Versicherungsfrage

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Versicherungsfrage

Beitragvon rena13 » 20.12.2010 - 19:23:57

Kann mir jemand den Unterschied zwischen einer Neuwert- und einer Zeitwertangabe bei Versicherungsregulierung erklären?

Leider hatten wir einen Unfall und nun stellt sich uns natürlich die Frage - vorerst nur rein theoretisch, da wir noch nicht wissen, mit welchen Reparaturkosten wir rechnen müssen - ob es da in der Regulierung einen Unterschied gibt.

Wir sind bei HDI-Gerling versichert mit einem Neuwert (Bj. 2000) von 30.000 €.

Wäre nett, wenn jemand hier etwas zu sagen hätte.

Herzlichen Dank.
Rena
LG Rena
rena13
Mitglied
 
Beiträge: 419
Registriert: 18.09.2007 - 15:35:14
Wohnort: Bad Honnef

Re: Versicherungsfrage

Beitragvon Pego » 20.12.2010 - 19:52:51

Hallo Rena, hallo Siggi und Barbie !

Ihr müßtet in die Versicherungsbedingungen oder den Verbraucherinformationen eurer Versicherung dies nachlesen können. In der Quasselecke dieses Forums haben wir unlängst dies Thema behandelt.

Unter der Überschrift 'Versicherungswechsel' sind dazu gute Erläuterungen gemacht worden.

So bitter euer Unfall auch war, für uns alle sehr erleichternd ist, das ihr alle drei körperlich unversehrt und gesund geblieben seid.

Wir hoffen für Euch auf eine zufriedenstellende und moderate Schadensregulierung.

Guckst du hier :

viewtopic.php?f=12&t=14547&start=15
Pego grüßt aus Bremen
Unterwegs mit LAIKA Kreos 5009 & Scooter HONDA SH 125i
Gut festhalten: http://www.youtube.com/watch?v=HlUYkO4k ... re=related
Meine fb-Seite: https://www.facebook.com/pego.ausHB
Benutzeravatar
Pego
Mitglied
 
Beiträge: 1725
Registriert: 12.10.2005 - 13:53:58
Wohnort: Bremen, D

Re: Versicherungsfrage

Beitragvon BadHunter » 21.12.2010 - 09:32:45

Bei der Reparatur eines Schadens spielt das keine Rolle, ausser, die Schadenshöhe übersteigt den Zeitwert. Wobei der Zeitwert normalerweise der Wiederbeschaffungswert ist. Die Versicherungen gucken da auch "nur" bei mobile.de und entsprechenden Quellen, zu welchem Preis vergleichbare Fahrzeuge gehandelt werden.

Das Fahrzeug ist immer zu dem Wiederbeschaffungswert versichert, liegt der Schaden darunter, dann wird repariert, liegt er weit drüber, dann gibts den Wiederbeschaffungswert. Wie das dann läuft mit dem Restwert des Unfallfahrzeuges ist dann noch eine andere Sache. Entweder die Versicherung kümmert sich um die Veräußerung oder man macht es selbst oder behält das Fahrzeug und bekommt dann nur die Differenz zwischen Restwert und Wiederbeschaffungswert.

Keine Versicherung würde den Neuwert eines 10 Jahre alten Wohnmobils zahlen, deshalb habe ich es auch nie verstanden, warum bei den meisten Gesellschaften unabhängig vom Alter des Fahrzeuges der Neuwert für die Beitragsberechnung angegeben werden muss...


Gruß, Jens
Womo Concorde 620 XS, 142.000 Km, 2,5 TDi cat, Bj 1995.
BadHunter
Mitglied
 
Beiträge: 485
Registriert: 21.08.2006 - 11:05:56
Wohnort: Sereetz b. Lübeck

Re: Versicherungsfrage

Beitragvon Pego » 21.12.2010 - 10:11:01

Neupreis / Neuwert !

Die RMV bzw. KRAVAG schreibt in ihren Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen dazu folgendes :

In der jetzt gültigen KRAVAG Kfz. Verbraucherinformation mit Stand vom 01.07.2010 steht unter A 2 Kaskoversicherung für Schäden an ihr Fahrzeug auf Seite 18 von 68 :

A 2.6, Absatz 5, Punkt 8 u.a. :

Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Neupreis und Kaufwert ?

Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahrzeugs - oder wenn der Typ des versicherten Fahrzeugs nicht mehr hergestellt wird - eines vergleichbaren Nachfolgermodells am Tag des Schadenereignisses aufgewendet werden muss. Maßgeblich für den Kaufpreis ist die unverbindliche Empfehlung des Herstellers abzüglich orts - und marktüblicher Nachlässe.

