von Wilfried . M » 14.10.2008 - 11:51:22
Hallo Freunde,
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist, dann ist auch der Versicherungsvertrag gelöst und bei in der Zeit eintretenden Schäden zahlt der Halter.
Eine Ruheversicherung besteht nur wenn das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen versehen ist. Bei Schäden in dieser Variante tritt die Versicherung nur bei Schäden ein, welche außerhalb des Straßenverkehrs liegen.
Im oben genanntem Fall tritt nicht eventuell die Kfz-Versicherung ein, sondern die Gebädeversicherung mit einer Inhaltversicherung, welche zusätzlich abgeschlossen werden muß.
Liegt keine Versichrung zu grunde, so liegt die Regulierung des Schadens beim Gebäudeeigner.
Hinzufügen muß ich aber, das noch zu unterscheiden ist von welchen Ding ( Unterstellungsgebäde, oder Fahrzeug ) der Brand aus ging, demzufolge ist auch dann der jeweilige Besitzer, oder Eigentümer in der Haftung.
Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994