von DieterG » 01.08.2009 - 11:58:11
Hallo,
ich sehe nicht nur das Problem der Strafe bei Überladung (auch wenn das Fahrzug die Zuladung vor der Ablastung hergab), sondern vor allem auch das Risiko, dass die Weiterfahrt untersagt werden kann, bis die 3,5 to wieder erreicht sind. Das würde in Deinem Falle bedeuten, dass Du einiges (nach Deinen Angaben so um 100 kg) aus dem Auto ausladen müsstest, um weiterfahren zu dürfen. Tja, entweder ist anschließend das Zeug weg, oder Du bekommst zusätzlich noch eine Strafe wegen "unerlaubter Müllentsorgung" oder aber Du mußt einen Mitfahrer zurücklassen, der auf die Sachen aufpasst, Du bringst anschließend die Sachen an den Zielort oder eine Zwischenstation, entlädst dort das Womo zu einem Teil, fährst zurück, holst den Mitfahrer und die ausgeladenen Sachen wieder ab (Risiko: Gewichtskontrolle ein zweites Mal, wenn die Politi noch vor Ort ist) und fährst wieder an Dein Ziel bzw. Zwischenstop, wo Du die restlichen Sachen wieder einlädst.
Es kommt also auch darauf an, wie pingeling die Beamten vor Ort sind. Aber eine Garantie, dass Du nach der Kontrolle mit den 3,6 to weiterfahren darfst, hast Du nicht. Also letztlich auch hier Dein Risiko - ob Du es eingehst, ist Deine Sache.
Die Erweiterung des Führerscheins auf 4 to sehe ich nicht, dazu ist die Lobbie der Womo-Fahrer und Hersteller zu klein. Ausserdem müsste es wieder auf EU-Ebene geregelt werden, und das kann dauern. Und die nächste Frage dann - Sonderregelung für Womos oder eine generelle Erhöhung der Grenze (was dann wieder allen anderen Kleintransportern auch zum Vorteil käme und noch mehr tieffliegende Transporter auf der Autobahn wären). Also, lieber den Führerschein machen, es kann ja auch mal dazu kommen, dass Du ein Womo mit mehr als 4 to hast (zumindest, wenn die Aufrüsterei der Hersteller so weitergeht, werden wir in gut 10 Jahren kein neues Womo mehr unter 4 to zulassen können ...)
Gruß Dieter
Dethleffs A 5881 HG
auf Fiat Ducato 15 2,8 JTD