Winterreifenpflicht - Antriebsachse

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Re: Winterreifenpflicht - Antriebsachse

Beitragvon Lutz_K12 » 10.12.2010 - 21:57:54

Tourist hat geschrieben:
Lutz_K12 hat geschrieben:
Ebenso, wie der Grund, auf Motorrädern Winterreifen, welche es garnicht gibt, aufzuziehen, auch nicht ersichtlich ist.



... Hallo Lutz_K12,

schau mal da: http://www.reifenwerk-heidenau.de/modules/reifenliste/view.php?point=5&rtyp=17&PHPSESSID=b3a55151600b220695f8e14ad75339a1&sv=1

Wo ein Markt ist, ist auch ein Reifen :) . Mir ist´s zu kalt. Brrrrrrr... (und wenn doch mal die Sonne rauskommt, sind die Sommerreifen ja erlaubt)

Grüße
Tourist

P.S.: Sommer -> Sommerreifen auf PKW + Womo, Winter -> Winterreifen, im Womo zusätzlich Ketten. Was sonst?


@Tourist

Na ja, wenn das Deine Vorschläge für Motorrad-Winterreifen sind, solltest Du Dich damit nicht im Schneetreiben erwischen lassen. Das sind alles Enduro-Reifen ohne M+S- und Schneeflocken-Symbol, jedenfalls ist nirgens die Rede davon, sie sind also im Sinne dieses neuen Gesetzes nicht zugelassen.

@Gerd Peter

Euer ADAC scheint da aber ganz anderer Ansicht zu sein.

Aber bleiben wir doch bei der Eingangsfrage, ich habe keine Winterreifen für mein Womo, brauche ich aber auch nicht, denn das Ding steht im Winterschlaf, es ist eingemottet.
Lutz
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Re: Winterreifenpflicht - Antriebsachse

Beitragvon ksw » 11.12.2010 - 00:09:20

@Lutz_K12:
schade schade schade, Du weißt gar nicht, was Du Dir entgehen läßt, die Weihnachtsmärkte, die Winterwanderungen in verschneiten Gebieten und das leise Klopfen der Schneeflocken auf dem Womodach, das unglaubliche Gefühl, nach einer Wanderung oder dem Stadtbummel- im Schnee wieder ins Womo zu kommen, die Heizung hoch zu drehen, den Tee oder Grog oder Glühwein zu schlürfen und zu beobachten wie sich Eisblumen bilden und wieder verschwinden... 8)
Fröhliche Grüße
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Re: Winterreifenpflicht - Antriebsachse

Beitragvon Lutz_K12 » 11.12.2010 - 08:34:46

ksw hat geschrieben:@Lutz_K12:
schade schade schade, Du weißt gar nicht, was Du Dir entgehen läßt, die Weihnachtsmärkte, die Winterwanderungen in verschneiten Gebieten und das leise Klopfen der Schneeflocken auf dem Womodach, das unglaubliche Gefühl, nach einer Wanderung oder dem Stadtbummel- im Schnee wieder ins Womo zu kommen, die Heizung hoch zu drehen, den Tee oder Grog oder Glühwein zu schlürfen und zu beobachten wie sich Eisblumen bilden und wieder verschwinden... 8)
Fröhliche Grüße
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Mein lieber fröhlicher ksw, Wintercamping habe ich während meiner Militärdienst-Zeit mehr als genug machen dürfen, das muss ich mir heute nicht mehr antun. Ich fahre mit meinem Womo im Frühling, Sommer und Herbst so an die 30'000km, das reicht mir eigentlich, da muss ich mich nicht auch noch im Winter auf nur ca 3qm aneinander vorbeidrücken :wink:. Es gibt doch nichts schöneres, als an kalten Winterabenden in einem Schaukelstuhl vor dem Kamin zu sitzen und den lieben Gott einen guten Mann sein zu lassen und genügend qm um sich herum zu haben. :D
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Re: Winterreifenpflicht - Antriebsachse

Beitragvon JoeD » 11.12.2010 - 12:51:18

ksw hat geschrieben: ............und das leise Klopfen der Schneeflocken auf dem Womodach



............. das habe ich noch nie gehört. Ob ich wohl was an den Ohren habe?
Gruß
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Re: Winterreifenpflicht - Antriebsachse

Beitragvon ksw » 11.12.2010 - 19:29:43

@Lutz_K12:
:D verstehe ich vollkommen - möchte selbst aber nicht darauf verzichten, den Winter im Womo zu genießen... Und manchmal ist wenig (Raum) einfach Mehr (Zweisamkeit) :shock: - Jeder wie er mag (deswegen gehen wir Womofahrer ja auch nicht ins Hotel um Urlaub zu machen, oder?)

