Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon wertherderechte » 18.09.2008 - 07:51:25

Was habe ich denn unter der "Notfallleuchte" zu verstehen?
Fährt einen Hymercamp 56.

Werther macht Musik!
wertherderechte
Mitglied
 
Beiträge: 123
Registriert: 17.07.2008 - 10:36:59
Wohnort: Da wo ich gerade bin.

Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Lutz_K12 » 18.09.2008 - 07:54:23

wertherderechte hat geschrieben:Was habe ich denn unter der "Notfallleuchte" zu verstehen?


Na, ich denke mal, dass das eine "Leuchte für den Notfall" ist, oder so. :wink:
Lutz
Rimor BLUECAMP Sky 20 Bild
Benutzeravatar
Lutz_K12
Mitglied
 
Beiträge: 235
Registriert: 03.11.2007 - 16:22:22
Wohnort: CH

Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Franjo » 18.09.2008 - 09:26:03

Hallo Dirk

lies mal die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
...Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination)....... 100 km/h, wenn....
dann darfst auch du 100 km/h fahren. :wink:
Gruß Franjo
Benutzeravatar
Franjo
Mitglied
 
Beiträge: 24
Registriert: 30.11.2006 - 13:28:09
Wohnort: Coesfeld

Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Franjo » 18.09.2008 - 09:31:07

Die Warnleuchte wird in § 53 StVZO beschrieben.
Gruß Franjo
Benutzeravatar
Franjo
Mitglied
 
Beiträge: 24
Registriert: 30.11.2006 - 13:28:09
Wohnort: Coesfeld

Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Schwedenopa » 18.09.2008 - 10:19:31

wertherderechte hat geschrieben:Was habe ich denn unter der "Notfallleuchte" zu verstehen?

Offiziell nennt sich das Ding "Warnleuchte". Es handelt sich um ein batteriebetriebenes, gelbes Blinklicht. Ist in jedem Autozubehörhandel erhältlich.

MfG
Gerhard
P.S: Ein Unterlegkeil ist übrigens erst ab 4 Tonnen vorgeschrieben...
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4785
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Pego » 18.09.2008 - 20:05:42

Das Bremer Stadtamt läßt Reisemobile auch oberhalb von 3,5 to mit dem Status unter Ziffer 5 : 'Wohnmobil' zu ! Hab's gerade erlebt als wir unseren neuen 4,5 to zugelassen haben. Dieser Status bedingt angeblich nicht, dass LKW-Bedingungen erfüllt werden müssen, sogar die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist unter T mit 140 km/h in der Zulassung dokumentiert worden.

Da werde ich demnächst wohl nochmal einen befreundeten Fahrlehrer oder den ADAC aufsuchen müssen mit der freundlichen Bitte um Aufklärung...! :roll:
Pego grüßt aus Bremen
Unterwegs mit LAIKA Kreos 5009 & Scooter HONDA SH 125i
Gut festhalten: http://www.youtube.com/watch?v=HlUYkO4k ... re=related
Meine fb-Seite: https://www.facebook.com/pego.ausHB
Benutzeravatar
Pego
Mitglied
 
Beiträge: 1725
Registriert: 12.10.2005 - 13:53:58
Wohnort: Bremen, D

Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Schwedenopa » 18.09.2008 - 20:36:37

Hallo Pego!

Pego hat geschrieben:Dieser Status bedingt angeblich nicht, dass LKW-Bedingungen erfüllt werden müssen...

Dafür gibt es eine ganz einfache Erklärung: Sämtliche der hier genannten Einschränkungen, egal ob das im Volksmund so genannte "LKW-Überholverbot", Durchfahrtsverbote etc. beziehen sich eben gerade nicht auf "LKW", sondern auf "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen".

Wenn die Zulassungsstelle ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen als "Wohnmobil" einstuft, dann ist das völlig korrekt. Aber egal was da auf dem Zulassungsschein steht, auf der Autobahn darfst Du trotzdem höchstens 100 km/h fahren.

Tatsächlich gibt es nur zwei "LKW-Bedingungen", die das Wohnmobil als solches tatsächlich nicht erfüllen muss: Die Fahrtenschreiberpflicht und das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4785
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Dirk.Jendral » 18.09.2008 - 21:12:16

Hallo Franjo,
dann lies Dir mal die Bestimmungen für Fahrzeuge >3,5 Tonnen mit Anhänger GENAU durch. Hier ist die Höchstgeschwindigkeit 80 Km/H, auch auf den Strecken, auf denen ich mit einem solchen Fahrzeug ohne Anhänger 100 fahren darf.
Dirk.Jendral
Mitglied
 
Beiträge: 87
Registriert: 22.02.2006 - 08:26:49

Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Franjo » 19.09.2008 - 11:17:09

Dirk.Jendral hat geschrieben:Hallo Franjo,
dann lies Dir mal die Bestimmungen für Fahrzeuge >3,5 Tonnen mit Anhänger GENAU durch. Hier ist die Höchstgeschwindigkeit 80 Km/H, auch auf den Strecken, auf denen ich mit einem solchen Fahrzeug ohne Anhänger 100 fahren darf.

Ups :shock:
ich war gedanklich bei Fahrzeugen unter 3,5 t :oops:
Gruß Franjo
Benutzeravatar
Franjo
Mitglied
 
Beiträge: 24
Registriert: 30.11.2006 - 13:28:09
Wohnort: Coesfeld

Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Pego » 19.09.2008 - 17:31:31

EuraGerhard hat geschrieben:Hallo Pego!

Pego hat geschrieben:Dieser Status bedingt angeblich nicht, dass LKW-Bedingungen erfüllt werden müssen...

Dafür gibt es eine ganz einfache Erklärung: Sämtliche der hier genannten Einschränkungen, egal ob das im Volksmund so genannte "LKW-Überholverbot", Durchfahrtsverbote etc. beziehen sich eben gerade nicht auf "LKW", sondern auf "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen".

Wenn die Zulassungsstelle ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen als "Wohnmobil" einstuft, dann ist das völlig korrekt. Aber egal was da auf dem Zulassungsschein steht, auf der Autobahn darfst Du trotzdem höchstens 100 km/h fahren.

Tatsächlich gibt es nur zwei "LKW-Bedingungen", die das Wohnmobil als solches tatsächlich nicht erfüllen muss: Die Fahrtenschreiberpflicht und das Sonntagsfahrverbot mit Anhänger.

MfG
Gerhard


Hallo EuraGerhard !

Deine Aussagen sind richtig ! Vielen Dank für die Information. Der ursprüngliche Begriff 'LKW' wird immer mehr durch die Tonnenangaben über 3,5 t zul. GW verwischt. Zudem finde ich es dann sachlich nicht richtig wenn Stadtämter bzw. Zulassungsstellen, in die Fahrzeugpapiere noch den Begriff 'Wohnmobil' verwenden und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei einem 4,5 Tonner mit 140 km/h dokumentieren. Nach gültigem Recht ist dies eine irreführende und falsche Angabe, die einem unbedarften Verkehrsteilnehmer erhebliche Bußgelder oder Strafanzeigen bescheren könnte.
Es kann natürlich auch sein das alleine der Begriff 'Wohnmobil' auch versicherungstechnisch von entscheidender Relevanz ist ? Leider bin ich auch dort nicht gerade Experte, dennoch sehe ich den dringenden Bedarf in Europa, dies allgemein verständlich zu regeln.

:roll:
Pego grüßt aus Bremen
Unterwegs mit LAIKA Kreos 5009 & Scooter HONDA SH 125i
Gut festhalten: http://www.youtube.com/watch?v=HlUYkO4k ... re=related
Meine fb-Seite: https://www.facebook.com/pego.ausHB
Benutzeravatar
Pego
Mitglied
 
Beiträge: 1725
Registriert: 12.10.2005 - 13:53:58
Wohnort: Bremen, D

Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Schwedenopa » 19.09.2008 - 18:07:01

Pego hat geschrieben:Der ursprüngliche Begriff 'LKW' wird immer mehr durch die Tonnenangaben über 3,5 t zul. GW verwischt.

Verwischt wird da gar nichts. Denn das Symbol Bild hieß noch nie "LKW", sondern (in Deutschland jedenfalls) schon immer "Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über X Tonnen...". Wobei der Wert von X irgendwann von 2,8 auf 3,5 erhöht worden ist.

Pego hat geschrieben:Zudem finde ich es dann sachlich nicht richtig wenn Stadtämter bzw. Zulassungsstellen, in die Fahrzeugpapiere noch den Begriff 'Wohnmobil' verwenden und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei einem 4,5 Tonner mit 140 km/h dokumentieren. Nach gültigem Recht ist dies eine irreführende und falsche Angabe, die einem unbedarften Verkehrsteilnehmer erhebliche Bußgelder oder Strafanzeigen bescheren könnte.

Ist es nicht. Im Zulassungsschein unter T steht nämlich kein Wort von "zulässiger Höchstgeschwindigkeit", es heißt lediglich "Höchstgeschwindigkeit". Gemeint ist damit die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit (nach Herstellerangaben). Diese ist beispielsweise wichtig für die Wahl der richtigen Geschwindigkeitsklasse bei den Reifen, hat aber mit der - je nach Land unterschiedlichen - zulässigen Höchstgeschwindigkeit nichts zu tun.

