Ich hab nun schon ´ne Weile im Netz gesucht und bisher nur entsprechende Aussagen in Foren gefunden, aber noch nicht die Quelle von rechtlicher Seite...
Unser Womo hat ein zGG von über 3,5 t und wir fahren fast immer mit Anhänger, entweder Hundeanhänger oder, wenns längere Touren bzw. Urlaube sind, mit unseren Motorrädern auf einem offenen Anhänger...
Nun wollen 2 Bekannte mir tatsächlich nicht glauben, dass das Sonntagsfahrverbot für uns nicht gilt... Die sind fest der Meinung, dass das Sonntagsfahrverbot für ALLE Fahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger gilt.... Ich weiß,dass es nicht so ist, aber die wollen nun von mir wissen, wo, in welchem Gesetz oder Paragraphen, das steht.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke schonmal!
Gruß, Jens