Ärger mit dem Nachbar

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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Spock » 31.08.2010 - 21:34:20

martin1 hat geschrieben:Zumindest, so schreibst Du, interessierst Du Dich nicht für Deine Nachbarn.


Ja sicher, ich bin weder IM noch Blockwart! Ich habe wichtigere Dinge zu tun anstatt hinter dem Vorhang zu stehen und die Nachbarn zu beobachten oder mich über einen herüberwachsenden Ast aufzuregen. Solche Dinge interessieren mich nicht, da es meine Ziele weder vorantreibt noch behindert.

Das Problem ist, dass man als Mensch nur ein endliches Zeitkontingent besitzt. Es ist deshalb sehr wichtig, dass man sich von Zeitdieben aller Couleur mit allen legalen Mitteln distanziert. Aus diesem Grund führe ich auch keine Diskussionen, die jeder sachlichen/rechtlichen Grundlage entbehren. Ein Wohnmobil <3,5t stelle ich auf meinem Grundstück so ab wie es mir gefällt. Basta!

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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Spock » 31.08.2010 - 22:42:39

Als ausgleichende Gerechtigkeit möchte ich mal die Situation als böser Nachbar betrachten der sich am Womo stört:

In diesem Fall würde ich das Thema über das Baurecht angehen: Nach vorherrschender Rechtsauffassung stellt die dauernde Aufstellung und Benutzung eines WoWa/WoMo auf dem gleichen Grundstück im Außenbereich eine überwiegend ortsfeste Benutzung im Sinne des Baurechts dar. D.h. es handelt sich um eine "bauliche Anlage" für die grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich ist. Wird diese nicht erteilt, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Fahrzeug muss entfernt werden
2. Überbauung mit einem Carport oder Garage (Fzg. steht dann nicht mehr im Außenbereich!)

Interessant wäre in diesem Zusammenhang, ob die Baugenehmigung der Zustimmung des Nachbars bedarf. Im vorliegenden Fall wäre das wegen des Abstands von 1m zum Nachbargrundstück durchaus möglich.

Sollte das Fzg. auf dem Grundstück verbleiben dürfen lohnt sich ein Blick in die Gemeindeordnung. Dort wird ganz sicher drinstehen, dass u.a. WoWa/WoMo die überwiegend dauerhaft auf einem Grundstück abgestellt sind als Zweitwohnung gelten und damit die Zweitwohnungssteuer fällig wird (Baugenehmigung wurde ja erteilt!!).

Wie auch immer müssen für bauliche Anlagen selbstverständlich gewisse Mindestabstände (s. zuständige Landesbauordnung) eingehalten werden und bei einem kleinen Hof könnte das ebenfalls zu Problemen führen.

Also auch von dieser Seite kann man ganz entspannt ohne Diskussion am Zaun das Thema angehen, wenn man etwas Grütze unter der Mütze hat und eine Rechtsschutzversicherung.

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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Gimmund » 31.08.2010 - 22:51:21

Mann, Mann,
was bin ich froh, dass wir keinerlei Nachbarschaftsstreitigkeiten haben.
Meine Frau wurde in dem Haus, in dem wir wohnen, geboren.
Und immer noch sind wir die Jüngsten hier in direkter Nachbarschaft.
Puuhhh....

Gruß,
Gwaihir
:)
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Weltenbummler 14 » 31.08.2010 - 23:58:30

Hallo,
und deshalb leben wir seit 8 Jahren im Wohnmobil. :wink:
Wenn uns der Nachbarn nicht gefällt oder wir ihm nicht gibt es keine Diskussionen. Wir starten den Motor und suchen uns einen Nachbarn mit dem wir Spass
haben könnnen.
Geht natürlich erst im Rentenalter und ist auch nicht der Grund für das Leben im Wohnmobil, dafür gibt es bessere Gründe z. B. Abenteuerlust und Neugier auf die Welt.
Gruß Weltenbummler
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon campi » 03.09.2010 - 10:34:54

Spock hat geschrieben:Als ausgleichende Gerechtigkeit möchte ich mal die Situation als böser Nachbar betrachten der sich am Womo stört:

