Bekanntlich haben wir bei der Fa. Fiedler ja eine Scooterbühne mit drittem Kennzeichen und Rückleuchten installiert bekommen. In der 'Zulassungsbescheinigung 1' ist jetzt schrftlich zusätzlich dokumentiert worden, das wenn diese Bühne installiert ist, sich unter Ziffer 18 unsere Fahrzeuglänge um + 700 mm vergrößert. Aus 7920 mm werden dann 8620 mm Fahrzeuglänge.
Laut Hersteller der Bühne ist dies jetzt europaweit umgesetztes Recht und diese Warnbake wäre daher nicht mehr vorgeschrieben, die tatsächliche Länge würde duch die Rückleuchtenleiste richtig wieder gegeben, ein Fahrzeugüberhang ist somit nicht mehr relevant vorhanden.
Meine Frage ist also :
"Würdet ihr sie trotzdem anbringen während der Fahrt in Italien - oder darauf vertrauen das die italienische Polizei, das europäische Verkehrsrecht kennt und auch richtig interpretiert ???????????"
Also ich bin mir da nicht so sicher...und bin mal auf eure Einschätzungen gespannt...!!!!!
Hier die Bühne im angebauten Zustand :
