Nur noch 1 Jahr TÜV für Altfahrzeuge ab 6 Jahre ?

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Re: Nur noch 1 Jahr TÜV für Altfahrzeuge ab 6 Jahre ?

Beitragvon brainless » 05.11.2010 - 14:45:07

Nein,

nicht
ab dem 6 ten Jahr
,
sondern "nach Ablauf des 6. Jahres / nach 72 Monaten".
Deshalb auch weiter oben der Tip, nach 71 Monaten zur HU und dann bekommt man nochmals für 2 Jahre die Plakette.

Also dreimal zum TÜV in den ersten 8 Jahren (genau: 95 Monaten),


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Re: Nur noch 1 Jahr TÜV für Altfahrzeuge ab 6 Jahre ?

Beitragvon Bernhard » 06.11.2010 - 13:42:27

Ggf. kommt aber auch ein WOMO des Händlers aus der Vermietung. Solange es als Selbstsfahrervermietfahrzeug zugelassen ist gibt es nur 12 MONATE TÜV. Wenn es paralell zum Verkauf steht, ist beides richtig: TÜV Neu für nur ein Jahr.

Lg Bernhard
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Re: Nur noch 1 Jahr TÜV für Altfahrzeuge ab 6 Jahre ?

Beitragvon Delphin659 » 08.11.2010 - 13:15:03

eisloewe hat geschrieben:Nur über 3,5 to.
Habe eine Bürstner mit 4 to, da ist es so, jährlich nach dem 6 ten Jahr.
Gruß



Hi eisloewe,

deine Ausführung stimmt exakt, wenn du nach dem 6 ten Jahr zum TÜV gehst.
Das heißt wenn du im 72 ten Monat zur techn. Überprüfung vorfährst.
Ich habe deswegen genau mit "Monaten" in meinem Posting argumentiert, in der Hoffnung daß dies erkannt wird was ich damit erklären möchte und dies auch leichter rüberkommt.
Deswegen habe ich geschrieben daß man im 71 ten Monat vorfahren muß um nochmal für zwei Jahre den Prüfstempel zu bekommen.
Also nochmal zur besseren Verständigung :
Vorfahren im 72ten Monat = neue TÜV-Plakete für ein Jahr,
vorfahren im 71ten Monat = neue TÜV-Plakete für zwei Jahre.
Danach natürlich immer jährliche Prüfungen. Außer Frage steht natürlich daß dies für Fahrzeuge über 3.5 to zul. ges.Gew. gilt.
Wurde aber auch mehrmals erwähnt.
Ich hoffe, das ich es doch halbwegs verständlich rüberbringen konnte, denn für eine noch bessere Erklärung bin ich nicht mehr geeignet.

Grüße
Delphin659
 

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