Ärger mit dem Nachbar

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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Spock » 07.09.2010 - 10:39:47

EuraGerhard hat geschrieben:Soweit es um die Abstellung eines Womo auf einem Privatgrundstück geht, ist das auch völlig richtig. Und zwar selbst wenn das WOMO mehr als 3,5 t hat. Erst bei mehr als 7,5 t zul.Gesamtmasse greifen möglicherweise andere Vorschrifte


Falsch!

§12 Baunutzungsverordnung
Stellplätze und Garagen

(1) Stellplätze und Garagen sind in allen Baugebieten zulässig, soweit sich aus den Absätzen 2 bis 6 nichts anderes ergibt.

(2) In Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten und allgemeinen Wohngebieten sowie Sondergebieten, die der Erholung dienen, sind Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig.

(3) Unzulässig sind

1. Stellplätze und Garagen für Lastkraftwagen und Kraftomnibusse sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in reinen Wohngebieten,
2. Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge mit einem Eigengewicht über 3,5 Tonnen sowie für Anhänger dieser Kraftfahrzeuge in Kleinsiedlungsgebieten und allgemeinen Wohngebieten.

Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO
Ein Baugebiet, das vorwiegend dem Wohnen dient. Außer Wohngebäuden sind „der Versorgung des Gebiets dienende“ Läden und Gaststätten sowie nichtstörende Handwerksbetriebe und Gemeinschaftseinrichtungen zulässig. Hotels, sonstiges nichtstörendes Gewerbe, Verwaltungsbauten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind ausnahmsweise zulassungsfähig.
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Schwedenopa » 07.09.2010 - 11:01:38

Hallo!

Spock hat geschrieben:Falsch!

Danke für die Korrektur, das wusste ich noch nicht.

Wer also das Pech hat, entweder in einem Kleinsiedlungsgebiet oder in einem allgemeinen Wohngebiet zu wohnen, darf auf seinem Grundstück keine Garage oder einen Stellplatz für ein Wohnmobil mit mehr als 3,5 t zul. Gesamtmasse bauen.

(Für die ursprüngliche Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten Aimees Nachbar hier hat, hat dies allerdings keinerlei Bedeutung.)

MfG
Gerhard
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Freetec 598 » 07.09.2010 - 12:59:24

EuraGerhard hat geschrieben:Hallo!

Freetec 598 hat geschrieben:ich dachte, ein angemeldetes WOMO wird wie ein angemeldeter PKW gewertet, zumindest, wenn es nicht mehr als 3,5 t hat.

Soweit es um die Abstellung eines Womo auf einem Privatgrundstück geht, ist das auch völlig richtig. Und zwar selbst wenn das WOMO mehr als 3,5 t hat. Erst bei mehr als 7,5 t zul.Gesamtmasse greifen möglicherweise andere Vorschriften, zumindest dann wenn es sich um ein reines Wohngebiet handelt. Auch eine vorübergehende Abmeldung, z.B. über die Wintersaison, ist hier "unschädlich". Lediglich wenn das Womo dauerhaft stillgelegt wird, also gewissermaßen zur Gartenlaube umgebaut wird, dann könnten möglicherweise baurechtliche Vorschriften greifen.

MfG
Gerhard



Hallo Gerhard,

mit dieser Antwort hast Du die Frage des Threaderstellers vollkommen beantwortet.

Danke und

lg
peter
Freetec 598
 

Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon martin1 » 07.09.2010 - 13:25:02

Hallo,

meine Rechtskenntnisse sind 30 Jahre her - aber falls ich mich richtig erinnere ist Baurecht Landesrecht (außer Bundesbaugesetz). Soll heißen: wenn das so stimmt, kann die Regelung in jedem Bundesland anders aussehen.

