Wonmobil unterstellen (Versicherungstechnisch)

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Wonmobil unterstellen (Versicherungstechnisch)

Beitragvon Lacky » 16.09.2009 - 10:27:00

Hallo Leute.
Ich will mein Womo (Vollkasko versichert) über den Winter in einer Halle unterstellen (Monat = 50EUR).
Wie ist das Versicherungstechnisch gesehen wenn die Halle abbrennen würde oder
das Womo durch Vandalen oder andere Womobesitzer beschädigt wird.
Hat da jemand Erfahrung?

Ich habe den Hallenvermieter und meine Versicherung diesbezüglich noch nicht gefragt.
Werde ich aber noch tun.
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Re: Wonmobil unterstellen (Versicherungstechnisch)

Beitragvon tomtom » 16.09.2009 - 11:03:57

Hallo Lacky!

Ziemlich einfach:
1) Brennt die Hütte incl. Deines Womos ab, ist der Eigner der Halle haftbar. Deshalb unbedingt Policenkopie verlangen und einsehen.
2) Grundsätzlich ist Deine VK zuständig, aber das zieht den Verlust des SFR für Dich nach sich. Dasselbe gilt für Vandalismus, wenn das auch in einer Halle sehr unwahrscheinlich ist.
3) Knallt Dir ein anderer mit seinem Womo in Deine Kiste, haftet natürlich der
4) Der mit Sicherheit gewerbliche Vermieter sollte eine Haftplicht haben, die oben Top 3 abdeckt.

Viel Schpasssssss beim Suchen!
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Re: Wonmobil unterstellen (Versicherungstechnisch)

Beitragvon groovy » 16.09.2009 - 14:45:21

tomtom hat geschrieben:4) Der mit Sicherheit gewerbliche Vermieter sollte eine Haftplicht haben, die oben Top 3 abdeckt.


Also ich kenne nur Vermieter,die das "schwarz" machen :mrgreen:

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Re: Wonmobil unterstellen (Versicherungstechnisch)

Beitragvon Dakota » 16.09.2009 - 15:18:54

tomtom hat geschrieben:Ziemlich einfach:



....oder auch nicht :wink:

Wenn es ein landwirtschaftlicher Betrieb ist, der nebenbei vermietet, kann er die untergestellten KFZ - außer LW-KFZ - gar nicht versichern. Und dann meist auch nur gegen Feuer.... Eine eindeutige Haftung des Vermieters ist nur bei Vorsatz (er legt den Brand z.B. selber) vorhanden, in ganz, ganz wenigen Fällen auch bei grober Fahrlässigkeit. Das werden dann aber wohl, wie in solchen Fällen fast immer, die Gerichte entscheiden.... und auf hoher See und vor Gericht :mrgreen:

Schäden an deinem Mobil wird, je nach dem, deine VK bzw. TK abwickeln. Evtl. auch über die Ruheversicherung (Saisonkennzeichen)

Die meisten Vermieter vereinbaren sowieso einen Haftungsausschluß. Also am besten mal deine Vers.-Bedingungen studieren :wink:
Gruß

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Re: Wonmobil unterstellen (Versicherungstechnisch)

Beitragvon tomtom » 16.09.2009 - 16:44:52

Klar Jungs, wenn ich mit einem "Schwarzen" einen Mietvertrag mache, dann stehe ich gegebenenfalls im Regen bzw besser gesagt in der Versicherungsfalle.
Aber jeder, wie er will.
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Re: Wonmobil unterstellen (Versicherungstechnisch)

Beitragvon Dakota » 16.09.2009 - 16:52:47

Moin TT,

nicht nur bei "schwarzen" , auch bei angemeldeten Vermietern wird es auf die eigene Versicherung zurückfallen, im Falle des Falles. Die Inhaltsversicherung die untergestellte KFZ gegen alles & jeden versichert, außer KFZ-Gewerbe, möchte ich sehen :wink:
Gruß

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Re: Wonmobil unterstellen (Versicherungstechnisch)

Beitragvon groovy » 16.09.2009 - 16:56:52

tomtom hat geschrieben: wenn ich mit einem "Schwarzen" einen Mietvertrag mache


Da gibt es ja wohl auch keinen Mietvertrag :wink:

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Re: Wonmobil unterstellen (Versicherungstechnisch)

Beitragvon tomtom » 16.09.2009 - 17:10:09

Falsch. Wenn ich vermiete und mein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet habe, gibt es sehr wohl jede Menge Versicherer, die das Risiko der eingestellten Fahrzeuge abdecken. Aber das kostet halt ein paar Moppen.......
TT
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Re: Wonmobil unterstellen (Versicherungstechnisch)

