Grüne Karte

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Grüne Karte

Beitragvon PeterDD » 19.09.2010 - 10:12:03

Hallo,

die "Grüne Karte" oder auch Internationale Versicherungskarte sagt aus, dass das Büro des von mir besuchten Landes bei einem von mir verursachten Verkehrsunfall die Verpflichtungen eines Haftpflichtversicheres übernimmt. Soweit erst mal klar. Verursache ich z.B. in Spanien einen Verkehrsunfall und der Unfdallgegner ist ein Spanier, so übernimmt das spanische Grüne- Karte-Büro die Regulierung. Wie ist es aber bei einem Verkehrsunfall, wenn der Unfallgegner z.B ein Franzose oder ein Deutscher ist? Ist dann auch das spanische Grüne-Karte-Büro zuständig oder erfolgt dann die Regulierung durch die Versicherungen der Unfallbeteiligten.

Gruß
Peter
Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave

Aristoteles
Benutzeravatar
PeterDD
Mitglied
 
Beiträge: 60
Registriert: 28.06.2004 - 19:31:13
Wohnort: Dresden

Re: Grüne Karte

Beitragvon tomtom » 19.09.2010 - 11:24:34

Hallo Peter und wllkommen.
Da hast Du was völlig falsch verstanden. die grüne Versicherungskarte bestätigt lediglich, daß für Fahrten ins Ausland ( sie Karte ) für dieses Automobil Versichrungsschutz (in Haft) besteht. Dieses grüne Ding ist heute so überflüssig wie ein Kropf, aber manche Länder verlangen es einfach. Es gibt kein "Grüne-Karten-Büro", diese Dinger werden von den/Deiner Versicherungsgesellschaft ausgegeben. Die Regulierung eines Schadens, gleich wer schuld ist, wird über die gesetzesmäßig vergehaltenen Dependancen der vgegnerischen Vers. in Deinem Heimat-Land abgewickelt. Beispiel: Dir knallt in F ein Ösi ins Auto, dann wird Dein Schaden über die Dependance der Ö-Vers. in Deutschland abgewickelt.
Das ist so ziemlich das einzig Positive, was die EU in den letzten 10Jahren auf die Beine gekriegt hat, denn früher haste bis zur Abwickklung eines Unfalles im Ausland locker 1,5 Jahre!!
Unfallfreien Sonntag wünscht
TomTom
Hotelbetten - nein danke!!
Benutzeravatar
tomtom
Mitglied
 
Beiträge: 1374
Registriert: 08.08.2004 - 09:41:12

Re: Grüne Karte

Beitragvon Welcome » 19.09.2010 - 15:31:45

Also in Hamburg gibt es das "Büro Grüne Karte". Dieses Büro vermittelt eine dt.Versicherungsgesellschaft, welche für eine ausländische Versicherung KFZ Schäden reguliert,, die durch ein ausländisches Fahrzeug in Deutschland verursacht worden sind.

Gruß welcome
Welcome
Mitglied
 
Beiträge: 86
Registriert: 05.10.2009 - 14:32:02

Re: Grüne Karte

Beitragvon tomtom » 19.09.2010 - 16:31:49

Sorry, abr dieses Büro nennt Dir die Adresse/TelNr/Mail der dt. Niederlassung des "nichtdeutschen" Versicherungsunternehmens, an die man sich wenden kann zwecks Abwicklung. Das Büro selbst macht weiter garnichts.
TT
Hotelbetten - nein danke!!
Benutzeravatar
tomtom
Mitglied
 
Beiträge: 1374
Registriert: 08.08.2004 - 09:41:12

Re: Grüne Karte

Beitragvon Schwedenopa » 20.09.2010 - 08:59:22

Hallo!

PeterDD hat geschrieben:die "Grüne Karte" oder auch Internationale Versicherungskarte sagt aus, dass das Büro des von mir besuchten Landes bei einem von mir verursachten Verkehrsunfall die Verpflichtungen eines Haftpflichtversicheres übernimmt.

Im Prinzip ja. Innerhalb der EU sowie in Andorra, Kroatien, Island, Norwegen und der Schweiz aber ist die Grüne Karte inzwischen überflüssig, denn hier ist über das sog. Kennzeichenabkommen geregelt, dass das Kfz-Kennzeichen bereits einen ausreichenden Versicherungsnachweis darstellt. Die Grüne Karte ist in den genannten Ländern auch nicht mehr vorgeschrieben. Sie ist aber immer noch nützlich, da sie erstens mehrsprachig ist und zweitens gleich sämtliche benötigen Daten draufstehen.

Alle in den Unterzeichnerstaaten des Kennzeichenabkommens tätigen Kfz-Versicherer sind verpflichtet, in allen Unterzeichnerstaaten einen Ansprechpartner anzubieten, an den sich Autofahrer, die in einen Unfall mit einem Ausländer verwickelt worden sind, wenden können. Das Grüne-Karte-Büro, bzw. in Deutschland auch der Zentralruf der Autoversicherer, nennen einem den jeweiligen Ansprechpartner. Der Vorteil daran ist, dass jeder geschädigte Autofahrer in seinem Heimatland und in seiner Muttersprache Ansprüche an die gegnerische Versicherung richten, und sie falls nötig auch verklagen kann. Es gilt aber immer das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist.

PeterDD hat geschrieben:Soweit erst mal klar. Verursache ich z.B. in Spanien einen Verkehrsunfall und der Unfdallgegner ist ein Spanier, so übernimmt das spanische Grüne- Karte-Büro die Regulierung.

Teilweise richtig. Es kann zwar durchaus sein, dass das spanische Grüne-Karte-Büro den Schadensfall für den Spanier direkt reguliert, ich weiß nicht wie das in Spanien geregelt ist. Das tut es dann allerdings nur stellvertretend für Deine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zahlen (und Dich damit im SF-Rabatt runterstufen) tut aber letztendlich nach wie vor Deine Kfz-Haftpflicht. Hat der Spanier zumindest teilweise Schuld am Unfall, so kannst Du entweder über das Grüne-Karte-Büro oder über den Zentralruf der Autoversicherer in Deutschland den jeweiligen deutschen Ansprechpartner der spanischen Versicherung erfragen und dann Deine Ansprüche an diesen Ansprechpartner richten.

PeterDD hat geschrieben:Wie ist es aber bei einem Verkehrsunfall, wenn der Unfallgegner z.B ein Franzose oder ein Deutscher ist?

Wenn Du als Deutscher in Spanien einem anderen Deutschen ins Auto rumpelst, dann wird dieser sich ganz normal an Deine deutsche Kfz-Haftpflicht wenden. Und wenn Du als Deutscher in Spanien einem Franzosen ins Auto rumpelst, dann wird dieser sich an sein französisches Grüne-Karte-Büro bzw. an die französische Vertretung Deiner deutschen Haftpflichtversicherung wenden.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4776
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: Grüne Karte

Beitragvon Bonner » 20.09.2010 - 10:04:00

Hallo zusammen :)
nicht direkt im Zusammenhang mit der Frage nach der "Grünen Versicherungskarte, aber für uns Wohnmobilisten dennoch von Interesse. Es besteht bei einigen Versicherungen die Möglichkeit für, bei unserer Versicherung, 25,-- € Jahresbeitrag, sich so zu versichern, dass Unfälle im Ausland, mit ausländischen Unfallgegnern hier bei unserer Versicherung so abgerechnet werden, als sei der Unfall in Deutschland mit einem deutschen Fahrzeug erfolgt. Die Versicherung holt sich dann das Geld bei der ausländischen Versicherung zurück. Damit haben wir den Ärger der damit verbunden ist vom Hals.

Mir persönlich ist das allemal die 25,-- € pro Jahr wert.

Gruß Bonner

PS. Das gilt nur für Unfälle im Ausland. Bei Unfällen in D mit ausländischen Unfallgegnern muss man sich leider doch mit der ausländischen Vers. rumschlagen.
Benutzeravatar
Bonner
Mitglied
 
Beiträge: 306
Registriert: 10.01.2007 - 16:24:12
Wohnort: Nähe Bonn

Re: Grüne Karte

Beitragvon PeterDD » 20.09.2010 - 17:44:33

Hallo tomtom,

danke für Deine Antwort, aber ich muss Dir widersprechen. Auf der "Grünen Karte" steht (ich zitiere) "In jedem besuchten Lande übernimmt das Büro des besuchten Landes hinsichtlich des Gebrauches des in dieser Versicherungskarte bezeichneten Fahrzeuges die Verpflichtungen eines Haftpflichtversicherers, und zwar in Übereinstimmung mit den Gesetzen über die Pflichtversicherung in diesem Land." Innerhalb der EU ist nur das Mitführen der Grünen Karte nicht mehr vorgeschrieben. Auf die Formalitäten der Regulierung der Haftpflichtschäden werden aber immer noch die Bestimmungen des Grüne Karte Büro angewendet.

Meine Frage zielte auf den speziellen Fall des Unfalls mit einen Fahrzeug, welches nicht im Gastland, sondern in einem anderen Land zugelassen ist. Tritt dann die Heimatversicherung des Fahrzeughalters oder das Grüne Karte Büro des Gastlandes für den Schaden ein? Der letztere Fall kann unter Umständen einen Verlust bedeuten, da nur nach den Bestimmungen des Gastlandes reguliert wird. Oder, ich stelle mir mal vor, ich kollidiere in Portugal schuldhaft mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug. Der Schaden wird nach portugiesischen Recht reguliert. Da könnte es doch möglich sein, dass der deutsche Fahrzeughalter von mir die Differenz zwischen dem sparsamen portugiesischen und und dem komfortablen deutschen Schadenersatz fordert.

Übrigens noch, das sogenannte Grüne Kartenbüro in Deutschland wird nur für ausländische Fahrzeughalter tätig, welche aus Mitgliedsländern der Grüne-Karten-Regelung stammen. Für mich als im Ausland Unfallgeschädigter ist dieses Büro nicht zuständig.

Meinen Unfallschaden in Marokko muss ich selbst mit Hilfe eines Rechtsbeistandes bei der marokkanischen Versicherung bzw. beim marokkanischen Unfallverursacher gelten machen. Dabei habe ich voll die A...karte gezogen.

Gruß
Peter
Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave

Aristoteles
Benutzeravatar
PeterDD
Mitglied
 
Beiträge: 60
Registriert: 28.06.2004 - 19:31:13
Wohnort: Dresden

Re: Grüne Karte

Beitragvon Schwedenopa » 21.09.2010 - 08:41:52

Hallo nochmal!

PeterDD hat geschrieben:Meine Frage zielte auf den speziellen Fall des Unfalls mit einen Fahrzeug, welches nicht im Gastland, sondern in einem anderen Land zugelassen ist. Tritt dann die Heimatversicherung des Fahrzeughalters oder das Grüne Karte Büro des Gastlandes für den Schaden ein?

Innerhalb des Gültigkeitsbereichs des Kennzeichenabkommens (siehe oben) tritt auf jeden Fall die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers ein. Diese kannst Du über ihre Vertretung in Deutschland (die sie haben muss) ansprechen und ggfs. verklagen. Du kannst alternativ natürlich auch das Grüne-Karte-Büro im Gastland heranziehen, das ist aber nicht sehr effektiv, weil Du dann ja wieder alle Korrespondenz mit einer ausländischen Stelle abwickeln müsstest.

PeterDD hat geschrieben:Der letztere Fall kann unter Umständen einen Verlust bedeuten, da nur nach den Bestimmungen des Gastlandes reguliert wird.

Es wird auf jeden Fall nach den Bestimmungen des Landes reguliert, in dem der Unfall passiert ist. Wo Unfallverursacher und -opfer herkommen, ist dabei völlig egal. Hat der Unfall allerdings innerhalb der EU stattgefunden und ist eine Regulierung auf regulärem Wege nicht möglich (z.B. weil die ausländische Versicherung keine deutsche Vertretung benannt hat), dann tritt für deutsche Unfallopfer die Verkehrsopferhilfe ein.

PeterDD hat geschrieben:Oder, ich stelle mir mal vor, ich kollidiere in Portugal schuldhaft mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug. Der Schaden wird nach portugiesischen Recht reguliert. Da könnte es doch möglich sein, dass der deutsche Fahrzeughalter von mir die Differenz zwischen dem sparsamen portugiesischen und und dem komfortablen deutschen Schadenersatz fordert.

Fordern kann er viel, kriegen wird er die Differenz jedoch nicht.

PeterDD hat geschrieben:Übrigens noch, das sogenannte Grüne Kartenbüro in Deutschland wird nur für ausländische Fahrzeughalter tätig, welche aus Mitgliedsländern der Grüne-Karten-Regelung stammen. Für mich als im Ausland Unfallgeschädigter ist dieses Büro nicht zuständig.

Richtig.

PeterDD hat geschrieben:Meinen Unfallschaden in Marokko muss ich selbst mit Hilfe eines Rechtsbeistandes bei der marokkanischen Versicherung bzw. beim marokkanischen Unfallverursacher gelten machen.

Auch richtig, da Marokko nicht dem Kennzeichenabkommen angehört. Dieses Risiko geht man ein, wenn man in Länder reist, die nicht dem Kennzeichenabkommen angehören.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4776
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: Grüne Karte

Beitragvon PeterDD » 21.09.2010 - 10:02:35

Hallo Gerhard,

danke für Deine ausführliche Antwort, deren Aussage sich im wesentlichen mit meinen Kenntnissen deckt. Interessant und hilfreich ist Dein Hinweis auf die Verkehrsopferhilfe.

Gruß
Peter
Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave

Aristoteles
Benutzeravatar
PeterDD
Mitglied
 
Beiträge: 60
Registriert: 28.06.2004 - 19:31:13
Wohnort: Dresden

Re: Grüne Karte

Beitragvon simonesenk » 28.09.2010 - 20:34:07

Ich weiß nicht, ob das stimmt. Aber ich habe mal gehört, dass man für Serbien (z.B. bei der Durchfahrt Richtung Griechenland) für einen Anhänger eine extra Grüne-Versicherungskarte benötigt. Ansonsten muss man an der Grenze cash eine eigene Versicherung abschließen.
Ich meine, dass mir das ein Urlauber mit Schlauchbootanhänger mal erzählt hat. Vielleicht habe ich das auch falsch verstanden.
Liebe Grüße

Simone
simonesenk
Mitglied
 
Beiträge: 88
Registriert: 21.02.2006 - 22:33:22
Wohnort: Südhessen Kreis DA-DI

Re: Grüne Karte

Beitragvon Wilfried . M » 20.11.2010 - 16:36:51

Hallo Simone,
ist es nicht so, daß es für alle in Deutschland zugelassnen Fahrzeuge ( Kraftfahrzeuge und Hänger oder Auflieger ) eine " Grüne Versicherungskarte ausgestellt werden muß, wenn man ins Ausland fährt? :idea:
Beachtenswert ist die Angabe von Ländern, welche aufgeführt sind, womit Deutschland Versicherungsstaatsverträge hat.
Es gibt also Länder welche keinen Vertrag mit Deutschland haben und da muß man eben eine Versicherung für das Gastland abschliessen, welche aber nicht mit den Leistungen unserer Kfz-Haftpflicht gleichzusetzen sind.
Es gibt große Unterschiede.
Das mit dem " Grünen Büro " ist eine auf der Karte aufgeführte Anschrift im Gastland, wo Du im Notfall Erkundigungen zur
Schadenregulierung einholen kannst.
Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
Benutzeravatar
Wilfried . M
Mitglied
 
Beiträge: 899
Registriert: 27.02.2006 - 00:15:15
Wohnort: Schleswig- Holstein


Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder