Maut in Österreich bei Überladung eines 3,5 Tonners

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Re: Maut in Österreich bei Überladung eines 3,5 Tonners

Beitragvon Seekater » 22.02.2010 - 23:56:12

Lacky hat geschrieben:.....
2. Bei 3,5 t ist das Womo mit 3,6t immer noch in der 5% Toleranz (also theoretisch bis 3,675t)
weiss zwar nicht ob das in Österreich so heiß gegessen wird, aber ich würde es riskieren
(notfalls Frischwasser ablassen], und wenn du Kontrollen vermeiden willst,
AB vermeiden oder nur Nachts benutzen, wenn da Kontrollen sind dann bestimmt einige weniger als am Tage.

3. Das einzige was evt. dagegen spricht, ist wenn ein Unfall passiert und wie sich dann die Versicherung verhält
wenn rauskommt dass überladen war.

falsch,

wenn die Versicherung diesen Thread hier liest ist das Vorsatz......
Außerdem sind die 5% Toleranz - so das in Austria auch so gehandhabt wird - nicht "ich darf 5% mehr einladen", sondern das ist die Toleranz beim Wiegen......

Das Problem liegt aus meiner Sicht an ganz anderer Stelle:
paulschnell hat geschrieben:......Das Wohnmobil wurde ab Werk mit 3,85t zugelassen. Der Händler hat es beim TÜV neu für 3,5t zugelassen werden, damit ich es auch mit meinem Führerschein fahren darf.
......
Das Problem ist also (...) die Tatsache, dass das Wohnmobil schon ein Eigengewicht von ca. 3,2t hat. Die maximale Zuladung liegt also bei 300kg, abzüglich Gewicht für (nach neuer Zulassung) 3 Personen bleiben 75kg für Gepack usw. übrig. Das ist schon ein bisschen wenig.
......

Ich würde mal sagen, wenn Paulschnell dem Händler schriftlich im Kaufvertrag klar gemacht hat, daß er mit drei Personen und 'nem B-Führerschein mit diesem Auto fahren will, dann sollte er das Auto zurückgeben und Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Damit ist keine bestimmungsgemäße Nutzung möglich!!! (Alleine durch einen vollen Wassertank ist das Fahrzeug mit 3 Insassen wohl schon überladen). Alles andere ist "sich selbst in die Tasche lügen" und hat überhaupt nichts mit Österreich und Maut zu tun. In jedem anderen Land wird's mit diesem Auto Probleme geben - Dieses WoMo ist für eine Verwendung mit B-Führerschein und 3 Personen NICHT geeignet.

Gruß Seekater
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung
Benutzeravatar
Seekater
Mitglied
 
Beiträge: 1426
Registriert: 27.05.2003 - 08:15:41
Wohnort: Rheinland

Re: Maut in Österreich bei Überladung eines 3,5 Tonners

Beitragvon Welcome » 23.02.2010 - 08:39:41

Hallo,
dann will ich meinen Kommentar auch mal abgegeben. Ich habe ein 3,85 t Wohnmobil. Ich will gar nicht wissen, mit welchem Gesamtgewicht ich manchmal los fahre. Ich denke, aus technischer Sicht vertragen die Fahrzeuge auch ein paar Kilogramm mehr. Solange man es nicht übertreibt, sollte man die Kirche im Dorf lassen. Lediglich 100 KG drüber sind doch noch allemal o.k. Ich kann mir nicht vorstellen, dass 3,5 to Fahrzeuge häufig nicht überladen sein sollen. Wie soll das ansonsten bei einem Eigengewicht von 3,1 t gehen? Es scheint verwerflicher zu sein, solche Fahrzeuge überhaupt zu zulassen, als geringfügig zu überladen.
Gruß welcome
Welcome
Mitglied
 
Beiträge: 86
Registriert: 05.10.2009 - 14:32:02

Re: Maut in Österreich bei Überladung eines 3,5 Tonners

Beitragvon Seekater » 23.02.2010 - 10:42:58

Welcome hat geschrieben:.....Wie soll das ansonsten bei einem Eigengewicht von 3,1 t gehen? Es scheint verwerflicher zu sein, solche Fahrzeuge überhaupt zu zulassen, als geringfügig zu überladen......

