Versicherung für Winter

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Versicherung für Winter

Beitragvon mrbefree » 04.10.2008 - 17:52:30

Hallo,

ich habe eine Frage wegen meinem Wohmobil.

Ich stelle es im Winter bei einem Freund in seiner Scheune unter. Es ist abgemeldet und damit nicht versichert.
Wenn nun die Scheune abbrennt habe ich natürlich ein Problem, weil dann auch mein Wohnmobil hin ist.

Deshlab meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit das Wohnmobil auf Feuer zu versichern wenn es abgemeldet ist?

Vielen dank schonmal für eure Antwort


Timo
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Re: Versicherung für Winter

Beitragvon tomtom » 04.10.2008 - 18:56:21

In aller Regel brauchst garnichts zu tun. Die sog. Ruheversicherung in Teilkasko greift, wenn Dein Auto auf sog. "umfriedeten Gelände" steht. Das natürlich nur, wenn Du bis zur Abmeldung min. auch TK hattest. Frag eben mal Deine Gesellschaft bzw Deinen Makler und die werden Dir das gerne auch schriftlich geben.
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Re: Versicherung für Winter

Beitragvon Schwedenopa » 06.10.2008 - 10:10:46

tomtom hat geschrieben:In aller Regel brauchst garnichts zu tun. Die sog. Ruheversicherung in Teilkasko greift, wenn Dein Auto auf sog. "umfriedeten Gelände" steht.

Gilt das wirklich auch bei Abmeldung? Ich dachte bisher, dass die Ruheversicherung nur bei Saisonkennzeichen greift. :roll:

MfG
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Re: Versicherung für Winter

Beitragvon tomtom » 06.10.2008 - 11:11:47

Ja, Gerhard, das ist grundsätzlich so, egal ab Saison oder abgemeldet.. Einzige Voraussetzung ist ein umfriedetes Geländes. Und dazu zählt sogar ein normaler Maschendrahtzaun mit Tor. Das Auto braucht nicht unter Dach und Fach zu stehen.
Ich habe neue Wohnmobile hier, die waren noch nie zugelassen. Antrag auf Ruheversicherung stellen; Bedingungen siehe oben.
Grüße
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Re: Versicherung für Winter

Beitragvon Wilfried . M » 14.10.2008 - 11:51:22

Hallo Freunde,
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist, dann ist auch der Versicherungsvertrag gelöst und bei in der Zeit eintretenden Schäden zahlt der Halter.
Eine Ruheversicherung besteht nur wenn das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen versehen ist. Bei Schäden in dieser Variante tritt die Versicherung nur bei Schäden ein, welche außerhalb des Straßenverkehrs liegen.
Im oben genanntem Fall tritt nicht eventuell die Kfz-Versicherung ein, sondern die Gebädeversicherung mit einer Inhaltversicherung, welche zusätzlich abgeschlossen werden muß.
Liegt keine Versichrung zu grunde, so liegt die Regulierung des Schadens beim Gebäudeeigner.
Hinzufügen muß ich aber, das noch zu unterscheiden ist von welchen Ding ( Unterstellungsgebäde, oder Fahrzeug ) der Brand aus ging, demzufolge ist auch dann der jeweilige Besitzer, oder Eigentümer in der Haftung.
Gruß
Wilfried
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Re: Versicherung für Winter

Beitragvon tomtom » 14.10.2008 - 11:58:58

Wilfried - wenn Du keine Ahnung hast, dann laß es doch bleiben. Oder willst Du unbedingt Deine Beiträgezahl hochschrauben?
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Re: Versicherung für Winter

Beitragvon Schwedenopa » 14.10.2008 - 13:16:32

Hallo,

ich habe mich jetzt nochmal schlau gemacht. Und: Tomtom hat Recht!

Auch bei einer (vorübergehenden) Abmeldung des Fahrzeugs geht die Versicherung in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, mit den gleichen Konditionen wie beim Saisonkennzeichen. Sprich, Haftpflicht und Teilkaskoschutz bleiben erhalten.

Trotzdem empfehle ich, sich bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu erkundigen und sich in Zweifelsfällen die Ruheversicherung schriftlich bestätigen zu lassen.

Übrigens, bleibt das Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet, dann endet die Ruheversicherung.

MfG
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Re: Versicherung für Winter

Beitragvon tomtom » 14.10.2008 - 13:41:43

@ Gerhard

Danke!!

@ all
Die Frage, wer nun haftet, wenn ein Auto untergestellt ist, so die Frage von mrbefree sinngemäß, braucht keinen zu interessieren. Das regeln die Versicherer unter sich. Und auch in der Teilkasko in der Ruheversicherung gilt: keine Erhöhung im Schadensfall. Sollte allerdings nachgewiesen werden, daß durch schuldhafte Handlung/Unterlassung der Schaden durch den WoMo-Halter nachgewiesen werden, steigt die Prämie in de Haftplicht, weil die SF-Klasse "abbröckelt".
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Re: Versicherung für Winter

Beitragvon Wilfried . M » 14.10.2008 - 18:31:16

Hallo Tom Tom,
bitte bleib doch höflich.
Lies Dir doch bitte mal das geänderte Versicherungsvertragsgesetz durch.
Euro-Gerhard hat recht, unterschiedliche Klauseln gibt es.
Und,......wie die Fragestellung war ist doch die Versicherung außen vor.
Gruß
Wilfried
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