Und der Begriff "Wohnmobil" auf dem Zulassungsschein bewirkt (in Deutschland) für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen folgende Unterschiede zu anderen Fahrzeugarten:
  1. Steuerrechtlich: Das Fahrzeug wird nach dem Steuertarif für Wohnmobile versteuert.
  2. Höchstgeschwindigkeit: Man darf auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h fahren an Stelle von 80 km/h.
  3. Fahrtenschreiber: Man braucht im Gegensatz zu LKW keinen Fahrtenschreiber.
  4. Sonntagsfahrverbot: Man darf im Gegensatz zu LKW auch Sonntags mit Anhänger fahren.
  5. Stellplätze: Man darf das Fahrzeug auf mit dem Zusatzzeichen 1048-17 gekennzeichneten Parkplätzen - umgangssprachlich Wohnmobilstellplätze genannt :wink: - abstellen:
    Bild

Die Einstufung als Wohnmobil macht also durchaus Sinn. Und vielleicht setzt sich ja auch irgendwann die Vernunft noch so weit durch, dass auch das Zeichen 277 für Wohnmobile nicht mehr gilt:
Bild

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4785
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Pego » 19.09.2008 - 22:24:18

Hallo EuraGerhard....!

Du scheinst im europäischen und bundesrepuplikanischen Verkehrsrecht gut unterwegs sein ! Kompliment ! Für die meisten europäischen und damit auch deutschen Verkehrsteilnehmer, dürften sich deine Angaben gelesen haben wie ein gewisses "Juristenlatein", ohne wirkliche Bindung zum Eigentlichen, wobei ich immer bemüht sein werde, dieses zu vergegenwärtigen und auch zu verstehen.

Ja ich glaube sogar dich nach deinen Zitaten der Belehrung begriffen zu haben...! :roll:

Für deine aufklärungsreichen Worte sei dir hiermit nochmals ausdrücklich ein freundliches Dankeschön gesagt.

:wink:
Pego grüßt aus Bremen
Unterwegs mit LAIKA Kreos 5009 & Scooter HONDA SH 125i
Gut festhalten: http://www.youtube.com/watch?v=HlUYkO4k ... re=related
Meine fb-Seite: https://www.facebook.com/pego.ausHB
Benutzeravatar
Pego
Mitglied
 
Beiträge: 1725
Registriert: 12.10.2005 - 13:53:58
Wohnort: Bremen, D

Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon slomo » 20.09.2008 - 09:51:23

Das Zeichen 253 (LKW auf weißem Grund mit rotem Rand) (wie bekommt man die Grafik hier rein?) gilt in einigen Ländern nur für den gewerblichen Verkehr, also nicht für Wohnmobile. Teilweise sollen die Womos sogar den Bussen rechtlich gleichgestellt sein.
Wo das so ist versuche ich gerade bei der Versicherung mit angeschlossenem Buchladen und Reisebüro (es gibt da auch noch eine vier buchstabige Kurzbezeichnung) herauszufinden. Zur Zeit eiern die noch rum, daß das in den meisten Ländern so ist. Auf meine Frage, was die "nichtmeisten" Länder sind, habe ich noch keine Antwort bekommen. Da könnte es ja dann teuer werden, wenn man glaubt sich in einem den "meisten" Ländern .zu befinden.
Gruß
Slomo
slomo
Mitglied
 
Beiträge: 240
Registriert: 11.12.2004 - 13:17:45
Wohnort: Bayern

Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon Schwedenopa » 20.09.2008 - 22:55:14

slomo hat geschrieben:Das Zeichen 253 (LKW auf weißem Grund mit rotem Rand) (wie bekommt man die Grafik hier rein?) gilt in einigen Ländern nur für den gewerblichen Verkehr, also nicht für Wohnmobile.

Sicher weiß ich es nur für folgende Länder:
Deutschland: Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen.
Frankreich: Lastwagen, egal wie schwer (es sei denn, es ist eine Tonnenbegrenzung angegeben)
Großbritannien Lastwagen, Gewichtsgrenze steht im LKW-Symbol drin.
Niederlande: Lastwagen, egal wie schwer (es sei denn, es ist eine Tonnenbegrenzung angegeben)
Österreich: Lastwagen über 3,5 Tonnen
Schweiz: Kraftfahrzeuge (Originaltext: "Motorwagen") über 3,5 Tonnen.

Mal schauen, ob der Verein mit den vier Buchstaben mehr rausfindet...

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4785
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: Zusammenfassung WoMo unter/über 3,5t zGg

Beitragvon slomo » 24.09.2008 - 16:39:24

unterstehend die Antwort zur Bedeutung des deutschen Zeichens 253 im Ausland:

unsere Recherche zur Vergleichbarkeit zum deutschen Zeichen Z 253 hat folgendes ergeben:
Verbot für...
Italien: Fahrzeuge, schwerer als 3,5 t (Ausnahme: Pkw);
Schweiz: Lastwagen;
Österreich:Lastkraftfahrzeuge;
Niederlande: Frachtautos;
Belgien: Transportfahrzeuge;
Luxemburg: Güterbeförderung;
Frankreich: Güterbeförderung; Spanien: Gütertransport;
Portugal: Güterkraftverkehr;
Großbritannien: Gütertransport;
Dänemark: Lastwagen;
Schweden: Lkw.

ADAC - Juristische Zentrale - Internationales Recht
Gruß
Slomo
slomo
Mitglied
 
Beiträge: 240
Registriert: 11.12.2004 - 13:17:45
Wohnort: Bayern

VorherigeNächste

Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder