Parken auf PKW-Parkplatz

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon hebu234 » 20.09.2010 - 17:58:43

Hallo zusammen, ich hätte da mal eine _Frage.

Kann man mit dem Wohnmobil auf einem PKW Parkplatz parken?

Wir haben auf einem gebührenpflichtigen PKW Parkplatz ordnungsgemäß auf EINEM allerdings ganz am Rand liegenden, damit wir nicht stören, Parkplatz geparkt, unsre Gebühr bezahlt und trotzdem einen Strafzettel wegen einer Ordnungswidrigkeit (10.-€) bekommen. Das Parken von Womo's war nicht schildmäßig verboten.

Müssen wir zahlen?

Bin mal auf Eure Antworten gespannt.


Grüsse hebu
Das Beste und Schönste einer Reise wird daheim erlebt: teils vorher, teils nachher. (Sigmund Graff)
Benutzeravatar
hebu234
Mitglied
 
Beiträge: 45
Registriert: 08.02.2009 - 16:19:34
Wohnort: Kuppenrhön

Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon DJTornado » 20.09.2010 - 18:27:49

War der Parkplatz eingeschränkt auf PKW, z.B. mit einem Zeichen 1048-10 oder 315 (für PKW)? Sollte dies der Fall sein, hast Du eine Ordnungswidrigkeit begangen. Falls gar keine Kennzeichnung vorgelgen hat und Du nicht über die Abgrenzungen hinaus geparkt hast, würde ich Einspruch einlegen.
DJTornado
Mitglied
 
Beiträge: 141
Registriert: 24.09.2008 - 12:18:02

Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon bürsti » 20.09.2010 - 19:43:24

klick demnach hast du keine Owi begangen :D
Gruß Bürsti
bürsti
Mitglied
 
Beiträge: 18
Registriert: 19.01.2009 - 11:50:57
Wohnort: München

Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon hebu234 » 20.09.2010 - 20:23:54

Danke für Eure Antworten. Es war ein blau-weisses PKW-Parkplatzschild. Der Parkplatz war bis auf 6 Autos leer und für ca. 100 PKW's Platz da. Auch für Busse waren Park-Plätze mit Strichen ausgewiesen. Auf dem Zettel steht Ordnungswidrigkeit nach §314???

Gruß Hebu
Das Beste und Schönste einer Reise wird daheim erlebt: teils vorher, teils nachher. (Sigmund Graff)
Benutzeravatar
hebu234
Mitglied
 
Beiträge: 45
Registriert: 08.02.2009 - 16:19:34
Wohnort: Kuppenrhön

Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon Schwedenopa » 21.09.2010 - 08:59:08

Hallo!

hebu234 hat geschrieben:Es war ein blau-weisses PKW-Parkplatzschild.

War es wirklich nur das Parkplatzschild? Also nur dieses hier?
Bild

Ohne Zusatzzeichen?

Falls es wirklich nur dieses Schild war, ohne jegliches Zusatzzeichen, dann kennzeichnet dies lediglich einen allgemeinen Parkplatz, ohne ihn auf bestimmte Fahrzeugarten einzuschränken. In diesem Falle wäre der Strafzettel nicht rechtmäßig. Ein Anruf bei der zuständigen Bußgeldstelle sollte die Sache aus der Welt schaffen.

Falls aber das Zusatzschild mit dem PKW-Symbol drunterhing, also dieses hier:
Bild
dann hast Du Pech gehabt. Denn dieses Zusatzzeichen bedeutet "Nur PKW", und ein Wohnmobil ist nun mal kein PKW. Dann solltest Du die 10 € fristgerecht bezahlen, denn andernfalls wird es teurer.

@HDF: Tut mir sehr leid, aber ich habe versehentlich einen Deiner Beiträge hier gelöscht. :oops:

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4781
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon HDF » 21.09.2010 - 09:10:57

EuraGerhard hat geschrieben:@HDF: Tut mir sehr leid, aber ich habe versehentlich einen Deiner Beiträge hier gelöscht. :oops:

Macht nichts - sagte das Gleiche mit dem Zusatz aus, dass es völlig belanglos sei, ob Platz war oder nicht (so wie das Rot der Ampel auch morgens um 3 Uhr bei nicht erkennbarem Verkehr auf einer völlig übersichtlichen Kreuzung gelte).
HDF
Mitglied
 
Beiträge: 139
Registriert: 31.03.2006 - 18:28:04

Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon hebu234 » 23.09.2010 - 19:31:04

Danke, hab zähneknirschend bezahlt. War ein blaues Schild mit dem weißen PKW. Ärgert mich trotzdem, ich nutze das Womo ja schließlich auch als PKW :D
hab oednungsgemäß meine Parkgebühr bezahlt und über keinen weißen Strich hinaus geparkt.
Gruß Hebu
Das Beste und Schönste einer Reise wird daheim erlebt: teils vorher, teils nachher. (Sigmund Graff)
Benutzeravatar
hebu234
Mitglied
 
Beiträge: 45
Registriert: 08.02.2009 - 16:19:34
Wohnort: Kuppenrhön

Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon wertherderechte » 27.09.2010 - 09:25:45

EuraGerhard hat geschrieben:Falls aber das Zusatzschild mit dem PKW-Symbol drunterhing, also dieses hier:
Bild
dann hast Du Pech gehabt. Denn dieses Zusatzzeichen bedeutet "Nur PKW", und ein Wohnmobil ist nun mal kein PKW. Dann solltest Du die 10 € fristgerecht bezahlen, denn andernfalls wird es teurer.


