Hallo an Steuerexperten...
ich hab da mal ne ganz dumme Frage:
Auf einem gerade erhaltenen KFZ-Steuer-Bescheid für mein Womo steht:
"Die steuerliche Anerkennung als Womo i.S.d. § 2bs. 2b KFz/Steuergesetz setyt voraus, dass das Fahrzeug zum voruebergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut ist. dazu gehoert......
Nun habe ich mein Womo als Womos angemeldet. Und auf dem Bescheid steht, dass ich Steuer zahle gem. 9 Abs. 1 Nr. 2 c) cc).
Kann mir jemand sagen, was das Ganze heisst______
Gruesse und Dank
jeti