss Gerd Peter


und wenn man bis zu einem Tag vor erreichen der 72 Monate zur HU/AU geht, (z.B. Erstzulassung 16.09.2002 Tag der Untersuchungen 15.09.2008)gibt´s noch mal 2 Jahre.

Gruß Leser
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Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Dirk.Jendral » 18.09.2008 - 07:43:11

Mit Anhänger max. 80 Km/H auf Kraftfahrstrassen und Autobahnen, keine 100er Regelung möglich. Ansonsten maximal Tempo 60 mit Anhänger. Desweiteren sind Keile zur Sicherung mitzuführen, ebenso eine Notfallleuchte.
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