Und nebenbei: auch ein stillgelegter PKW kann zur baulichen Anlage werden (vorausgesetzt, er hat eine bestimmte Mindestgröße)

Gruß, Martin
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Dompteur » 11.02.2011 - 12:29:43

Nun ja, ich kann die Unsicherheit gut nachvollziehen. Unser WOMO stand gerade mal eine Woche ordentlich eingeparkt auf einem legalen Parkplatz, nagelneu und 6,28 m kurz. Die Parkplätze dieser Spielstraße haben wir gezahlt wie andere Eigentümer auch und unser PKW parkt in einer Garage. Dann fanden wir einen Zettel an der Scheibe, wir sollten das WOMO auf einen Stellplatz bringen, sonst würde die Polizei geholt. Ich habe die Sache rechtlich prüfen lassen (teuer) und weiß jetzt, dass wir - wie PKW auch - nur parken (auch mehrere Wochen) dürfen, aber nicht überwintern (extrem lange). Ich muss auch immer mal ein Auge darauf haben, ob von dem WOMO Gefahr ausgeht. So weit, so gut, ich war beruhigt.
Wir waren unterwegs, kamen zurück, parken das WOMO ordnungsgemäß............ und man sticht uns nachts die Reifen kaputt! Ein anderer WOMO-Fahrer hier im Ort hat die rechtlichen Regelungen in Folie auf sein WOMO geklebt, weil er immer wieder Schäden daran hatte.
Es ist halt einfach die alte Neid-Thematik. Manchmal sind die Hetzer sogar Leute, die einen Protz-PKW fahren, um Brötchen zu holen, der viel mehr kostet als unser WOMO.
Ich fühle mich unwohl und habe Angst vor den finanziellen Belastungen und es trübt die Freude am WOMO ganz schön!
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Schwedenopa » 11.02.2011 - 14:20:33

Hallo!

Dompteur hat geschrieben:... und weiß jetzt, dass wir - wie PKW auch - nur parken (auch mehrere Wochen) dürfen, aber nicht überwintern (extrem lange).

Hier muss man dazusagen, dass es aus rechtlicher Sicht keine zeitliche Obergrenze gibt. So lange das Womo angemeldet und in betriebsfähigem Zustand ist und der TÜV noch nicht abgelaufen, darf es zeitlich unbefristet geparkt werden.

Dompteur hat geschrieben:Ein anderer WOMO-Fahrer hier im Ort hat die rechtlichen Regelungen in Folie auf sein WOMO geklebt, weil er immer wieder Schäden daran hatte.

Ich glaube kaum, dass ein Mensch, der so vom Neid zerfressen ist, dass er deshalb Straftaten begeht, sich davon abschrecken lässt. Da hilft wohl nur, denjenigen auf frischer Tat zu ertappen und dann so lange vom StPO §127 (1) Gebrauch zu machen, bis die Polizei da ist. :evil:

MfG
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon maang » 02.04.2011 - 19:49:39

Hallo Beate,

uns geht es seit 26 Jahren genauso mit den Nachbarn.Wir wohnen im Reihenhaus und unser Nachbar hat Probleme mit allem. Unserem Hund, Katzen anderer Nachbarn, Sonnenblumen, Hausschuhen die scheinbar zu laut waren, Musik anderer, Carport , dass nie in Planung war, Wohnwagen, Womo, zuviel Last auf der Zufahrtstrasse usw.
Auch wir reden nichts mehr mit denen - seit einem Jahr, als er mich eine Lügnerin nannte. Er meinte wir machen ein Carport ohne seine Einwilligung, es wurde aber nur ein gepflasterter Abstellplatz. Seither ist Ruhe!!

In Österreich gibt es ein super Lied, - ich glaub es ist vom Ambros und es geht um Neid, den man sich verdienen muss. Das ist so passend, dass ich jedesmals schmunzeln muss.
Also Kopf hoch und schweigen. Das ärgert die am meisten!!!!

lg maang
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon Roadrunner » 02.04.2011 - 21:13:46

"...Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich erarbeiten..."

Schöner Song - sehr tiefsinnig!

Gut dass wir unser Womo in unserem großen eigenen Innenhof abstellen können.
(Und dass mir jetzt ja kein Neid aufkommt... :wink: )
Freiheit für die Ukraine
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Re: Ärger mit dem Nachbar

Beitragvon eisloewe » 04.04.2011 - 21:54:56

Da es sich um keinen umbauten Raum handelt, wie etwa ein Gartenhaus, sondern um eine bewegliche Sache, brauchst Du Dir keine Sorgen machen. Hau über etwaige Drohungen ein Ei drüber.

Grüsse
Heinrich
Wenn die Menschen nur über das sprächen,
was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
(Albert Einstein)
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