Hallo,liebe WOMO Gemeinde,
am Wochenende war ich auf dem Weg nach Sulzemoos, zur Frühjahrsmesse. Kurz vor dem Ziel wurde ich von der Polizei aufgefordert, ihrem Fahrzeug zu folgen.
Ich befand mich auf der A 8 in Höhe Adelzhausen.
Zwei freundliche Polizeibeamte wollten meine Fahrzeugpapiere kontrolieren, was ich ja noch in Ordnung fand. Auf die Frage, ob ich meine Gasflasche angeschlossen habe, antwortete ich mit ja, aber den Haupthahn abgeschlossen habe.
Sie belehrten mich daraufhin: Das die Gasflasche nicht angeschlossen werden darf, und die Schutzkappe auf der Flache sein muß. Wenn dies nicht der Fall sei, kann dies nach dem Gefahrentransportgesetz mit einer Geldstrafe von ca. 600 Euro, geandet werden.
Ich habe mich mit der STVO noch nicht auseinandergesetzt, ich wollte einmal im Forum über diese Frage mich kundig machen, ob dies auch so zutrifft.
Würde mich freuen über dieses Thema antworten zubekommen.
PS: Wir fahren selber schon 20 Jahre mit dem WOMO, und meinten schon alles zu wissen, aber wie die Zeit beweist , man lernt nie aus.
Tschüss, und selber eine Polizeilose Fahrt mit dem WOMO