AHK Fahrradträger

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

AHK Fahrradträger

Beitragvon Monty » 27.09.2010 - 19:13:04

Hallo zusammen,

ich möchte mir einen Fahrradträger für die Anhängerkupplung zulegen, es gibt ja einiges auf dem Markt. Nun habe ich in der Reisemobil-Zeitschrift gelesen, die Rückleuchten des Trägers dürfen maximal 400mm von der Außenkante des Reisemobils (Fahrzeugbreite 2320mm) entfert sein.
Wer kann mir sagen, wo diese Richtlinie steht, oder wer hat so etwas schon gehört, mir ist das neu.
Muss ich überhaupt zusätzliche Rückleuchten haben? Radträger, die an der Heckwand befestigt sind stehen auch über die Fahrzeuglänge hinaus
Kann oder muss ich die normalen Heckträger für die AHK so umbauen das die Rückleuchten diesen Anstand einhalten, erlischt dann die allgemeine Betriebserlaubnis, oder langt es, wenn die Fahrräder auf der Anhängerkupplung die Rückleuchten nicht verdecken und nur mit einem Zusatzschild der Überhang gekenzeichnet ist.

Wer kann helfen?

Viele Grüße
Monty
Auf Achse mit iTEC 680G ( Herr Lehmann )
Benutzeravatar
Monty
Mitglied
 
Beiträge: 28
Registriert: 13.05.2004 - 21:59:28

Re: AHK Fahrradträger

Beitragvon Lacky » 28.09.2010 - 07:20:50

Hallo Monty
Also wenn die Fachzeitschrift das geschrieben werden die auch wissen
wo das steht, frag doch bei denen mal nach.

Ich habe mir selber einen Ständer gebaut, und diese 400mm nicht eingehalten,
sondern einfach die Maße von einem Träger im Laden übernommen,
der TÜV hatte bei der Abnahme kein Problem damit.

Wenn Du einen Radständer mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis kaufst,
wird bestimmt kein Krahn danach schreien.

Die Überlegung ob die Leuchten überhaupt benötigt würden, macht nicht viel Sinn,
wenn das nicht notwendig wäre würden die Träger-Hersteller auch keine anschrauben.
Und wenn man selber darüber nachdenkt sind die auch Sinnvoll.
A Griaßle - Lacky vom Schwoabaländle (Ostalbkreis-GD)! 3x Alkoven/Ford Nugget HD/Aktuell Globecar Rodsout R
Benutzeravatar
Lacky
Mitglied
 
Beiträge: 993
Registriert: 23.07.2003 - 10:13:38
Wohnort: Am Rande der schwäbischen Ostalb

Re: AHK Fahrradträger

Beitragvon finafuchs » 28.09.2010 - 18:39:37

Hallo Monty,

die Problematik hat mich ebenfalls schon einmal beschäftigt. Leider haben die Nachforschungen nicht zu einem für mich befriedigendem Ergebnis geführt. Es gibt dazu auch schon andere Beiträge, die ich leider nicht mehr finden konnte.

Dennoch mal ein Versuch, dem Thema näher zu kommen.

Nach § 17 StVO dürfen Beleuchtungseinrichtungen u. a. nicht verdeckt sein. Durch den angebrachten Kupplungsträger kann dies dann jedoch mit aufgeladenen Fahrrädern der Fall sein. Demnach müssen die Beleuchtungseinrichtungen an dem Träger wiederholt werden. Für Beleuchtungseinrichtungen trifft dann insbesondere der § 53 StVZO zu, der da sagt, dass das äußere Ende der leuchten Fläche der Schlußleuchten nicht mehr als 400mm von der breitesten Stelle der äußeren Fahrzeugumrisse entfernt sein darf. Daher könnten also die 400mm, die Du gelesen hast, kommen.

Es gibt dazu auch sogenannte Leuchtenverbreiterungssets bei manchen Herstellern, die die Leuchten der Träger jeweils nach links und rechts versetzen lassen.

Soweit hätte ich das ja noch verstanden. Nun gibt es aber einen namhaften Hersteller von Ladungsträgern, Kupplungsträgern usw. aus Neuenkirchen-Vörden der in seinem Katalog auf Seite 14 darauf hinweist, dass bei Fahrzeugen über 2,00 m Breite, eine gesetzliche Mindestbreite der Stoßstangen von 1750mm vorgeschrieben sei. Auf dieser Basis hat er dann wohl einen Träger hergestellt. Das würde dann wohl mit keinem normalen PKW-Kupplungsträger zu bewerkstelligen sein.

Wenn Du bei der Zeitschrift mal nachhakst, kannst Du ja das mit der Stoßstangenbreite gleich mitfragen.

Vielleicht kann die Zeitschrift oder jemand Fachkundiges im Forum noch mehr Licht ins Dunkel bringen.
finafuchs
Mitglied
 
Beiträge: 2
Registriert: 22.09.2010 - 18:56:35

Re: AHK Fahrradträger

Beitragvon Monty » 31.10.2010 - 14:24:31

Hallo Lacky, Hallo finafuchs,

vielen Dank für die Auskünfte.
Habe bei der Fachzeitschrift, die das geschrieben hat nachgefragt, aber leider keine Antwort bekommen.
Auf Achse mit iTEC 680G ( Herr Lehmann )
Benutzeravatar
Monty
Mitglied
 
Beiträge: 28
Registriert: 13.05.2004 - 21:59:28

Re: AHK Fahrradträger

Beitragvon rainer » 21.12.2010 - 07:33:45

[quote][/quote]
Hallo Leute,
auch wir möchten unsere Fahrräder auf der AHK transportieren.
Wer hat Erfahrung mit diesen Trägern? Gute oder schlechte!
Insbesondere interessiert uns wie fest die Räder stehen und welcher Träger empfehlenswert ist ( Fahrzeug Bürstner 728t).
Für Eure Antworten vielen Dank im voraus

Rainer
rainer
Mitglied
 
Beiträge: 34
Registriert: 31.07.2006 - 11:54:19


Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder