Hallo!
PeterDD hat geschrieben:die "Grüne Karte" oder auch Internationale Versicherungskarte sagt aus, dass das Büro des von mir besuchten Landes bei einem von mir verursachten Verkehrsunfall die Verpflichtungen eines Haftpflichtversicheres übernimmt.
Im Prinzip ja. Innerhalb der EU sowie in Andorra, Kroatien, Island, Norwegen und der Schweiz aber ist die Grüne Karte inzwischen überflüssig, denn hier ist über das sog.
Kennzeichenabkommen geregelt, dass das Kfz-Kennzeichen bereits einen ausreichenden Versicherungsnachweis darstellt. Die Grüne Karte ist in den genannten Ländern auch nicht mehr vorgeschrieben. Sie ist aber immer noch nützlich, da sie erstens mehrsprachig ist und zweitens gleich sämtliche benötigen Daten draufstehen.
Alle in den Unterzeichnerstaaten des Kennzeichenabkommens tätigen Kfz-Versicherer sind verpflichtet, in allen Unterzeichnerstaaten einen Ansprechpartner anzubieten, an den sich Autofahrer, die in einen Unfall mit einem Ausländer verwickelt worden sind, wenden können. Das Grüne-Karte-Büro, bzw. in Deutschland auch der Zentralruf der Autoversicherer, nennen einem den jeweiligen Ansprechpartner. Der Vorteil daran ist, dass jeder geschädigte Autofahrer in seinem Heimatland und in seiner Muttersprache Ansprüche an die gegnerische Versicherung richten, und sie falls nötig auch verklagen kann. Es gilt aber immer das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist.
PeterDD hat geschrieben:Soweit erst mal klar. Verursache ich z.B. in Spanien einen Verkehrsunfall und der Unfdallgegner ist ein Spanier, so übernimmt das spanische Grüne- Karte-Büro die Regulierung.
Teilweise richtig. Es kann zwar durchaus sein, dass das spanische Grüne-Karte-Büro den Schadensfall für den Spanier direkt reguliert, ich weiß nicht wie das in Spanien geregelt ist. Das tut es dann allerdings nur
stellvertretend für Deine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zahlen (und Dich damit im SF-Rabatt runterstufen) tut aber letztendlich nach wie vor Deine Kfz-Haftpflicht. Hat der Spanier zumindest teilweise Schuld am Unfall, so kannst Du entweder über das Grüne-Karte-Büro oder über den Zentralruf der Autoversicherer in Deutschland den jeweiligen deutschen Ansprechpartner der spanischen Versicherung erfragen und dann Deine Ansprüche an diesen Ansprechpartner richten.
PeterDD hat geschrieben:Wie ist es aber bei einem Verkehrsunfall, wenn der Unfallgegner z.B ein Franzose oder ein Deutscher ist?
Wenn Du als Deutscher in Spanien einem anderen Deutschen ins Auto rumpelst, dann wird dieser sich ganz normal an Deine deutsche Kfz-Haftpflicht wenden. Und wenn Du als Deutscher in Spanien einem Franzosen ins Auto rumpelst, dann wird dieser sich an sein französisches Grüne-Karte-Büro bzw. an die französische Vertretung Deiner deutschen Haftpflichtversicherung wenden.
MfG
Gerhard