bis/ab 3,5 t...?

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Moderator: Mods

bis/ab 3,5 t...?

Beitragvon glückskind » 01.09.2009 - 22:06:22

Hallo,
bin neu hier...
und hab gleich eine Frage (es werden sicher noch viel mehr...),

bekomme einen Reisevan (Kastenwagen) mit 3,5 t.
Hab hier mal ein bißchen rumgelesen, da heißt es immer:
bis 3,5 t und ab/über 3,5 t.
Was bin ich denn nun?
Und was ist/Macht den Unterschied bei dieser "Grenze"?

Hört sich jetzt vielleicht komisch an aber ich weiß eben noch vieles nicht, sorry.

Vielen Dank schon mal...

LG
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Re: bis/ab 3,5 t...?

Beitragvon Nasenbär » 02.09.2009 - 01:01:37

Bis 3,5 t inkl. bist du ein PKW. Da gibts nix weiter zu sagen, außer, dass du drauf achten musst, nicht auf dem Bürgersteig zu parken (blaues Schild mit PKW), denn der geht nur bis 2,8 t.

Also ab 3,501 bist du ein LKW, wenn es ums Überholverbot geht.
Die TÜV-Interwalle ändern sich.
Wenn du noch recht jung bist, gibts evtl. Probleme mit dem Führerschein.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 100 km/h, aber bin mir da nicht sicher wie lange noch.
Beim Parken über Nacht am Straßenrand brauchst du eine Warntafel.
Normale PKW-Parkplätze sind tabu.
Innerörtliches LKW-Fahrverbot gilt auch für dich, weil über 3,5 t.
Bei der Fahrt durch Österreich brauchst du die Go-Box, falls du die Autobahn benutzen willst.
In der Schweiz gilt die Schwerlastabgabe, die evtl. aber günstiger sein kann als die Vignette, wenn man öfter nur mal durchfährt.

Mehr fällt mir gerade nicht ein, aber die Experten werden mich berichtigen und meine Ausführungen ergänzen :wink:
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Re: bis/ab 3,5 t...?

Beitragvon glückskind » 02.09.2009 - 07:51:16

Vielen Dank, Nasenbär,

jetzt muss ich doch noch mal nachfragen:

alles was Du im 2. Block beschrieben hast, gilt also ab 3,501 t ?

Verstehe ich das richtig, das ich mit 3,5 t ein "PKW" bin und die u. Block 2 augeführten "Regeln" nicht gelten? Z. B. brauche ich dann in A nur eine Vignette?
Und darf ich somit schneller als 100 fahren?

Übrigens, ich bin eine junge "Alte", habe noch den Führerschein Kl. 3, also bis 7,5 t.

LG
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Re: bis/ab 3,5 t...?

Beitragvon tomtom » 02.09.2009 - 09:37:09

Welcome to the club!!
Da Nasenbär erlaubt hat, daß man ihn korregieren darf, hier meine Korrektur. Ein WoMo ist über 2,8t immer ein "Sonderkraftfahrzeug Wohnmobil" und kein PKW. Es gab (gibt?) nur ganz wenige WoMos, die eine Zulassung als Bürofahrzeug hatten/haben. ZB der damalige Dehler-Kasten auf VW-T3 und T4.
Zur Zeit gilt für Fahrzeuge über 3,5t und bis 7,5t die Testphase (gerade verlängert) "bis 100kmh frei", allerdings idiotischer Weise mit "Überholverbot für Lastwagen" bei entsprechender Beschilderung. Bis einschließlich 3,5 gilt freie Fahrt wie auch schon vor dem Beginn der obigen Testphase. In A und CH brauchst Du bis einschließlich 3,5t nur die normale Vignette.
Wenn noch Fragen bestehen - immer her damit!
Gruß
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Re: bis/ab 3,5 t...?

Beitragvon glückskind » 02.09.2009 - 14:10:51

na, das sind doch schon mal dankend angenommene Informationen.
Ist wirklich nicht leicht durchzublicken, aber ich werde schon noch alles lernen.

wie ist das denn nun auch mit dem Parken bis 3,5 t (5,98 m land)?

Muss ich damit außschließlich auf WoMo Parkplätze oder darf ich "auf normalen Plätzen" parken?

Ach, ist das alles verwirrend, macht aber viel Spaß, die nötigen Dinge zu erfragen und dass Wissen zu bereichern... :D :D :D

schönen Tag und danke für die nette Begrüßung

(übrigens, mein Mann hat FSK b, darf damit eh nur bis 3,5 t fahren, da haben wir ja gerade so nochmal Glück gehabt... :wink: )
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Re: bis/ab 3,5 t...?

Beitragvon tomtom » 02.09.2009 - 14:42:19

Du darfst mit bis 3,5t und bis 6m auch auf normalen Parkplätzen parken, solange da nicht das von Nasenbär angesprochene blaue PKW-Schild dranhängt am Parkplatz. Aber wer will das schon? Ich würde jedenfalls niemals länger zB auf BAB-Rastplatz stehen geschweigedenn nächtigen. Niemalsnienicht!!
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Re: bis/ab 3,5 t...?

Beitragvon Philanthrop » 02.09.2009 - 15:01:16

Hallo,

zum Thema Parken gilt ja auch StVO §12. Generell gilt aber, überall da, wo du mit einem "normalen" Fahrzeug auch parken kannst, darfst du auch mit dem Womo parken (es sei denn Schilder oder andere Einschränkungen aus §12 verbieten es).
Jedoch gibt es noch ein paar Ergänzungen, auch für Womo < 3,5t (s.a. §42). Auf Flächen nur mit dem P ohne Zusatzzeichen ist das Parken erlaubt. Mit Zusatzzeichen z.B. PKW oder LKW ist es auch für alle Womo >2,8t verboten. Einziges Zusatzzeichen (wobei das nach meiner Kenntnis eigentlich ein nicht StVO- konformes und daher formalrechtlich ungültiges Zeichen wäre, oder?) wäre das Womo Symbol, dass dir das Parken erlauben kann.
:lol: viel Spaß bei der Parkplatzsuche.
Gruß Phil

Es ist nicht genug beschäftigt zu sein, das sind auch Ameisen.
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Re: bis/ab 3,5 t...?

Beitragvon glückskind » 02.09.2009 - 18:17:27

o.k., diesen Part habe ich jetzt kapiert, vielen dank für Eure Mühe...

Weitere Fragen kommen sicher bald... :lol: :lol: :lol:


Bis dahin, allseits gute Fahrt
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Re: bis/ab 3,5 t...?

Beitragvon Bernhard » 03.09.2009 - 09:27:55

Frage an Tom Tom:
Wie lange gilt den nun die (verlängerte) Testphase mit Tempo 100?

Bernhard
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Re: bis/ab 3,5 t...?

Beitragvon tomtom » 03.09.2009 - 11:04:50

Zunächst wohl bis in 2 Jahren, Also 1.1.2011
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Re: bis/ab 3,5 t...?

Beitragvon woming » 03.09.2009 - 13:10:52

Bernhard hat geschrieben:Wie lange gilt den nun die (verlängerte) Testphase mit Tempo 100?


wobei 100km/h nur als Limit auf Autobahnen gilt, auf sonstigen (Land-)Straßen
gilt weiterhin max. 80 km/h für WoMos über 3.5t, mit Anhänger 60 km/h

WomIng
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
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Re: bis/ab 3,5 t...?

Beitragvon tomtom » 03.09.2009 - 13:21:05

Völlig richtig, Woming! Wir sprachen aberauch nur über Autobahngebühren und -Geschwindigkeiten.
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