Hallo zusammen,
ich möchte mir einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung zulegen, es gibt ja einiges auf dem Markt. Nun habe ich in der Reisemobil-Zeitschrift gelesen, die Rückleuchten des Trägers dürfen maximal 400mm von der Außenkante des Reisemobils (Fahrzeugbreite 2320mm) entfert sein.
Wer kann mir sagen, wo diese Richtlinie steht, oder wer hat so etwas schon gehört, mir ist das neu.
Muss ich überhaupt zusätzliche Rückleuchten haben? Radträger, die an der Heckwand befestigt sind stehen auch über die Fahrzeuglänge hinaus
Kann oder muss ich die normalen Heckträger für die AHK so umbauen das die Rückleuchten diesen Anstand einhalten, erlischt dann die allgemeine Betriebserlaubnis, oder langt es, wenn die Fahrräder auf der Anhängerkupplung die Rückleuchten nicht verdecken und nur mit einem Zusatzschild der Überhang gekenzeichnet ist.
Wer kann helfen?
Viele Grüße
Monty