Ganz einfach: Es geht NICHT.
Zugelassen ist ein WoMo auf den Namen des Halters, NICHT auf den Namen des Herstellers/Händlers. Der Fahrer und je nach Rechtsprechung auch der Halter ist dafür verantwortlich, daß die bei der Zulassung angegebenen Daten eingehalten werden. Niemand sonst.

Wer derartige Fahrzeuge kauft und als Halter betreibt, trägt auch die Verantwortung für sein Tun.

Den Produzenten/Händler kann man lediglich vorwerfen, daß derartige Fahrzeuge nicht für den Zweck taugen, für den sie angepriesen werden und deshalb einen Kaufvertrag (so dort die nötigen Fakten dokumentiert sind) ggfs. rückabwickeln.

Gruß
Seekater
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung
Benutzeravatar
Seekater
Mitglied
 
Beiträge: 1426
Registriert: 27.05.2003 - 08:15:41
Wohnort: Rheinland

Re: Maut in Österreich bei Überladung eines 3,5 Tonners

Beitragvon campi » 24.02.2010 - 16:35:27

Vandenis hat geschrieben:Lieber Campi,
Füchterlich langer Rede kurzer Sinn: Du bist Mautpreller, wenn du ohne Go-box unterwegs bist, obwohl dein Fahrzeug über 3,5t wiegt. Genau das wird kontrolliert, eine eventuelle Überladung (lt. Papieren) kommt in der Folge auch auf die Rechnung (solltest du überhaupt weiterfahren dürfen) - hast du den passenden Schein, bleibst bei der Mautgeschichte, hast du den auch nicht, bist halt nochmal fällig. Macht nach Adam Riese 3 mal. Ist auch richtig so.
Versöhnliche Grüße
Vandenis


Falsch.

Die Eintragung in der Zulassung entscheidet über Go Box oder Vignette.Bis 3,5to-Vignette,über 3,5to-Go-Box. Ist doch ganz einfach :wink:

Gruss Dieter
Unterwegs mit einen Dethleffs Esprit A 5830 2,8 JTD,3,5 to
campi
Mitglied
 
Beiträge: 591
Registriert: 01.03.2006 - 18:47:16
Wohnort: Niedersachsen

Re: Maut in Österreich bei Überladung eines 3,5 Tonners

Beitragvon Ted » 24.02.2010 - 22:10:14

Hallo allerseits,

dann will ich mal von unserem Erlebnis mit einem überladenen Womo in unserem Nachbarland berichten.
Wir waren am Karfreitag spät in unseren Osterurlaub gestartet. Es sollte Richtung Italien gehen. Samstags hatten wir unterwegs noch ausgiebig eingekauft und unsere Vorräte aufgefüllt. Am Ostersonntag hab ich dann auf der Autobahn Richtung Brenner an der ersten Tankstelle vollgetankt und blöderweise auch noch den Frischwassertank vollständig gefüllt. Abwasser entsorgen konnte ich dort nicht. Es waren also auch noch einige Liter im Abwassertank. Kurze Zeit später musste ich erstmals in 20 Jahren, die wir mit Womos unterwegs sind, auf die Waage. Die Uhr zeigte 3,75 t bei zulässigen 3,5 t. Drei nette Polizisten kontrollierten meine Papiere und berieten sich dann. Ich konnte hören, wie einer sagte, bei der Rückreise haben die den Ballast verloren. Wir mussten weder Frisch- noch Abwasser leeren. Das hatte ich angeboten, um ungefähr die 3,5 t zu erreichen. Es gab keine Anzeige oder Bußgeld. Nach einem freundlichen "Gute Reise" durften wir weiterfahren. Es war also für uns ein sehr positives Erlebnis mit der Polizei in Österreich.

Zum Thema:
Eine Überladung führt nicht zur Go-Box-Pflicht. Die aktuelle Mautordnung unterscheidet zwischen Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t und mehr als 3,5 t. Überladung stellt eine Ordnungswidrigkeit (in Österreich Verwaltungsübertretung) dar und wird als solche geahndet. Von mehrfachem Kassieren kann also keine Rede sein.

