Getriebeschaden und Gewährleistung

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Getriebeschaden und Gewährleistung

Beitragvon MaKaRoNi » 08.06.2009 - 18:16:29

Hallo Rechtsexperten im Forum,

ich brauche mal ein paar Tips von Euch.

Ich habe im September 2008 bei km-Stand 79500 ein gebrauchtes Womo von einem Händler mit der 1-jährigen Gewährleistung/Sachmängelhaftung erworben. Nun 9 Monate später bei km-Stand 83500 ist der 5.Gang stecken geblieben (kein Schalten in den Leerlauf mehr möglich). Habe vom Hof des Abschleppunternehmens mit dem Händler Kontakt aufgenommen, um die weitere Vorgehensweise mit ihm abzusprechen. Da ich den ADAC plus-Schutzbrief habe, konnte ich das Womo an jede beliebige Werkstattadresse schleppen lassen.

Er hat natürlich am Telefon jegliche Kostenübernahme abgelehnt, aus zwei Gründen:
1) Der Getriebeschaden hätte auch durch eine Fehlbedienung (schalten ohne kuppeln etc.) verursacht worden sein (kann ich aus seiner Sicht nachvollziehen) und
2) der Schaden liegt >6 Monate nach dem Kaufdatum vor und daher bin ich in der Beweispflicht, daß der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag.
Ich habe trotzdem mit ihm vereinbart, das Womo in eine autorisierte IVECO/FIAT Nutzfahrzeuge Werkstatt bei mir im Nachbardorf schleppen zu lassen (der Händler ist ca. 100km weit entfernt von meinem Wohnort).

Inzwischen ist das Getriebe ausgebaut worden mit folgendem Zwischenergebnis: die Mutter der Hauptwelle hat sich gelöst und das Ausrücklager (oder so ähnlich, da hören jetzt meine Getriebekenntnisse auf) ist eingerastet, daher war keine Bewegung mehr möglich. Ein extrem ungewöhnliches Schadenbild. Eine Fehlbedienung, die zum Ausfall des Getriebes geführt haben könnte, ist damit also ausgeschlossen. Die telefonische Nachfrage beim Vorbesitzer hat (glaubhaft) ergeben, daß von dem keine Getriebereparatur oder -überholung o.ä. durchgeführt wurde.

Die Werkstatt wird jetzt einen Kostenvoranschlag erarbeiten, der eine Überholung des Getriebes und weitere mögliche (Folge-)Schäden aufzeigt. Dann kann ich entscheiden, ob man diesen Weg gehen oder gleich ein Austauschgetriebe einbauen soll.

Ich will aber genau bei dieser Entscheidung meinen Händler nicht ausder Verantwortung lassen. Was soll ich jetzt Eurer Meinung nach tun? Lohnt sich die Erstellung eines Gutachtens, der den Nachweis erbringen könnte, daß das Getriebe bereits 4000km vorher entscheidend vorgeschädigt gewesen sein muß? Anwalt einschalten? Kennt ihr Präzedenzurteile aus der Gerichtsbarkeit mit ähnlichem Werdegang? Kann man bei einem Getriebeschaden davon ausgehen, daß ein Schaden u.U. erst 4000km später zu einem Ausfall führen kann? Ist zumindest eine Kostenbeteiligung des Händlers möglich?

Ich will nicht den Prozeßhansl raushängen lassen, aber da geht es mir um zu viel Geld, als daß ich das alles kommentarlos hinnehmen soll. Wenn es keinen Sinn macht, dann werde ich es auch lassen. Aber lohnt sich Eurer Meinung nach ein Versuch?

Ratsuchender Gruß
Martin
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Re: Getriebeschaden und Gewährleistung

Beitragvon Beduin » 08.06.2009 - 19:56:21

Hallo Nachbar

traurige Geschichte das, aber ich kenn das.
Die Händler drücken sich oftmals...........

Wenn du wirklich fundierte Hilfe bzw Auskunft haben möchtest
Es gibt in Bad Hersfeld einen RA Ulrich Daehn
Der machte meinen "Fall" damals auch.
Fährt selber Womo und kenn sich gut aus.
Das Leben ist ein Bumerang, alles was du Gutes tust kommt irgendwann zu dir zurück.

