die buschtrommeln vermelden .....
lt zeitschrift des emhc ausgabe 3/09 auf seite 8 soll
1. die ausnahmeregelung für 100 km für womo`s bis 7,5 t um ein bis 2 jahre verlängert werden
2.Innerhalb des gleichen Zeitraumes
stellt er eine Regelung
dahingehend in Aussicht, dass
die genannten Wohnmobile
vom Regelungsgehalt des Zeichens
277 StVO ausgenommen
werden. Gemeint sein
dürfte eine Gleichstellung mit
Reisebussen. Wichtig erscheint
mir für alle Wohnmobilisten
der letzte Absatz des
Schreibens des Bundesministeriums,
der hier wörtlich zitiert
wird: „Das BMVBS und
die Länder stimmen darüber
überein, dass eine rechtlich
saubere Lösung nur mit einer
umfassenden Änderung der
StVO möglich ist. Bis dahin
wird dem Opportunitätsgrundsatz
(Paragraph 47
OWiG) eine besondere Bedeutung
zukommen.“ Diese Vorschrift
gibt den Strafverfolgungsbehörden
und den Gerichten
die Möglichkeit der
Verfahrenseinstellung aus Billigkeitsgründen.
wer weis etwas genaues ?, glaube promobil beschäftigt sich auch schon mit dem thema
abbiamo