In diesem Fall würde ich das Thema über das Baurecht angehen: Nach vorherrschender Rechtsauffassung stellt die dauernde Aufstellung und Benutzung eines WoWa/WoMo auf dem gleichen Grundstück im Außenbereich eine überwiegend ortsfeste Benutzung im Sinne des Baurechts dar. D.h. es handelt sich um eine "bauliche Anlage" für die grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich ist. Wird diese nicht erteilt, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Fahrzeug muss entfernt werden
2. Überbauung mit einem Carport oder Garage (Fzg. steht dann nicht mehr im Außenbereich!)

Interessant wäre in diesem Zusammenhang, ob die Baugenehmigung der Zustimmung des Nachbars bedarf. Im vorliegenden Fall wäre das wegen des Abstands von 1m zum Nachbargrundstück durchaus möglich.

Sollte das Fzg. auf dem Grundstück verbleiben dürfen lohnt sich ein Blick in die Gemeindeordnung. Dort wird ganz sicher drinstehen, dass u.a. WoWa/WoMo die überwiegend dauerhaft auf einem Grundstück abgestellt sind als Zweitwohnung gelten und damit die Zweitwohnungssteuer fällig wird (Baugenehmigung wurde ja erteilt!!).

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Solange das Womo angemeldet ist kann es schlecht ein Bauwerk sein.
Es ist nach den Gesetz ein KFZ.

Gruss Dieter
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Spock » 03.09.2010 - 12:35:00

Man sollte halt schon genau lesen: Es geht um die dauernde Aufstellung und Benutzung auf einem privaten Grundstück und einer evtl. damit einhergehenden baulichen Änderung.
Ob angemeldet oder nicht spielt dabei überhaupt keine Rolle, da auf einem Privatgrundstück die StVo nicht greift, sehr wohl aber das Baurecht! Aber es ist zugegeben für den Laien schon schwer den Bogen vom Womo zum Baurecht zu schlagen.

Und damit auch keiner auf die Idee kommt, dass ich mich in wilden Phantasien ergehe etwas Lektüre aus der Praxis:
http://www.wohnmobile.net/forum/recht/m ... /1499.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... _id=10862&
http://www.123recht.net/Abstellen-von-W ... 40122.html

Gruss
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Aimee » 03.09.2010 - 15:05:16

Lieber Spock,
da kann ich ja nur hoffen, dass mein Nachbar nicht in diesem oder ähnlichen Foren mitliest. Du kommst ja mit Ansätzen, die mir Angst machen. :wink:
Im Moment ist Ruhe, ich hoffe, das bleibt so.
Übrigens wohnt mein Mann seit 46 Jahren in dem Haus, ich schon 22. Der Nachbar kam später. Mit keinem unserer Nachbarn im ganzen Viertel gibt es Stress, aber besagter Nachbar hat mit allen im Viertel Stress, eingeschlossen mit der Stadtgärtnerei, die doch tatsächlich vor einigen Jahren unsere Straße begrünt hat und ihm ohne zu fragen einen Baum vors Haus gepflanzt hat. ( In der ganzen Straße wurden Bäume gepflanzt)
Liebe Grüße aus dem Saarland,
Beate
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Spock » 03.09.2010 - 15:57:33

Ich habe Bekannte bei denen hat sich eine Mieterin (80J.) mehrfach wegen dem lauten Gezwischer der (freien/wilden) Vögel im Garten beschwert.
Das ist kein WItz!

In Zukunft würde ich den Nachbar wegen dem WoMo ignorieren und keine Diskussion führen. Meistens entzieht man damit solchen Menschen die "Nahrungsgrundlage" für den Streit, da der Unterhaltungswert nicht mehr gegeben ist. :D

Ein gewonnener Konflikt ist ein Konflikt der erst garnicht geführt wird. Sollte es jedoch unausweichlich sein den Konflikt zu führen, dann behalte stets die Initiative und bleibe stets freundlich!

Gruss
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon campi » 03.09.2010 - 16:12:13

Ich weis nur eins,bei mir hätte der sein Haus schon verkauft und währe wo anders hingezogen.

