Hallo Roland,
Du hast recht, daß die Anwendung von Wechselkennzeichen nur für PKW, oder Motorräder untereinander gilt.
Nach der vorgesehenen Regelung kann ich also nur Bauartgleiche Kraftfahrzeuge damit ausrüsten,... Ergo nur PKW und PKW,
Motorrad und Motorrad. Gleichlaufend ist bei der Regelung, so habe ich gelesen, eine Saisonnutzung ausgeschlossen.
Ich kann also nicht PKW und Wohnmobil ( oder gar LKW, oder Traktor )in die Regelung bringen.
Gruß
Wilfried