Grüssle Ina
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Re: Getriebeschaden und Gewährleistung

Beitragvon ksw » 08.06.2009 - 20:00:29

Hi,
was ist das für eine 'Garantie' des Händlers - hast Du Unterlagen darüber? Möglicherweise ist es von der Firma Cargarantie und die versicherten Sachen sind explizit aufgeführt. Dann ist es einfach.
Ist es nur eine Zusage vom Händler, dann wird's mit Sicherheit schwieriger. Dann empfehle ich sofort mit Unterstützung eines Fachmanns (Rechtsanwalt, Schlichter, Gutachter, Rechtschutzversicherung) weiterzumachen. Getriebe = teuer. Und Du hast es mit Leuten zu tun, die das beruflich machen... besonders beim Händler.
Ist das Fahrzeug wirklich vom Händler gekauft oder 'im Kundenauftrag' ? Dann erst Recht mit Unterstützung eines Fachmanns weitermachen.
Viel Erfolg
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Re: Getriebeschaden und Gewährleistung

Beitragvon Seekater » 08.06.2009 - 22:14:35

Hallo,

meinen Rechtskenntnissen nach dürfte das für eine - einem Laien - zumutbare Beweisführung mehr als ausreichend sein, um die gesetzliche Gewährleistung (korrekt Nacherfüllung) auch nach 6 Monaten einklagen zu können (was natürlich noch ein diesbezüglich fachkundiger Rechtsanwalt beurteilen sollte). Doch soweit muß es ja nicht kommen. Soweit die Sachlage (Kaufunterlagen mit Kauf von einem Händler) eindeutig ist, würde ich da persönlich auftauchen und die Sache besprechen, Adresse der Werkstatt angeben etc. etc. .... es muß ja nicht gleich zum Prozeß kommen ...... Bedauern würde ich auch den Händler - man kann ja nicht jedes Getriebe vorher zerlegen, um sicherzustellen, daß alle Muttern fest sind...... doch Rechtslage ist nunmal Rechtslage ....... man will ja nichts böses und ist kompromißbereit, vielleicht hat er ja auch eine Gewährleistungsversicherung, was die viele Händler zur Abwendung derartiger Risiken haben.......

Gruß
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Re: Getriebeschaden und Gewährleistung

Beitragvon MaKaRoNi » 06.07.2009 - 16:14:41

Hallo Forum,

für alle Interessierten hier der aktuelle Stand der Dinge:
Ich habe mich nach anwaltlichem Rat zu einem außergerichtlichen Gutachten und damit Inanspruchname meiner Rechtschutzversicherung durchgerungen. Das Gutachten wurde durch einen DEKRA-Techniker durchgeführt, der schriftliche Bericht liegt mir aber noch nicht vor. Technische Tatsache ist jedenfalls, daß die Mutter durch einen fehlerhaften Zusammenbau einer Sicherungsscheibe im Inneren des Getriebes, die das Lösen der Mutter verhindern soll, eben diese Funktion nicht gewährleistet war und es dadurch zu der Sperrwirkung kam.

Für mich ist damit nachgewiesen, daß der Sachmangel bereits "bei Gefahrenübergang" (=Kauf) vorhanden war und sich eben erst später durch einen Liegenbleiber ausgewirkt hat. Jetzt werde ich natürlich versuchen, auch jursistisch, aber am liebsten außergerichtlich, den entscheidenden Schritt von "Recht haben" zu "Recht bekommen" zu gehen. Der Händler hat noch nicht auf unser Schreiben reagiert, daher möchte ich mich auch nicht weiter dazu äußern (folgt später).

Wie Seekater richtig bemerkt hat, trifft den Händler eigentlich keine unmittelbare Schuld. Aber er steht nun mal bei Privatverkauf in einer einjährigen Sachmängelhaftung (kein Kundenauftrag etc.), und ein solcher liegt nun vor. Sonst könnte man sich den Aufpreis zu einem Privatangebot ja sparen. Mich ärgert ja auch in erster Linie das unkooperative und auch durchaus rabiate Ablehnen jeglicher Unterstützung seitens des Händlers. Der hat unwiderbringlich einen möglichen Neufahrzeugkunden verloren. Wahrscheinlich blockt er alle Ansprüche ab, da er eben keine eigene Versicherung für solche Fälle abgeschlossen hat (wieder was dazugelernt) und hofft, daß ich irgendwann von alleine aufgebe.

Grimmiger Gruß
Martin
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Re: Getriebeschaden und Gewährleistung

Beitragvon Beduin » 06.07.2009 - 19:46:29

MaKaRoNi hat geschrieben:Wahrscheinlich blockt er alle Ansprüche ab, da er eben keine eigene Versicherung für solche Fälle abgeschlossen hat (wieder was dazugelernt) und hofft, daß ich irgendwann von alleine aufgebe.


Oder das auch die Gerichte mit ihm und nicht mit dir sind.
so wie bei mir auch.
Oft denke ich, die Händlerkäufe kann man sich echt sparen................
Aber es gibt GsD auch andere.

Wünsche dir viel Glück und drücke dir die Daumen.
Das Leben ist ein Bumerang, alles was du Gutes tust kommt irgendwann zu dir zurück.

Grüssle Ina
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Re: Getriebeschaden und Gewährleistung

Beitragvon MaKaRoNi » 20.10.2009 - 21:58:16

Hi Immer-noch-Interessierte,

ich will Euch den letzten Stand der Dinge hier nicht vorenthalten (ich finde es immer schade, wenn ein Forumskollege eine Anfrage platziert, man dann aber nie den Ausgang/Lösung der Anfrage mitbekommt; alle anderen können ja jetzt wegklicken):

Nach viel Schriftverkehr und haltlosen Gegenargumenten hat der Händler eingewilligt und sich bereit erklärt, die Reparaturkosten vollständig zu übernehmen. Für die "Nebenkosten" wie Anwalt, Gutachten etc. (wird von meiner Rechtschutzversicherung abzgl. SB übernommen) hat er sich zu einer anteiligen Übernahme bereit erklärt. Jetzt warte ich auf den Geldeingang. Zumindest meinen Anteil an der Gesamtforderung werde ich also erstattet bekommen (wobei ich auf eine kleinliche Spesenauflistung verzichtet habe). Jetzt warte ich noch auf den Zahlungseingang.

Ursprünglich hat mich die Gegenseite der Verletzung der Schadenminderungspflicht beschuldigt (Gutachten zu teuer). Als ich sie darauf aufmerksam gemacht habe, daß das Gutachten überhaupt erst durch die ablehnende Haltung des Händlers innerhalb des Gewährleistungszeitraumes notwendig wurde, wurde o.g. Vorschlag (natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) unterbreitet. Zuvor wurde das Ergebnis des Gutachtens und meine Vorgehensweise im allgemeinen abgelehnt, alles haltloses Geschwätz.

Es war das erste Mal, daß ich mit Hilfe einer Rechtschutzvericherung mein Recht eingeklagt habe, weil ich eigentlich ein Typ bin, mit dem man sachlich reden und verhandeln kann, aber das Verhalten des Händlers war persönlich verletzend und einem Techniker gegenüber inhaltlich falsch.

Merke: man sollte den Weg nicht immer gehen, aber manchmal scheint er entgegen gesundem Menschenverstand notwendig.

Zwiespältiger Gruß
Martin
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Re: Getriebeschaden und Gewährleistung

Beitragvon Puccini » 21.10.2009 - 01:47:07

Gratuliere.

Um welche Summe geht es?

Freundlichen Gruß

Puccini
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Re: Getriebeschaden und Gewährleistung

Beitragvon Seekater » 21.10.2009 - 08:27:08

Hallo Martin,

ich stimme Dir in jeglicher Hinsicht zu - von der Schönheit dessen, daß ein angefangener Thread auch sachlich weitergeht bis hin zur Zwiespältigkeit. Ergänzend vielleicht noch mein Kompliment zu Deinem Durchhaltevermögen und sachlich angemessenem Vorgehen.

Welchen Weg der Schadensbeseitigung habt Ihr denn jetzt eingeschlagen ?

Gruß
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Re: Getriebeschaden und Gewährleistung

Beitragvon MaKaRoNi » 21.10.2009 - 14:20:19

Um welche Summe geht es?

So um die 1500€, hätte aber auch das Doppelte werden können.
Welchen Weg der Schadensbeseitigung habt Ihr denn jetzt eingeschlagen ?

Ich habe unmittelbar nach der Schadenfeststellung und -Dokumentation durch den Gutachter die Reparatur in Auftrag gegeben. Insgesamt stand der Wagen ca. 4-5 Wochen in der Werkstatt, eigentliche Reparaturdauer inkl. Teilebestellung ca. 1-2 Wochen. Der Rest ging für Papierkrieg und Abstimmung mit dem Anwalt drauf.

Wie gesagt, jetzt fehlt noch der allerletzte Schritt: Zahlungseingang...

Gruß
Martin
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Re: Getriebeschaden und Gewährleistung

Beitragvon Leser » 01.11.2009 - 15:13:56

Hallo MaKaRoNi,
dann kann man nur wünschen, daß Du auch den Rest der Klippen (den Geldeingang des Händlers) erfolgreich umschiffst, auf der Zielgeraden bist ja angekommen.

Gruß Leser
Jeder so, -wie er mag!
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Re: Getriebeschaden und Gewährleistung

Beitragvon MaKaRoNi » 08.12.2009 - 19:43:51

wer was anfängt, sollte es auch zu Ende bringen, daher:

ZAHLUNGSEINGANG ERFOLGT!

Feierabend.
Martin
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Re: Getriebeschaden und Gewährleistung

Beitragvon Beduin » 08.12.2009 - 22:19:59

Gratuliere :)
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Re: Getriebeschaden und Gewährleistung

Beitragvon Gimmund » 08.12.2009 - 22:32:28

auch von mir "Glückwunsch" :D
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