Nach telefonischer Auskunft der Polizeidirektion Oldenburg bedeutet dieses Zusatzschild nicht "nur PKW", sondern "nur Fahrzeuge unter 3,5t zGG". Weil mein WoMo 3,1t hat parke ich nämlich völlig schamlos dort, wo dieses Schild steht, seit ich einmal bei denen nachgefragt habe. Und ich habe noch kein Knöllchen dafür erhalten. Außerdem: Wie gehen denn die Behörden mit einem als WoMo zugelassenem Bulli um? Gleich n Knöllchen oder ist dann doch der PKW-Charakter überwiegend? Mir schien die 3,5 t Grenze einfach auch eine klarere Aussage zu haben, weshalb ich der Polizei geglaubt habe.

Gruß
werther
Fährt einen Hymercamp 56.

Werther macht Musik!
wertherderechte
Mitglied
 
Beiträge: 123
Registriert: 17.07.2008 - 10:36:59
Wohnort: Da wo ich gerade bin.

Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon Schwedenopa » 27.09.2010 - 10:50:13

Hallo!

wertherderechte hat geschrieben:Nach telefonischer Auskunft der Polizeidirektion Oldenburg bedeutet dieses Zusatzschild nicht "nur PKW", sondern "nur Fahrzeuge unter 3,5t zGG".

Die Bedeutung von Zusatzzeichen in Deutschland wird im sog. Verkehrszeichenkatalog festgelegt. Das betreffende Schild hat in diesem Katalog die Nummer 1048-10 und bedeutet ganz klipp und klar: Nur Personenkraftwagen!

Die Auskunft, die Du erhalten hast, ist also falsch. Allerdings siehst Du daran auch, dass selbst die Ordnungsbehörden mitunter die genaue Bedeutung von Zusatzzeichen nicht kennen. Und: Wo kein Kläger, da kein Richter. Darauf verlassen kannst Du Dich aber nicht.

wertherderechte hat geschrieben:Außerdem: Wie gehen denn die Behörden mit einem als WoMo zugelassenem Bulli um?

Ein als Womo zugelassener Bulli ist kein PKW. Nur, wie schon gesagt: Wo kein Kläger ...

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4781
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon wertherderechte » 27.09.2010 - 10:58:56

Hallo Gerhard,

danke für die Aufklärung. Wieder was gelernt.

Gruß
werther
Fährt einen Hymercamp 56.

Werther macht Musik!
wertherderechte
Mitglied
 
Beiträge: 123
Registriert: 17.07.2008 - 10:36:59
Wohnort: Da wo ich gerade bin.

Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon Guggi » 27.09.2010 - 12:55:40

Interessant wirds auch bei meinem Wohnmobil.

Da steht im Zulassungsschein Typ PKW. Ich hab zwar 7m Länge und 2,3m Breite.

Aber es steht eindeutig PKW im Zulassungsschein.

Normalerweise gilt doch was im Zulassungsschein steht oder?

lG
Benutzeravatar
Guggi
Mitglied
 
Beiträge: 66
Registriert: 05.02.2009 - 07:59:46

Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon Kreithof » 27.09.2010 - 14:52:15

Hallo Guggi : Es geht nach ZG.Gewicht .Über 2,8t bist Du kein PKW mehr.

Gruß Kreiti
Kreithof
Mitglied
 
Beiträge: 109
Registriert: 25.04.2010 - 14:20:18
Wohnort: südliches Niedersachsen Raum Göttingen

Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon Guggi » 27.09.2010 - 19:02:47

@Kreiti

Danke

Aber nach der Definition darf dort auch kein Porsche Cayenne, VW T5, Hyundai Starex, Nissan Patrol, Toyota Landcrousier

Die haben alle ein HzGG von mehr als 2,8t

Na da würde aber der Geleichheitsgrundsatz verletzt

lG
Benutzeravatar
Guggi
Mitglied
 
Beiträge: 66
Registriert: 05.02.2009 - 07:59:46

Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon Bernhard 2 » 27.09.2010 - 22:23:29

Kreithof hat geschrieben:Hallo Guggi : Es geht nach ZG.Gewicht .Über 2,8t bist Du kein PKW mehr.

Gruß Kreiti


Das ist falsch, auch über 2,8 t kannst Du die PKW-Zulassung haben.
Ein Sprinter mit 3,5 t kann als PKW sowie als LKW zugelassen sein.
Beide sind gleich groß, trotzdem darf der eine beim PKW-Symbol parken, der
andere nicht.

Der ruhende Verkehr wird hauptsächlich von den Ordnungsämtern überwacht,
deshalb die nicht klare Anwort der Polizei zu diesem Zeichen.

Es wird im Zweifelsfall eine Halter- bzw. Fahrzeugüberprüfung beim StVA durchgeführt,
ob ein Fz.als PKW, LKW oder sonstiges Kfz. zugelassen ist. Die Politessen sind sehr kleinlich,
sie stehen unter Erfolgszwang und haben kein Fingerspitzengefühl, sie müssen Geld reinbringen.


Gruß Bernhard
Benutzeravatar
Bernhard 2
Mitglied
 
Beiträge: 514
Registriert: 22.03.2007 - 12:51:54
Wohnort: NRW

Re: Parken auf PKW-Parkplatz

Beitragvon Kreithof » 28.09.2010 - 00:55:58

hallo bernhard wieder was dazugelernt durch fehler lernt man

gruß kreiti
Kreithof
Mitglied
 
Beiträge: 109
Registriert: 25.04.2010 - 14:20:18
Wohnort: südliches Niedersachsen Raum Göttingen

Nächste

Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder