Licht am ende des tunnels?

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Licht am ende des tunnels?

Beitragvon abbiamo » 03.10.2009 - 16:47:37

die buschtrommeln vermelden .....

lt zeitschrift des emhc ausgabe 3/09 auf seite 8 soll

1. die ausnahmeregelung für 100 km für womo`s bis 7,5 t um ein bis 2 jahre verlängert werden

2.Innerhalb des gleichen Zeitraumes
stellt er eine Regelung
dahingehend in Aussicht, dass
die genannten Wohnmobile
vom Regelungsgehalt des Zeichens
277 StVO ausgenommen
werden. Gemeint sein
dürfte eine Gleichstellung mit
Reisebussen. Wichtig erscheint
mir für alle Wohnmobilisten
der letzte Absatz des
Schreibens des Bundesministeriums,
der hier wörtlich zitiert
wird: „Das BMVBS und
die Länder stimmen darüber
überein, dass eine rechtlich
saubere Lösung nur mit einer
umfassenden Änderung der
StVO möglich ist. Bis dahin
wird dem Opportunitätsgrundsatz
(Paragraph 47
OWiG) eine besondere Bedeutung
zukommen.“ Diese Vorschrift
gibt den Strafverfolgungsbehörden
und den Gerichten
die Möglichkeit der
Verfahrenseinstellung aus Billigkeitsgründen.

wer weis etwas genaues ?, glaube promobil beschäftigt sich auch schon mit dem thema


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Tempo 100 für WoMos über 3,5t

Beitragvon Seekater » 06.10.2009 - 08:49:58

abbiamo hat geschrieben:die buschtrommeln vermelden .....

lt zeitschrift des emhc ausgabe 3/09 auf seite 8 soll

1. die ausnahmeregelung für 100 km für womo`s bis 7,5 t um ein bis 2 jahre verlängert werden

2. ....die genannten Wohnmobile vom Regelungsgehalt des Zeichens 277 StVO ausgenommen werden ..... Gleichstellung mit Reisebussen...... Bis dahin wird dem Opportunitätsgrundsatz (Paragraph 47 OWiG) eine besondere Bedeutung zukommen.“ Diese Vorschrift gibt den Strafverfolgungsbehörden und den Gerichten die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung aus Billigkeitsgründen.

wer weis etwas genaues ?, glaube promobil beschäftigt sich auch schon mit dem thema


abbiamo


Dank für den Hinweis,
Seekater

PS: Ich würde den Titel des Thread ändern
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung
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Re: Licht am ende des tunnels?

Beitragvon slomo » 06.10.2009 - 09:53:00

Hallo,
gibt es auch schon irgendwelche Erkenntnisse, wie das dann bei Wohnmobil mit Anhänger aussieht?
Gruß
Slomo
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Re: Licht am ende des tunnels?

Beitragvon Gimmund » 06.10.2009 - 10:09:49

Hi slomo,

da Kfz (einschl. Womos) über 3,5t von der 100er Regelung für Anhänger bisher ausgenommen waren, nehme ich mal an, dass das auch in Zukunft so sein wird.
Jedenfalls habe ich bisher noch nichts gegenteiliges gehört oder gelesen.

Gruß,
Gwaihir
:)
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Re: Licht am ende des tunnels?

Beitragvon abbiamo » 06.10.2009 - 10:11:44

hi slomo,

slomo schreibt:

gibt es auch schon irgendwelche Erkenntnisse, wie das dann bei Wohnmobil mit Anhänger aussieht?

das, glaube ich, ist schon wieder eine ganz andere geschichte ??!!
erst mal abwarten was überhaupt real passiert.
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