Nutzungsausfall bei Mietwohnmobil

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Nutzungsausfall bei Mietwohnmobil

Beitragvon skanfan » 13.09.2010 - 17:56:21

Wir haben uns im August für vier Wochen ein WoMo geliehen. Wir haben den Fiat mit 13 km als Neuwagen übernommen. In Schweden, 2500 km von zuhause entfernt, leuchtete die Ölwarnlampe. Wir stellten fest, dass Öl fehlte und kippten einen Liter nach. In den kommenden Tagen kippten wir, da die Leuchte noch zweimal aufleuchtete, jeweils einen weiteren Liter Öl nach. Nach dem dritten Liter suchten wir eine Werkstatt auf und ließen einen Kfz-Mechaniker nachsehen. Er meinte, der Motor wäre überall ölverschmiert, er würde damit keinen Meter mehr fahren. Nach einem Anruf bei der WoMo-Vermietung kontaktierten wir Fiat in Turin, die ein Abschleppen in die nächste Vertragswerkstatt (300 km), sowie ein Taxi für uns organisierten. Am nächsten Tag wurde der Wagen von der Werkstatt angesehen und repariert. Jetzt sträubt sich die WoMo-Vermietung, uns die beiden Tage, die wir das WoMo lediglich zum Schlafen nutzen konnten, nicht zurück. Im Gegenteil, wir bekommen von denen noch den Gegenwert einer unversehrt zurückgebrachten Gasflasche, die Rechnung für das hineingeschüttete Öl, die Telefonate etc., sie melden sich, trotz mehrmaliger Aufforderung einfach nicht mehr. (Vermieter: Eine große WoMo Vermietung in Nürnberg, Schwarzenbruck)
Hat jemand mit unserem Problem Erfahrung?
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Re: Nutzungsausfall bei Mietwohnmobil

Beitragvon brainless » 13.09.2010 - 22:49:28

Ihr habt doch sicherlich einen Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen.
Dieser bildet die rechtliche Grundlage für eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter.

Falls dieser Vertrag Bestandteile enthält, die unzulässig/unbillig sind, treten Bestimmungen des allgemeinen Zivilrecht dafür ein.


Was nützt Dir eine eventuelle Erfahrung von jemand anders?? Vielleicht hatte dieser ja vollkommen andere Vertragsgrundlagen?!

Wende Dich an die Rechtsberatung deines Automobilclubs oder direkt an einen Anwalt,


brainless :wink:
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Re: Nutzungsausfall bei Mietwohnmobil

Beitragvon Schwedenopa » 14.09.2010 - 08:45:29

Hallo,

hast Du gleich beim ersten Mal, als Öl fehlte, mit dem Vermieter gesprochen? Falls nicht, dann hast Du schlechte Karten, denn ein Neuwagen sollte unter keinen Umständen literweise Öl fressen. Falls doch, so müsste der Vermieter zumindest das zugekaufte Öl und sämtliche mit der Reparatur zusammenhängenden Kosten erstatten.

Was die zurückgegebene, volle Gasflasche betrifft, so musst Du den Mietvertrag genau durchlesen. Das ist je nach Vermieter unterschiedlich geregelt.

Eine "Nutzungsausfallentschädigung" wird es auf keinen Fall geben, denn Du hast das Mietfahrzeug ja nicht zum Geldverdienen gebraucht. In Betracht käme höchstens eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden. Dazu müsste allerdings laut derzeitiger Rechtsprechung der Mangel schon erheblich sein, und bei zwei Ausfalltagen in vier Wochen bezweifle ich stark, dass Du damit vor Gericht eine Chance hättest.

MfG
Gerhard
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Nutzungsausfall bei Mietwohnmobil

Beitragvon skanfan » 15.09.2010 - 09:13:11

Stimmt, Ihr habt beide recht! So habe ich das noch nicht gesehen.

Vielen herzlichen Dank für die Informationen!

skanfan, 15.9.10
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