Transport der Gasflasche im WOMO

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Transport der Gasflasche im WOMO

Beitragvon radler » 18.04.2010 - 07:56:57

Hallo,liebe WOMO Gemeinde,

am Wochenende war ich auf dem Weg nach Sulzemoos, zur Frühjahrsmesse. Kurz vor dem Ziel wurde ich von der Polizei aufgefordert, ihrem Fahrzeug zu folgen.
Ich befand mich auf der A 8 in Höhe Adelzhausen.
Zwei freundliche Polizeibeamte wollten meine Fahrzeugpapiere kontrolieren, was ich ja noch in Ordnung fand. Auf die Frage, ob ich meine Gasflasche angeschlossen habe, antwortete ich mit ja, aber den Haupthahn abgeschlossen habe.
Sie belehrten mich daraufhin: Das die Gasflasche nicht angeschlossen werden darf, und die Schutzkappe auf der Flache sein muß. Wenn dies nicht der Fall sei, kann dies nach dem Gefahrentransportgesetz mit einer Geldstrafe von ca. 600 Euro, geandet werden.
Ich habe mich mit der STVO noch nicht auseinandergesetzt, ich wollte einmal im Forum über diese Frage mich kundig machen, ob dies auch so zutrifft.
Würde mich freuen über dieses Thema antworten zubekommen.

PS: Wir fahren selber schon 20 Jahre mit dem WOMO, und meinten schon alles zu wissen, aber wie die Zeit beweist , man lernt nie aus.

Tschüss, und selber eine Polizeilose Fahrt mit dem WOMO
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Re: Transport der Gasflasche im WOMO

Beitragvon oldman » 18.04.2010 - 08:25:43

Hallo Radler,

das Thema wurde hier schon behandelt.

viewtopic.php?f=7&t=12499

Auch die Polizei hat nicht immer recht.
Am besten eine Kopie der Bestimmungen mitführen und den Herren zeigen.

Gruß Nikolaus
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Re: Transport der Gasflasche im WOMO

Beitragvon martin1 » 18.04.2010 - 08:45:34

Hallo oldman,
wahrscheinlich habe ich es überlesen: Bestimmungen habe ich in dem link nicht gefunden (nur eine Diskussion über die Rechtslage).
Könntest Du bitte einen Hinweis geben oder einen link auf die Bestimmung eingeben?
Danke!
Gruß, Martin
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Re: Transport der Gasflasche im WOMO

Beitragvon Scout » 18.04.2010 - 11:05:41

Hallo Radler!

Für den Transport der Gasflasche außerhalb des Gaskastens, Transport einer zusätzlichen Flasche in der Garage, trifft es zu.

Nur hierfür gelten diese Transportvorschriften. Man kann es Hier nachlesen.


Für den Transport innerhalb des Gaskastens gelten diese Vorschriften nicht.
Hier ist es Bestandteil der Flüssiggasanlage und das ist in der DIN EN 1949 geregelt.

Gruß
Wolfgang
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Re: Transport der Gasflasche im WOMO

Beitragvon Schwedenopa » 18.04.2010 - 13:49:05

Hallo,

die Polizei Köln hat - vermutlich aufgrund der im oben verlinkten Thread erwähnten falschen Berichterstattung bei einem kommerziellen Fernsehsender - folgendes Dokument herausgegeben:

Transport von Gasflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen

Anscheinend hat sich das noch nicht bis zu den bayerischen Kollegen herumgesprochen ...

Der entscheidende Satz in diesem Dokument lautet: Ist die Flasche an die Verbrauchsanlage angeschlossen zählt sie gefahrgutrechtlich als Betriebsmittel von Geräten ...

Das bedeutet, dass die Flasche - sofern sie ordnungsgemäß im Gaskasten verstaut ist - auch während der Fahrt angeschlossen bleiben darf. Lediglich bei nicht angeschlossenen Reserveflaschen muss die Schutzkappe aufgesetzt sein.

Ebenfalls klargestellt wurde dies seinerseits vom Euramobilclub sowie der Zeitschrift Reisemobil International.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
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Re: Transport der Gasflasche im WOMO

Beitragvon radler » 19.04.2010 - 07:07:45

Vielen Dank, für die vielen aussagekräftigen Beiträge zu meinem Beitrag: Gasflaschentransport im WOMO:
Wenn dieses THema auch schon öfters in diesem Forum diskutiert wurde in der Vergangenheit, so zeigt es sich doch, das es bei unserer Polizei noch nicht richtig angekommen ist.
Ich selber werde diese Beiträge in der nächsten Zeit, immer bei meinem gelben Gasflaschen Abnahmeheft, mitführen.

Ich wünsche allen WOMO Fahrerinnen /fahrer eine kontrollfreie Reisezeit.

Radler
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Re: Transport der Gasflasche im WOMO

Beitragvon Freetec 598 » 19.04.2010 - 10:56:12

radler hat geschrieben:Vielen Dank, für die vielen aussagekräftigen Beiträge zu meinem Beitrag: Gasflaschentransport im WOMO:
Wenn dieses THema auch schon öfters in diesem Forum diskutiert wurde in der Vergangenheit, so zeigt es sich doch, das es bei unserer Polizei noch nicht richtig angekommen ist.
Ich selber werde diese Beiträge in der nächsten Zeit, immer bei meinem gelben Gasflaschen Abnahmeheft, mitführen.

Ich wünsche allen WOMO Fahrerinnen /fahrer eine kontrollfreie Reisezeit.

Radler


Hallo Radler,

da wäre es doch sicher eine nette Geste, wenn Du der besagten Polizeidienststelle bzw. den betroffenen Beamten ein Fax mit den hier erhaltenen Informationen zukommen lassen könntest, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden im Sinne aller Beteiligten.
Die würden sich bestimmt freuen, wenn sie in Zukunft keine falschen Belehrungen mehr aussprechen müßten.

lg
peter
Freetec 598
 


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