Beitragvon Dakota » 16.09.2009 - 17:20:44

Moin TT,

Handel & Handwerk (KFZ-Gewerbe) , dann ja.(aber auch da hafte ich nicht automatisch) Wenn ich nur eine Halle vermiete..... nenn mir mal eine :wink:
Gruß

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Re: Wonmobil unterstellen (Versicherungstechnisch)

Beitragvon tomtom » 16.09.2009 - 17:28:02

Natürlich haftest Du als gewerblicher KFZler, wenn mein Auto bei Dir im Betrieb abfackelt. Beispiel für ein entsprechende Versicherung: AXA
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Re: Wonmobil unterstellen (Versicherungstechnisch)

Beitragvon Dakota » 16.09.2009 - 17:34:08

tomtom hat geschrieben:Natürlich haftest Du als gewerblicher KFZler, wenn mein Auto bei Dir im Betrieb abfackelt. Beispiel für ein entsprechende Versicherung: AXA


Moin TT,

ich möchte dir ja nicht zu nahe treten, aber das ist nicht korrekt.

Wenn ich einen KFZ-Betrieb habe und dem Kundenfahrzeug passiert was.... ja (Werkstattaufenthalt und auch nur begrenzt= nicht immer). Wenn ich gewerblich nur Abstellplätze anbiete, nö.... auch bei AXA nicht. PS. Ich war 20 jahre bei der AXA (Colonia/Nordstern) als leitender Angestellter und weiß eigentlich wovon ich rede.
Gruß

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Re: Wonmobil unterstellen (Versicherungstechnisch)

Beitragvon Seekater » 17.09.2009 - 10:41:10

Hallo TomTom,

ich habe bei uns in der Gegend mal sehr intensiv nach WoMo-Unterstellplätzen recherchiert und keinen einzigsten gewerblichen Vermieter gefunden. Nahezu alle waren aktive oder ehemalige Bauernhöfe, die ganze oder Teile der Lagerhallen vermieteten. Keiner hat sich entschieden, das gewerblich zu machen. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung kann schließlich ein Privatmann genauso erzielen und die dafür nötigen Werbungskosten abschreiben, dafür muß man kein Gewerbe anmelden. Folglich hatte jeder, der halbwegs informiert war einen Versicherungsausschluß in den Vermietungsbedingungen.

Das hat also mit "Schwarz" und illegal nichts zu tun, sondern mit gewerblicher oder privater Vermietung. Sicherlich gibt es auch andere Hallen, die gewerblich vermietet werden. Dort werden jedoch meist deutlich höhere qm-Preise verlangt, was dann nur für Gewerbebetriebe als MIeter von Interesse ist.

Mein Fazit: Gewerbliche Vermietung von Hallen paßt nicht zu privaten WoMo-Einstellplätzen. Die meisten Leute wollen Nähe zu Ihrem Wohnort, um schnell am WoMo sein zu können. Deshalb gibt's kaum gewerbliche WoMo-Großgaragen für private WoMo-Eigner.

Gruß
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Re: Wonmobil unterstellen (Versicherungstechnisch)

Beitragvon groovy » 17.09.2009 - 11:07:49

Seekater hat geschrieben:Das hat also mit "Schwarz" und illegal nichts zu tun, sondern mit gewerblicher oder privater Vermietung.


Du meinst also,das der Landwirt,der dir einen Stellplatz in seiner Scheune vermietet dieses Geld versteuert :mrgreen: :?:

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Re: Wonmobil unterstellen (Versicherungstechnisch)

Beitragvon Lacky » 17.09.2009 - 13:14:22

Hallo Leute!

Hier die Antwort von meiner Versicherung:

ihre TK /VK decken Feuer, Einbruch, Diebstahl ab.
Bei Einsturz des Gebäudes wird der Vermieter in Regress genommen.
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Re: Wonmobil unterstellen (Versicherungstechnisch)

Beitragvon Dakota » 17.09.2009 - 13:39:08

Lacky hat geschrieben:Bei Einsturz des Gebäudes wird der Vermieter in Regress genommen.


Hi Lacky,

dann wünsche ich deiner Versichereung viel Glück :wink:

Den auch i.o.g. Schadenfall haftet er nur bei Verschulden, hier also Vernachlässigung der Sicherungspflicht, Sorgfallspflich etc. .......

Die einzigen Fälle die rechtlich immer eine Haftung hervorrufen sind z.B. KFZ-Haltung, Hundehaltung usw.
Gruß

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