Verkehrssicherungspflichten

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Verkehrssicherungspflichten

Beitragvon ksw » 23.10.2009 - 08:48:42

Hallo,
letzte Woche ist es also passiert. Neben uns auf dem Stellplatz an der Ahr auch ein Womo, offensichtlich mit so einem 3 Grad Frostschutzablassventil ausgestattet. In der Nacht Frost bis minus 8 Grad.
Morgens mache ich die Türe auf und blicke auf eine Eisfläche vor meiner Trittstufe. Der Nachbar hatte also seinen Boiler auf den Stellplatz entleert und das war gefroren.
Hätte ich das nicht gesehen, wäre leicht ein Unfall passiert.

Darauf angesprochen nichts als 'was kann ich denn dafür, ist eben so eingebaut' und ähnliches...

Ist so etwas eigentlich durch die Kfz Haftpflicht oder die Privathaftpflicht abgesichert (so wie als Hausbesitzer, wenn man nicht räumt oder streut) ? Oder ist man als Betreiber des Wohnmobils dann ohne Versicherungsschutz persönlich haftbar?

Fragende Grüße
ksw
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Re: Verkehrssicherungspflichten

Beitragvon inpraxi » 23.10.2009 - 10:45:21

ksw hat geschrieben:
Ist so etwas eigentlich durch die Kfz Haftpflicht oder die Privathaftpflicht abgesichert (so wie als Hausbesitzer, wenn man nicht räumt oder streut) ? Oder ist man als Betreiber des Wohnmobils dann ohne Versicherungsschutz persönlich haftbar?

Fragende Grüße
ksw


Hallo,
wenn du zu Schaden kommst, werden die Gerichte prüfen, ob der Verursacher grobfahrlässig handelte. d.h. er erkannte die Gefahr, dachte aber "das wird schon gut gehen". Das nachzuweisen, da haben Gerichte voll damit zu tun. Was hätte der NAchbar tun sollen? Wegfahren und an sicherer Stelle Wasser komplett entleeren und dann zurückfahren ohne Wasser. ich hab das Gefühl, das wäre zuviel verlangt. Auch, weil bei dir anscheinend das Ventil nicht ansprang (warum nicht?), man das also "aussitzen" kann.
Viele Grüße und allzeit Gute Fahrt
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Re: Verkehrssicherungspflichten

Beitragvon BadHunter » 23.10.2009 - 11:29:04

Tja, sowas kann eben passieren, wenn ein eingebauten Frostschutzventil nicht im beheizten Raum liegt oder man nachts bei solchem Frost die Heizung nicht laufen lässt, da kann man dem Besitzer wohl nichts wirklich vorwerfen.
Was die Haftung angeht würde ich mal sagen, dass, wenn jemand dadurch zu Schaden kommt, die KfZ-Haftpflicht zahlen muss, denn der Schaden ist im Zusammenhang mit der Nutzung des KfZ eingetreten. Das zahlt keine Privathaftpflicht. Blöd dann nur für den Versicherungsnehmer, denn bei einem KfZ-Schaden wird man dann ja in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft....

Gruß, Jens
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Re: Verkehrssicherungspflichten

Beitragvon Pego » 23.10.2009 - 11:57:34

Immer wieder von Vorteil beim ersten betreten der Freifläche vor dem Mobil morgens, ist es, danach zu schauen wo man seine Füße hinsetzt. Kann ja auch passieren, dass direkt vor der Eintrittsstufe ein Vierbeiner sich mit einer "Tretmine" in der Nacht erleichterte...!

Na da sind meine Turnschuhe gleich in die Mülltonne gewandert...!

Nach einer Versicherung hätte ich rufen sollen...!!!!!!!!

:D
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Re: Verkehrssicherungspflichten

Beitragvon Wilfried . M » 25.10.2009 - 01:33:19

Hallo Freunde,.
eine jehgliche Haftpflichtversicherung geht immer davon aus, daß der Schaden schuldhaft verursacht wurde.
Ergo es muß dem Nachbar erst einmal die schuldhafte Verursachung nachgwiesen werden, und da wird es im Fall schwierig.
Daß dessen Ablassventil bei Frost reagiert,kann ihm angelastet werden, da jeder den techn Zustand kennen muß.
Aber daß die Brühe, durch Geländeunebenheiten und Gefälle, nun gerade vor des Nachbars Tür läuft und er das wußte, steht in sehr strittiger Frage.
nachdenkliche Grüße
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Re: Verkehrssicherungspflichten

Beitragvon Beduin » 25.10.2009 - 08:25:22

Interessante Frage das :)
Also meinem Rechtsempfinden nach, müsste der Verursacher zahlen.
Den es hätte ja Abhilfe geschaffen werden können. Zum einen mit heizen, zum anderen mit garnicht erst Wasser bunkern, den welche Wohnmobilist fährt schon los ohne sich vorher den Wetterbericht anzuschauen.
Und zum dritten, am kann man ja das Ventil mit einer Klammer oä blockieren.

Könnte mir noch vorstellen das es evtl ein "Frischling" oder Mieter war, aber auch heists normalerweise "Unwissenheit schützt nicht"
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Grüssle Ina
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Re: Verkehrssicherungspflichten

Beitragvon HDF » 25.10.2009 - 08:58:03

Wilfried . M hat geschrieben:eine jehgliche Haftpflichtversicherung geht immer davon aus, daß der Schaden schuldhaft verursacht wurde.

Das gilt wohl so für die Verkehrssicherungspflicht, aber nicht generell.

Es gibt auch den Begriff der Haftpflicht aus der allgemeinen Betriebsgefahr, welche zur Gefährdungshaftung auch ohne eigenes Verschulden führt (ganz besonders z.B. die KFZ-Haftpflicht - welche sich allein aus dem Betrieb ergibt - oder die Haftung aus der Haltung eines Luxus-Tieres - Hund) und der geschilderte Fall könnte vielleicht ein typisches Beispiel dafür sein (KFZ-Haftpflicht). Nach meiner Kenntnis besteht eine Haftung völlig unabhängig davon, ob jemand gegen Haftungsansprüche versichert ist oder nicht. Ist er es nicht, löhnt er eben aus eigener Tasche (wenn da was drin ist und der Geschädigte es ggf. per Anwalt/Gericht durchsetzen will und kann).

Gruß HDF
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Re: Verkehrssicherungspflichten

Beitragvon Beduin » 25.10.2009 - 10:01:41

Ich habe eben mal Herrn Daehn angeschrieben, der meint auch das sowas von der KFZ Haftpflicht abgedeckt wird und unter "grobe Fahrlässigkeit" fällt
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Re: Verkehrssicherungspflichten

Beitragvon HannuDo » 25.10.2009 - 10:12:33

Simple Frage:

Muß man nicht mehr hinschauen wohin man tritt?

M.E. muß ich selbst darauf achten wie der Untergrund beschaffen ist - besonders an fremdem Ort...

Viele Grüße
Hannu
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Re: Verkehrssicherungspflichten

Beitragvon HDF » 25.10.2009 - 10:44:27

Beduin hat geschrieben:der meint auch das sowas von der KFZ Haftpflicht abgedeckt wird und unter "grobe Fahrlässigkeit" fällt
was wiederum hinsichtlich Haftpflicht (Gefährdungshaftung) und auch hinsichtlich der Eintrittspflicht der KFZ-Haftpflichtversicherung nach meiner Kenntnis keine Rolle spielt.
Ob dem Geschädigten in einem solchen Fall eine Teilschuld (mehr kann es wohl nicht sein) zugerechnet wird, entscheidet wohl im Zweifelsfall ein Richter und es wird schwierig sein, hierzu passende Vergleichsfälle aus der Rechtsprechung zu finden. Ich persönlich meine nicht, dass ich mich vor jedem Verlassen des Mobils vergewissern muss, ob der Nachbar seinen Tank geleert oder seinen Hund vor meiner Tür Gassi geführt hat.

Gruß HDF
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Re: Verkehrssicherungspflichten

Beitragvon tomtom » 25.10.2009 - 11:24:55

Ich kenne an "Gefährdungshaftung" neben der für zB. Atomkraftwerke (die Unsereinen ja wohl kaum betreffen dürfte), für unseren Bereich die zutreffenden Versionen KFZ-Haftpflicht und Tierhalterhaftpflicht als gesetzlich festgeschriebene "Gefährdungshaftpflicht. Sicher gibt es noch ein paar mehr, aber wer hat schon zB. einen Heizöltank im WoMo dabei???? Alles andere ist Haftpflicht, die von Fahrlässigkeit bis Grobe Fahrlässigkeit geht; Vorsatz ist natürlich bei allen Versicherungen ausgeschlossen. Und wer heute ohne private Haftpflicht lebt, sollte schon sowieso wegen grober Fahrlässigkeit bestraft werden.
Schönen Sonntag!
TomTom
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Re: Verkehrssicherungspflichten

Beitragvon Pego » 25.10.2009 - 11:28:46

HannuDo hat geschrieben:Simple Frage:

Muß man nicht mehr hinschauen wohin man tritt?

M.E. muß ich selbst darauf achten wie der Untergrund beschaffen ist - besonders an fremdem Ort...

Viele Grüße
Hannu


Tja Hannu....!

Die Frage stelle ich mir auch...? Aber in dieser Republik kannst du den lieben Bürgern hervorragend das Geld aus den Taschen ziehen mit allen möglichen Versicherungen. Da muß auch niemand mehr hin gucken wohin er geht, steht oder gar fällt....hauptsache der Verursacher wird dingfest gemacht und zur Kasse gebeten....zahlt doch die Versicherung!

Wen wundert es dabei noch das diese Versicherungen für ihre Versicherten immer teurer werden ? :?:

Und im Land der "Maschendrahtzaunideologie"...ist grundsätzlich immer der Andere von nebenan, gegenüber, über oder unter mir Schuld...! :!:

Ich selber bin nie Schuld....! :!:

Wirklich....? :?:
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