Gruß
Ted
Benutzeravatar
Ted
Mitglied
 
Beiträge: 37
Registriert: 10.03.2005 - 21:47:53
Wohnort: Niederrhein

Re: Maut in Österreich bei Überladung eines 3,5 Tonners

Beitragvon Bernhard 2 » 25.02.2010 - 08:08:01

campi hat geschrieben:
Falsch.

Die Eintragung in der Zulassung entscheidet über Go Box oder Vignette.Bis 3,5to-Vignette,über 3,5to-Go-Box. Ist doch ganz einfach :wink:

Gruss Dieter



Genau so ist es, wo will man denn sonst die Grenze ziehen ? Ab wieviel Kilogramm mehr wäre man ein Mautpreller ?
Maßgeblich ist das ZGG, das in der ZB I steht.
Wenn das nicht so wäre, würden wohl einige mit der neuen Fahrerlaubnis Kl B, bei mehr als 3,5 t ZGG, auch gleichzeitig ohne Fahrerlaubnis
fahren.


Gruß Bernhard
Benutzeravatar
Bernhard 2
Mitglied
 
Beiträge: 514
Registriert: 22.03.2007 - 12:51:54
Wohnort: NRW

Re: Maut in Österreich bei Überladung eines 3,5 Tonners

Beitragvon Uli_bw » 25.02.2010 - 10:09:06

Danke Ted für Deinen beruhigenden Bericht.
Sowas brauchen wir hier mehr als ins Blaue zu diskutieren.

ULI
Benutzeravatar
Uli_bw
Mitglied
 
Beiträge: 2433
Registriert: 09.02.2004 - 18:10:45
Wohnort: Eislingen/Fils

Re: Maut in Österreich bei Überladung eines 3,5 Tonners

Beitragvon MaKaRoNi » 25.02.2010 - 10:44:44

Hi Ted,
ich bin fortgeschritten überrascht über das kulante Verhalten der Ordnungsmänner unseres östlichen Nachbarlandes. Die von dort normalerweise kolportierten Erlebnisse haben mich nämlich selbst als Halb-Ösi dazu veranlasst, dieses Land weder zu besuchen noch zu durchfahren, bevor mir ähnliches wiederfährt. Es gibt also doch noch vernünftig denkende und mit gesundem Menschenverstand arbeitende Verkehrsüberwacher.

An die anderen,
dennoch bleibt es dabei - überladen ist vor dem Gesetz überladen, ob um 1kg oder 300kg, ob um 1% oder 10%. Man kann im Falle des Falles auf kulantes Entgegenkommen hoffen (keine sehr ermutigende Vorstellung) oder auf ein faktisch tragfähiges Chassis samt Bereifung setzen - es bleibt vor dem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit, auch unabhängig von der Erwischtwerdenswahrscheinlichkeit.

Das war jetzt nicht belehrend gemeint, ich gehöre ja auch unter denen, die das Risiko in Kauf nehmen müssen. Das ist das gleiche, wie wenn man mit 60 durch eine Ortschaft fährt. Egal, o´b man das fahren, gleiten, brettern oder rasen nennt, es ist mind. 10 zu viel, situationsbedingt auch mehr. Man weiß es in der Regel und nimmt es in Kauf. Aber daran kann man wenigstens leichter was ändern. Ich werde jedenfalls den Erwerb eines Womos nicht an 200kg scheitern lassen.

Für Maut-, Geschwindigkeits- und Durchfahrtsgesetze gelten einzig und allein die Fahrzeugpapierwerte und nicht die tatsächlichen.

Übergewichtiger Gruß
Martin
MaKaRoNi =MartinKatrinRomyNiklas aus Sulz a.N. (Süddeutschland)
Benutzeravatar
MaKaRoNi
Mitglied
 
Beiträge: 433
Registriert: 30.08.2008 - 17:08:02
Wohnort: Sulz a.N.

Vorherige

Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder