Parken auf PKW-Parkplatz

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Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon Guggi » 28.09.2010 - 06:31:33

@Bernhard

Danke für die Ausführung.

Lt. ADAC heißt das Zusatzschild aber "PKW frei"
Da steht aber nichts von max. 2,8t

Aber ich meinte, dass wenn ich mit meinem Womo einen Strafzettel bekomme und die oben angeführten PKWs nicht habe ich einen besseren Argumentationsstand vorallem weil ja bei mir auch PKW drinnen steht.

lG
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Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon Philanthrop » 28.09.2010 - 07:06:55

Hallo,

die 2,8t Regelung trifft so weit ich weiß auch nur zu, wenn halbseitig auf dem Gehweg gepart werden darf (Zeichen 315).
Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Abschnitt 3: Parken hat geschrieben:Ge- oder Verbot
Fahrzeugführer dürfen auf Gehwegen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t nicht parken. Sie dürfen auch nicht entgegen der angeordneten Aufstellungsart des Zeichens oder entgegen Beschränkungen durch Zusatzzeichen parken.

Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1), Abschnitt 9: Markierungen hat geschrieben:Ge- oder Verbot
Fahrzeugführer haben die durch Parkflächenmarkierungen angeordnete Aufstellung einzuhalten.
Erläuterung
Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken (§ 12 Absatz 2), auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t. Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert sind, dürfen diese überfahren werden.

Ansonsten schaut mal selber nach ;) Verkehrsportal Gesetze. Fakt bleibt, dass beim Parken mit Zusatzzeichen "PKW" (wie vorher schon gesagt) unsere als So.Kfz Wohnmobil eingestuften Womo´s eben so oder so nicht parken dürfen. Falls aus welchen Gründen auch immer "PKW" in der Zulassung steht, lohnt sich der Einspruch dann schon (falls es eben nicht auf dem Gehweg war).
Gruß Phil

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Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon Guggi » 28.09.2010 - 08:34:18

@Phil

Vielen dank für die Infos.
Warum ich PKW drinnen stehen weiß ich nicht, da hat anscheinend wer etwas geraucht wie er das in den Zentralcomputer eingegeben hat. :lol:

Wobei da waren auch noch andere Fehler drinnen.
Da stand zB
Eigengewicht: 3010kg
Zuladung: 4900 kg
HzgG: 3500 kg

*ggggggg*

lg
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Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon Philanthrop » 28.09.2010 - 10:32:57

Hallo Guggi,

dann würde ich mal schnell zur Zulassungsstelle gehen, denn wenn

wo PKW draufsteht- auch PKW bei der Steuer berechnet wird :lol:

oder meinst du, den Differenzbetrag durch "rechtmäßiges Parken" auf PKW Stellflächen einsparen zu können :twisted:
Gruß Phil

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Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon Guggi » 28.09.2010 - 11:22:15

Hi Phil!

In Östereich ist es steuerlich egal ob du Sonder KFZ oder PKW hast.
Da gilt nur die 3,5 t Grenze.

lG
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Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon Roadrunner » 28.07.2011 - 20:15:57

Tja - das richtige Parken mit dem WoMo ist und bleibt wohl auf Dauer ein Problem.
Besonders wenn man auf der Autobahn ein Plätzchen sucht hat man es schwer die gesetzlichen Regeln einzuhalten.
Bei der Anfahrt grüßt noch ein schönes weißes P auf blauem Grund. Wenn man aber dann von der BAB runter ist teilt es sich meistens auf: rechts für LKW und links für PKW.

Und wo sollen wir hin?

Heute habe ich auf der A8 zwischen Augsburg und München folgenden Parkplatz entdeckt - vorbildlich ausgeschildert, Platz für alle:

Bild
Vielleicht liegt es auch daran dass dieses Teilstück von einem privatem Konsortium gebaut wurde und mit der LKW-Maut finanziert wird?
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