Weiterhin 100 km/h bei mehr als 3,5 t ZGG

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Weiterhin 100 km/h bei mehr als 3,5 t ZGG

Beitragvon Bernhard 2 » 20.11.2009 - 13:03:15

Hallo !

Die Erlaubnis für 100 km/h, für WoMos von 3,5 - 7,5 t wurde verlängert.



Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH www.
juris.de

Zwölfte Verordnung über Ausnahmen von den
Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung


(12. Ausnahmeverordnung zur StVO)
StVOAusnV 12


Ausfertigungsdatum: 18.03.2005


Vollzitat:


"12. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 18. März 2005 (BGBl. I S. 866), die zuletzt durch
die Verordnung vom 26. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3678) geändert worden ist"


Stand: Zuletzt geändert durch V v. 26.10.2009 I 3678
Die V tritt gem. § 3 Satz 2 mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. § 3 Satz 2
aufgeh. durch Art. 1 V v. 26.10.2009 I 3678 mWv 5.11.2009; dadurch wurde die Geltung
der V über den 31.12.2009 hinaus verlängert


Fußnote


Textnachweis ab: 30. 3.2005






Eingangsformel


Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in
der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) verordnet das
Bundesministerium für Verkehr, Bau-und Wohnungswesen nach Anhörung der zuständigen
obersten Landesbehörden:


§1


Abweichend von § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt die
zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von über 3,5 t bis 7,5 t, die im Fahrzeugschein als Wohnmobil bezeichnet sind, auf
Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) 100 km/h.


§2


Aus den Fahrzeugpapieren von im Ausland zugelassenen Wohnmobilen im Sinne des § 1 muss
eindeutig zu ersehen sein, dass diese das zulässige Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht
überschreiten.


§3


Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


-1


Gruß Bernhard
Zuletzt geändert von Bernhard 2 am 20.11.2009 - 19:08:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Weiterhin 100 km/h bei mehr als 3,5 t ZGG

Beitragvon Malu » 20.11.2009 - 15:05:59

Hallo Bernhard,

das nenn ich eine gute Nachricht. :-)

Ich erinnere mich noch gut: Bevor diese Verordnung in Kraft trat, wurde ich zum rollenden Verkehrshindernis für alle LKW`s, die mich regelmässig hupend und kopfschüttelnd überholten, bis mir ein Polizist! mal sagte, ich solle mich an diese Regel, 80km/h zu fahren bloss nicht halten, sondern mich dem Verkehrsfluss der LKWs (Tacho ca. 100k/mH) anpassen. Danach war das Fahren wesentlich entspannter.

Gruss, Malu
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Malu
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