Solche Leute mag ich.

Gruss Dieter
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon tomtom » 03.09.2010 - 16:24:45

Das von spock kann ich nur unterschreiben: wir hatten eine grundsätzlich mißgelaunte Lageristin, die in Dauerstreit mit unserem Altgesellen lebte. Ich habe ihm gesagt, Jochen, mach sie doch fertig, sag einfach ganz freundlich guten Morgen und lach sie an. Du glaubst garnicht, wie schnell der Knaas ausgestanden war!
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Schwedenopa » 06.09.2010 - 09:28:00

Hallo!

Spock hat geschrieben:Es geht um die dauernde Aufstellung und Benutzung auf einem privaten Grundstück ...

(Hervorhebung durch mich)

Bei der Benutzung liegt der Hase im Pfeffer: Wird das Womo auf dem Grundstück aufgestellt und benutzt, also bewohnt, dann greift (möglicherweise) das Baurecht. Aimee benutzt aber ihr Wohnmobil auf dem Grundstück eben gerade nicht, sie stellt es lediglich (zwischen zwei Fahrten) dort ab. Deshalb hat der Nachbar auch überhaupt keine rechtliche Handhabe dagegen, auch nicht über das Baurecht. Und wenn er sich vor Ärger auf den Kopf stellt und mit den Beinen wackelt, es nützt ihm gar nichts.

MfG
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon campi » 06.09.2010 - 10:42:22

Dieses Baurecht mag für Wohnwagen gelten,die werden gerne dauerhaft aufgestellt.

Gruss Dieter
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Spock » 06.09.2010 - 15:37:36

EuraGerhard hat geschrieben:Bei der Benutzung liegt der Hase im Pfeffer: Wird das Womo auf dem Grundstück aufgestellt und benutzt, also bewohnt, dann greift (möglicherweise) das Baurecht.


Es greift aber ebenso , wenn durch das dauerhafte Abstellen des Womos/Caravans eine bauliche Änderung einhergeht! Eine bauliche Änderung stellt in diesem Sinne auch eine Umnutzung/Umgestaltung von unbebauten Grundstücksanteilen dar.


campi hat geschrieben:Dieses Baurecht mag für Wohnwagen gelten,die werden gerne dauerhaft aufgestellt.


Das ist ebenso ein Irrtum, denn beim Baurecht wird bei mobilen Wohneinheiten kein Unterschied gemacht, ob es selbstbewegnd ist oder nicht. Ein Blick ins Gesetz genügt dafür 8)
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Freetec 598 » 06.09.2010 - 18:18:19

Hallo,

ich dachte, ein angemeldetes WOMO wird wie ein angemeldeter PKW gewertet, zumindest, wenn es nicht mehr als 3,5 t hat.
Wenn ich also mein angemeldetes WOMO auf meinem Grund und Boden abstelle, sollte es doch das Gleiche sein , wie wenn ich meinen angemeldeten PKW auf meinem Grund und Boden abstelle.
Wer will mir das verbieten ?
Es ist doch nur ein etwas größerer PKW :P

lg
peter
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Schwedenopa » 07.09.2010 - 08:35:20

Hallo!

Freetec 598 hat geschrieben:ich dachte, ein angemeldetes WOMO wird wie ein angemeldeter PKW gewertet, zumindest, wenn es nicht mehr als 3,5 t hat.

Soweit es um die Abstellung eines Womo auf einem Privatgrundstück geht, ist das auch völlig richtig. Und zwar selbst wenn das WOMO mehr als 3,5 t hat. Erst bei mehr als 7,5 t zul.Gesamtmasse greifen möglicherweise andere Vorschriften, zumindest dann wenn es sich um ein reines Wohngebiet handelt. Auch eine vorübergehende Abmeldung, z.B. über die Wintersaison, ist hier "unschädlich". Lediglich wenn das Womo dauerhaft stillgelegt wird, also gewissermaßen zur Gartenlaube umgebaut wird, dann könnten möglicherweise baurechtliche Vorschriften greifen.

MfG
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