@JoeD:
nein nein, nichts an den Ohren - auf den Stellplätzen ist es im Winter so ruhig, dass man Sachen hören kann, die man sonst nicht mitkriegt, wenn viele unterwegs sind...

Aber zurück zum Thema: ich wünsche mir zu Weihnachten, dass die zuhause bleiben, die keine Winterreifen haben.

Jahresendzeitgrüße
ksw
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Re: Winterreifenpflicht - Antriebsachse

Beitragvon Wurlitzer » 11.12.2010 - 23:26:16

Eine Gegen- bzw. Zusatzfrage:
Wieso kommen Schneeketten nur auf die Antriebsachse? Wäre es nicht auch da besser, alle Räder mit Schneeketten auszurüsten, genau wie bei den Winterreifen???
Ist diese Frage nicht ähnlich wie die von welcome? :wink:

Jemand der auf allen Achsen Winterreifen drauf hat...
Gruß
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Re: Winterreifenpflicht - Antriebsachse

Beitragvon eisloewe » 15.12.2010 - 20:52:08

Also nochmal zum Grundthema:


Die Bestimmungen zur Winterreifenpflicht (§ 2 Abs. 3a StVO) treten am 4. Dezember 2010 in Kraft. Mit der StVO-Novelle (BGBl. I S. 1737; siehe Anlage) wurde u. a. die bisher geltende Pflicht (§ 2 Abs. 3a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)), die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen neu gefasst, da das OLG Oldenburg mit Beschluss vom 9. Juli 2010 entschieden hat, dass die Bußgeldbewehrung für Verstöße gegen § 2 Abs. 3a StVO gegen das Bestimmtheitsgebot (Artikel 103 Abs. 2 GG) verstößt und deshalb verfassungswidrig sei.
 
§ 2 Abs. 3a Satz 1, 2 und 3 Straßenverkehrs-Ordnung wurde wie folgt gefasst:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M + S Reifen).

Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M + S Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Abs. 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M + S Reifen verfügbar sind.
Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug <<...weiter wie bisheriger Text... >>."
Die Winterreifenpflicht erstreckt sich somit auf zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge.
Bei Kraftfahrzeugen der Klassen M 2, M3, N2 und N3 müssen an den Rädern der Antriebsachsen entsprechende Reifen angebracht sein. Bei einer Antriebsachse mit Doppelbereifung müssen somit 4 "Winterreifen" verwendet werden.
Als Winterreifen gelten nur solche Reifen, die mit der Aufschrift M + S, (M&S, M.S), einem Schneeflockensymbol oder einem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Auch Allwetter- oder Ganzjahresreifen müssen mit o. a. Aufschrift oder Kennzeichnung versehen sein.
Die Mindestprofiltiefe für Winterreifen muss bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mindestens 1,6 mm betragen (§ 36 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
Die Winterreifenpflicht gilt als Verhaltensvorschrift auch für Fahrer von Kraftfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen.
Ausnahmen:
Die Winterreifenpflicht gilt nicht bzw. eingeschränkt für
 
· Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft;
· KOM mit mehr als acht Sitzplätzen (Winterreifen nur auf den Antriebsachsen);
· Kraftfahrzeugen zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 Tonnen (Winterreifen nur auf den Antriebsachsen);
· Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Polizei und des Zolldienstes, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M + S Reifen erhältlich sind.

Womo fällt wie bereits gesagt unter M1, somit Winterreifen auf allen Achsen!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Gruß
Wenn die Menschen nur über das sprächen,
was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
(Albert Einstein)
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Re: Winterreifenpflicht - Antriebsachse

Beitragvon campi » 16.12.2010 - 13:25:15

Um auf die Frage zurück zu kommen,er braucht keine Winterreifen wenn die Strasse trocken und eisfrei ist.

Das Gesetz fordert nur Winterreifen bei Schnee und Eisglätte.

Wenn es unterwegs dann glatt werden sollte muß er halt stehen bleiben.

Es hat sich also nichts geändert,angepasste Bereifung war vor den Winterreifengesetz auch schon Vorschrift.

Gruss Dieter
Unterwegs mit einen Dethleffs Esprit A 5830 2,8 JTD,3,5 to
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Re: Winterreifenpflicht - Antriebsachse

Beitragvon Wurlitzer » 16.12.2010 - 20:54:24

Und Schneeketten nur bei Schnee! :)

Gruß
Wurlitzer
Jemand der auch im Sommer Schneeketten im Womo liegen hat!
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