Wo steht "kein Sonntagsfahrverbot für Womo über 3,5 t mit An

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Wo steht "kein Sonntagsfahrverbot für Womo über 3,5 t mit An

Beitragvon BadHunter » 20.07.2009 - 09:24:53

Ich hab nun schon ´ne Weile im Netz gesucht und bisher nur entsprechende Aussagen in Foren gefunden, aber noch nicht die Quelle von rechtlicher Seite...

Unser Womo hat ein zGG von über 3,5 t und wir fahren fast immer mit Anhänger, entweder Hundeanhänger oder, wenns längere Touren bzw. Urlaube sind, mit unseren Motorrädern auf einem offenen Anhänger...

Nun wollen 2 Bekannte mir tatsächlich nicht glauben, dass das Sonntagsfahrverbot für uns nicht gilt... Die sind fest der Meinung, dass das Sonntagsfahrverbot für ALLE Fahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger gilt.... Ich weiß,dass es nicht so ist, aber die wollen nun von mir wissen, wo, in welchem Gesetz oder Paragraphen, das steht.
Kann mir da jemand weiterhelfen?

Danke schonmal!

Gruß, Jens
Womo Concorde 620 XS, 142.000 Km, 2,5 TDi cat, Bj 1995.
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Re: Wo steht "kein Sonntagsfahrverbot für Womo über 3,5 t mit An

Beitragvon Schwedenopa » 20.07.2009 - 09:49:48

Hallo Jens!

BadHunter hat geschrieben:IUnser Womo hat ein zGG von über 3,5 t und wir fahren fast immer mit Anhänger, entweder Hundeanhänger oder, wenns längere Touren bzw. Urlaube sind, mit unseren Motorrädern auf einem offenen Anhänger...

Nun wollen 2 Bekannte mir tatsächlich nicht glauben, dass das Sonntagsfahrverbot für uns nicht gilt... Die sind fest der Meinung, dass das Sonntagsfahrverbot für ALLE Fahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger gilt.... Ich weiß,dass es nicht so ist, aber die wollen nun von mir wissen, wo, in welchem Gesetz oder Paragraphen, das steht.

Siehe dazu StVO §30 (3): "An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren."

Es steht hier ausdrücklich Lastkraftwagen. Da bei eurem Womo auf dem Fahrzeugschein sicherlich "So. Kfz - Wohnmobile" steht, ist es kein Lastkraftwagen und damit dürft ihr auch mit Anhänger an Sonntagen fahren. (Etwas Anderes ist das z.B. für die Leute, die ihren überschweren Geländewagen zwecks Steuerersparnis als LKW angemeldet haben, oder auch für diejenigen, die mit einem als LKW angemeldeten Kleintransporter zu Flohmärkten etc. fahren. Die dürfen tatsächlich an Sonntagen nicht mit Anhänger fahren.)

MfG
Gerhard
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Re: Wo steht "kein Sonntagsfahrverbot für Womo über 3,5 t mit An

Beitragvon Bernhard 2 » 20.07.2009 - 10:21:10

Hallo !

Im Gesetzestext zum Sonntagsfahrverbot steht " ...sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen", d.h., dass selbst
z.B. ein VW-Caddy oder VW-Bulli, die als LKW zugelassen sind, sonn-und feiertags mit Anhänger
nicht fahren dürfen, das Gewicht ist unerheblich.
Wichtig ist der Eintrag in der ZB I, also LKW.

Gruß Bernhard
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Re: Wo steht "kein Sonntagsfahrverbot für Womo über 3,5 t mit An

Beitragvon Gimmund » 20.07.2009 - 10:26:55

Hi Badhunter,

ich glaube du meinst diesen Beschluß der Verkehrsministerkonferenz.

Danach brauchen zu LKW mit Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken keine Ausnahmegehnehmigung für Sonntagsfahrten mehr.

Meines Wissens ist das gesetzlich aber immer noch nicht geregelt, und ich würde empfehlen das .pdf auszudrucken und mitzuführen.
Kann ja sein, dass es sich noch nicht zu allen "Kontrolleuren" in allen Bundesländern herumgesprochen hat.

Gruß,
Gwaihir
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