Abwrackprämie

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Abwrackprämie

Beitragvon ksw » 28.01.2009 - 17:06:22

Hallo, nun da es die Abwrackprämie gibt würde mich interessieren, ob man die auch bekommt für ein Wohnmobil. Hat da schon jemand geforscht?
Vielen Dank
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Re: Abwrackprämie

Beitragvon Philanthrop » 28.01.2009 - 17:34:38

Hallo,

geforscht noch nicht, aber so weit ich das in Erinnerung habe, bezieht sich diese "Prämie" auf PKW. Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass ein Womo mit dem Alter weniger als 2.500€ wert wäre, damit es sich "lohnt".
Gruß Phil

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Re: Abwrackprämie

Beitragvon Gimli » 28.01.2009 - 18:27:00

ksw hat geschrieben:Hallo, nun da es die Abwrackprämie gibt würde mich interessieren, ob man die auch bekommt für ein Wohnmobil. Hat da schon jemand geforscht?
Vielen Dank
ksw


Moinmoin !

Die sog. Abwrackprämie ( eigentlich: Umweltprämie ) wird nur für Pkw ( = Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen ) gezahlt:

siehe: http://www.bafa.de/bafa/de/

Gruß,
Uwe
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Re: Abwrackprämie

Beitragvon Wilfried . M » 30.01.2009 - 18:16:11

Hallo Freunde,
ich habe im TV, vorige Woche einen Bericht gesehen( eingeblendetes Bild auf der Autobahm mit Womo ), daß die Prämie auch für Wohnmobile ist.
Nur,.... in welchem Zustand muß ein Womo sein, welches unter 2500,- € ist? :idea:
Ich glaube doch daß die meisten Womo`s über dem Preis sind und durch Weiterverkauf für den Besitzer günster sind.
ODER
Gruß
Wilfried

Zusatz : Das Fahrzeug muß mind.9 Jahre sein, min.ein Jahr auf den Halter zugelassen sein und TÜV haben
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Re: Abwrackprämie

Beitragvon Gimmund » 30.01.2009 - 18:33:48

Wilfried . M hat geschrieben:Hallo Freunde,
ich habe im TV, vorige Woche einen Bericht gesehen( eingeblendetes Bild auf der Autobahm mit Womo ), daß die Prämie auch für Wohnmobile ist.

Man soll nicht alles glauben, was im TV so gezeigt wird.

Hier ein Zitat aus dem vom Gimli geposteten Link.
Altfahrzeug
Es muss sich um einen Personenkraftwagen handeln. Die Verschrottung des Altfahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen. Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung des Fahrzeugs an den anerkannten Demontagebetrieb aufgeführte Datum.


Gruß,
Gwaihir
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Re: Abwrackprämie

Beitragvon Wollrud » 30.01.2009 - 21:17:45

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Re: Abwrackprämie

Beitragvon Gimmund » 30.01.2009 - 21:28:37

Ich würde auch nicht alles glauben, was ein Autohändler so im voraus verspricht.

Ein weiteres Zitat aus dem von Gimli geposteten Link:
Neufahrzeug
Es muss sich um einen Personenkraftwagen handeln, der hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens die Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllt. Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen. Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen.
Gruß,
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Re: Abwrackprämie

Beitragvon Wollrud » 30.01.2009 - 22:31:25

Hallo Gwaihir

Solange der Händler alles Abwickelt iset doch eh WURSCHT :wink: woher die 2 1/2 Mille kommen. :P

gruß und schönes Wochenende

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Re: Abwrackprämie

Beitragvon Charly49 » 30.01.2009 - 23:23:03

Hallo Diskutanten,

da ich momentan genau vor dieser Problematik stehe, habe gestern ein neues WoMo gekauft Schadstoffklasse 4, bin ich natürlich an dieser Umweltprämie interessiert. Ein genau passendes Auto habe ich auch, das ich los werden will.
Die Sache hat nur einen Haken, in dem Gesetz steht, dass das neue Fahrzeug ein PKW Klasse M1 sein muss und mein jetziges WoMo hat in der entsprechenden Zeile "J" im Brief 21 stehen, also nicht M1 :cry:
Nun wollte ich mich telefonisch bei der BaFa befragen, komme aber leider nicht durch, da die Leitungen überlastet sind.
Wenn ich das also ganz genau überdenke dann ergibt sich eigentlich nur der Schluss, dass WoMo´s nicht unter die die Kriterien für die Förderung fallen.
Viele Grüße
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Re: Abwrackprämie

Beitragvon oldman » 31.01.2009 - 11:16:11

Hallo Carly,

näheres über die Klassen sagt uns die STVZO in der Anlage XXIX unter Punkt 5.

5. Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung: Fahrzeuge der Klasse M, N oder O zur Personen- oder Güterbeförderung mit einer speziellen Funktion, für die der Aufbau bzw. die Ausrüstung entsprechend angepasst werden muss.
5.1. Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
– Tisch und Sitzgelegenheiten,
– Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
– Kochgelegenheit und
– Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo ... x_172.html

Aber richtig schlau wird mann daraus auch nicht. Deshalb habe ich eine Anfrag per EMail an BAFA gesendet.

http://www.bafa.de/bafa/de/kontakt/index.jsp

Ich warte auf die Antwort. :idea:
Und werde das Ergebnis hier niederschreiben.

Gruß vom Nikolaus
Zuletzt geändert von oldman am 31.01.2009 - 14:38:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Abwrackprämie

Beitragvon Charly49 » 31.01.2009 - 13:21:20

Danke Nikolaus für Deine Antwort.
Postest Du die Antwort der BaFa wenn Du sie hast?
Viele Grüße
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Re: Abwrackprämie

Beitragvon Womokiste » 04.02.2009 - 13:17:55

Hallo miteinander,

die Abwrack-Regelung enthält auch Info´s zu Womo´s - siehe CIVD...... oder in der Pressemeldung:

Die „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen“ ist am 27. Januar 2009 vom Kabinett beschlossen worden. Heute bestätigte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, in einem Schreiben an den CIVD, dass nun auch mit der Bearbeitung der Anträge auf Umweltprämie für alte Reisemobile begonnen wird.



In der am 27. Januar verabschiedeten Richtlinie heißt es wörtlich: "Ein Personenkraftwagen (Pkw) im Sinne dieser Richtlinie ist ein Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern, das als Personenkraftwagen oder als Fahrzeug der Klasse M1 (nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) in den Zulassungsdokumenten ausgewiesen wird." Zur Klasse M1 (nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) gehören auch Reisemobile, für die somit die Umweltprämie laut dieser Formulierung auch gilt. Ebenso wird der Kauf eines neuen Reisemobils bei der Verschrottung eines alten PKW anerkannt. Das bedeutet der Kunde kann zum Beispiel seinen alten Zweitwagen verschrotten und erhält die 2.500 Euro Prämie von der BAFA auch beim Kauf eines neuen Reisemobils. Der BAFA stehen zur Förderung des Fahrzeugabsatzes 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Sobald dieses Geld aufgebraucht ist, gibt es keine Umweltprämie mehr. Ebenso ist die Prämie bis zum 31. Dezember 2009 begrenzt und zwar unabhängig davon, ob noch Geld übrig ist oder nicht. Für die Kunden gilt es also rasch zu handeln. Die offiziellen und ausschließlich gültigen Antragsformulare können unter http://www.bafa.de heruntergeladen werden.


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Re: Abwrackprämie

Beitragvon oldman » 10.02.2009 - 12:28:17

Hallo zusammen,

hier die Antwort der BAFA:

Sehr geehrte Anfragende, sehr geehrter Anfragender,

aufgrund der großen Menge eingegangener Anfragen zum Thema
Umweltprämie, ist das BAFA zur Zeit nicht in der Lage, jede dieser
Anfragen individuell zu beantworten.

Die Einzelheiten des Antragsverfahrens für die Gewährung einer
Umweltprämie stehen seit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom
27.01.2009 verbindlich fest. Diese Richtlinie ist mit dem dazu
gehörenden Antragsformular auf der Internetseite des BAFA http://www.bafa.de
veröffentlicht. Der Antrag kann ab sofort ausschließlich auf dem
vorgeschriebenen Vordruck zusammen mit den erforderlichen und in der
Richtlinie angegebenen Antragsunterlagen wirksam gestellt werden. Das
Antragsformular können Sie von der Internetseite des BAFA http://www.bafa.de
dafür herunterladen. Ebenfalls auf der Internetseite des BAFA finden Sie
die Rubrik FAQ mit den am meisten gestellten Fragen
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsf ... index.html.
Dieser Katalog wird ständig ergänzt.

Bitte beachten Sie, dass nur Anträge, die mit dem vorgesehenen
Antragsvordruck im Original und allen erforderlichen Nachweisen gestellt
werden, im BAFA bearbeitet werden können. Eine Antragstellung durch Fax
oder E-Mail ist somit ausgeschlossen. Nur der vollständig mit allen
Nachweisunterlagen gestellte Antrag findet Berücksichtigung im
durchgeführten Reihenfolgeverfahren.

Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BAFA


Hier ein Auszug aus den FAQ:
Sind auch Wohnmobile in die Förderung einbezogen?
Ja, wenn sie zur Klasse M1 zählen (siehe auch „Kleinbusse“). Gleiches gilt analog für alte Wohnmobile, in deren Fahrzeugschein als Bezeichnung „Sonder Kfz Wohnmobil“ steht.



Gruß vom Nikolaus
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Re: Abwrackprämie

Beitragvon Charly49 » 10.02.2009 - 13:45:42

Danke für die Auskunft :D
Viele Grüße
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Re: Abwrackprämie

Beitragvon Wilfried . M » 10.02.2009 - 17:16:09

Dank an Oldman :!: :!: :!:
Gruß
Wilfried
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