Ob dies Urteil auch auf Wohnmobile und/oder Wohnwagen anwendbar ist, wird wohl erst eine juristische Prüfung bestätigen können. Auf jeden Fall ist dies aktuelle Urteil insofern interessant, weil es unumstößlich einem Käufer Recht gegeben hatte, der fortgesetzt einen "nassen Kofferaum" zu beklagen hatte :
Auto zurück bei Leck in der Karosserie
München-Karlsruhe (dpa ) Ein Leck in der Karosserie berechtigt den Käufer eines Neuwagens, diesen zurückzugeben. Denn wenn durch eine undichte Stelle Wasser in das Auto eindringt, handelt es sich um einen erheblichen Schaden, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ( Az.: 4 U 148/07 ). Dabei hatte ein Mann fünf Monate nach dem Kauf eines Autos festgestellt, dass Wasser in den Kofferraum sickerte. Das Autohaus dichtete die Stelle ab, doch es trat weiter Wasser durch die Heckklappe ein. Deshalb erklärte der Käufer, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das Gericht gab ihn Recht. Es hätte zudem ausreichend viele Nachbesserungenversuche stattgefunden, um vom Vertrag zurückzutreten.
( Quelle : Weser-Kurier, Bremen vom 8. September 2009 )