Quelle: Abschrift

Aus aktuellem Anlaß habe ich diesen Thread noch einmal hier her geholt. Nicht jede Versicherung versichert solche Neuwerte. Das lesen der Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung ist daher sehr wichtig.

Das generell nur ein Zeitwert ersetzt wird stimmt zumindest für die KRAVAG so nicht.

:D
Pego grüßt aus Bremen
Unterwegs mit LAIKA Kreos 5009 & Scooter HONDA SH 125i
Gut festhalten: http://www.youtube.com/watch?v=HlUYkO4k ... re=related
Meine fb-Seite: https://www.facebook.com/pego.ausHB
Benutzeravatar
Pego
Mitglied
 
Beiträge: 1725
Registriert: 12.10.2005 - 13:53:58
Wohnort: Bremen, D

Re: Versicherungsfrage

Beitragvon ksw » 21.12.2010 - 11:06:06

Hallo,

auch die KRAVAG ersetzt wohl bei einem mehrere Jahre alten Wohnmobil nicht den Neuwert/Neupreis. Das tut sie nur für einen begrenzten Zeitraum nach Erstzulassung:

Kaufwertentschädigung für Ihren Gebraucht-PKW: Bei Totalschaden oder Diebstahl erstatten wir Ihnen den höheren Wiederbeschaffungswert am Kauftag (wird durch einen Sachverständigen ermittelt). Bei Totalschaden bis zu 18 Monate nach erstmaliger Zulassung auf Sie, bei Totaldiebstahl bis zu 12 Monate nach erstmaliger Zulassung auf Sie.

Quelle: w3 KRAVAG . de

@ Pego: das Zitat aus der Kundeninformation verstehe ich als Ausfüllhilfe des Versicherungsantrages, nicht jedoch als Zusage, dass bei einem Totalverlust eines zB. 20 Jahre alten Wohnmobil, so ca 220Tkm gelaufen, der Neupreis/Neuwert (Kaufpreis) von 1990 erstattet wird. Hier wird sicher nur der Zeitwert = Wiederbeschaffungswert erstattet.

Das hier findet man in den Versicherungsbedingungen der KRAVAG:

http://www.kravag.de/ka/kravag/uec/bedi ... erinfo.pdf

"A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
1. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den
Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs"

So oder so ähnlich formulierte Bedingungen hat jede Versicherung. Schade eigentlich, wäre klasse, nach zwanzig Jahren eine neues Wohnmobil von der Versicherung zu bekommen...

weihnachtliche Grüße
ksw
ksw
Mitglied
 
Beiträge: 391
Registriert: 21.06.2005 - 12:31:53
Wohnort: Nähe Köln

Re: Versicherungsfrage

Beitragvon Pego » 21.12.2010 - 16:34:52

@ ksw :

Im Ernstfall wäre ich da persönlich ziemlich leidenschaftslos. Sollte es zu diesbezüglichen Differenzen kommen, wovon ich nicht ausgehe, haben meine Anwälte dies zu klären...! -

Die KRAVAG ist schließlich die einzige Kfz.-Versicherung die ich kenne, die diesen Neuwert beim Kaskoschutz explizit ihren Kunden anbietet. Sollte dies in der Realität so nicht praktiziert werden, hätte die KRAVAG bereits massiv Probleme bekommen.

Meine Kfz--Versicherungspolice wird von der KRAVAG so jedenfalls ganz eindeutig interpretiert.

Na und die Probe auf's Exempel müssen wir ja hier nicht herbei schreiben...!

:D
Pego grüßt aus Bremen
Unterwegs mit LAIKA Kreos 5009 & Scooter HONDA SH 125i
Gut festhalten: http://www.youtube.com/watch?v=HlUYkO4k ... re=related
Meine fb-Seite: https://www.facebook.com/pego.ausHB
Benutzeravatar
Pego
Mitglied
 
Beiträge: 1725
Registriert: 12.10.2005 - 13:53:58
Wohnort: Bremen, D

Re: Versicherungsfrage

Beitragvon BadHunter » 22.12.2010 - 14:22:10

Nochmal zur Neuwertentschädigung:

Wie es bei der Kravag ist konnte man ja nun lesen, aber es gibt mittlerweile bei "herkömmlichen" Versicherern oft zwei Tarifvarianten, und zwar einen Basisschutz und einen Premiumschutz.
Der Basisschutz bietet i.d.R. die Neupreis- bzw. Neuwerterstattung bis zu 6 bzw. 12 Monate ab Erstzulassung, je nach Versicherer. Im Premiumschutz gibt es Versicherer, die den Neupreis bis zu 24 Monate nach Erstzulassung erstatten.
Wenn man hier einen guten Berater hat, der sich auskennt, auch mit Rabatten, dann kann man schon sein Fahrzeug zu gleichen oder besseren Bedingungen für den gleichen Beitrag versichern wie bei den einschlägigen Maklerfirmen wie RMV u.A.

Gruß, Jens
Womo Concorde 620 XS, 142.000 Km, 2,5 TDi cat, Bj 1995.
BadHunter
Mitglied
 
Beiträge: 485
Registriert: 21.08.2006 - 11:05:56
Wohnort: Sereetz b. Lübeck

Re: Versicherungsfrage

Beitragvon rena13 » 22.12.2010 - 16:31:02

Danke Euch allen.

Momentan sieht es so aus, dass wir einen wirtschaftlichen Totalschaden haben.......... es wird ein Sachverständiger von unserer Versicherung kommen und dann wissen wir mehr.

Per heute sieht es so aus:

Unser CI International Carioca 10 (Bj. 2000, 104000 km, Fiat 230 - 1,9 td) - hat wohl einen Restwert von ca. 7-8000 €. Die Reparatur würde sich in jedem Fall über 10.000 € belaufen. Das passt also nicht.

Nun geht es wohl an das Verhandeln mit der Versicherung.......... wir haben bei Vertragsabschluss einen Neuwert von 35000 € angesetzt (ist realistisch). Was die HDI Gerling nun zahlt, wissen wir nicht.

So Leute - das wars vorerst für uns mit Womo-Fahren........... - aber ich bin sicher, wir finden eine Lösung und werden im Frühjahr wieder mit einem neuen
" ***** Hotel-mobil " unterwegs sein.

Ich wünsche Euch allen ein schönes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch (OHNE Womo!!) und alles Liebe.

Rena
LG Rena
rena13
Mitglied
 
Beiträge: 419
Registriert: 18.09.2007 - 15:35:14
Wohnort: Bad Honnef

Re: Versicherungsfrage

Beitragvon Pego » 22.12.2010 - 19:28:07

Ihr lieben Drei !

Wir wünschen euch auf alle Fälle ebenfalls ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches sowie glückliches neues Jahr ! - Zur Abwicklung mit eurer Versicherung wünschen wir euch gutes Verhandlungsgeschick und einen kompetenten Sachverständigen.

Wie's auch kommt :

Wir freuen uns mit euch, das ihr weitermachen wollt und somit auch diesem Forum, hoffentlich erhalten bleibt !

:!: :!: :!:
Pego grüßt aus Bremen
Unterwegs mit LAIKA Kreos 5009 & Scooter HONDA SH 125i
Gut festhalten: http://www.youtube.com/watch?v=HlUYkO4k ... re=related
Meine fb-Seite: https://www.facebook.com/pego.ausHB
Benutzeravatar
Pego
Mitglied
 
Beiträge: 1725
Registriert: 12.10.2005 - 13:53:58
Wohnort: Bremen, D

Re: Versicherungsfrage

Beitragvon rena13 » 30.12.2010 - 13:45:14

Jetzt haben wir die Gutachterpreise und sind uns ehrlich gesagt unschlüssig, was wir tun sollen.

Reparturpreis inkl. MWST 10.274,-;
Wiederbeschaffungswert 18.000,-;
Restwert 9.120,-.

Zum einen wissen wir nicht, wie die Versicherung jetzt entscheidet (darf sie das überhaupt oder haben wir das letzte Wort?) und zum anderen wie es überhaupt abläuft.

Bei Reparatur kämen noch ca. 14% auf die Ersatzteile drauf (weil in Fachwerkstatt repariert) - lohnt sich das wirklich??

Alternativ bekämen wir ja wohl den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes von der Versicherung ausbezahlt, oder? Und was wird dann mit unserem kaputten Womo?? Wer kauft denn ein derart demoliertes Teil?? Dann ist der Restwert doch Uthopie....... oder kümmert sich die Versicherung darum?

Wäre es also so, dass wir von der Versicherung 18.000 € bekämen, könnten wir selber noch ein paar Tacken drauflegen und ein neueres Womo kaufen.........

Ich stehe ehrlich gesagt ein wenig im Regen momentan.

Gibt's hier einen Fachmann??

Sorry fürs wieder mal Belästigen!!

LG Rena
LG Rena
rena13
Mitglied
 
Beiträge: 419
Registriert: 18.09.2007 - 15:35:14
Wohnort: Bad Honnef

Re: Versicherungsfrage

Beitragvon Bernhard 2 » 30.12.2010 - 14:27:36

Hallo Rena !

Ich würde mir von der Versicherung den Restwert auszahlen lassen und das WoMo privat
in den Osten verkaufen. Da bekommst Du bestimmt noch 2000 bis 3000 Euro.

Einen guten Rutsch (unfallfrei)

Gruß Bernhard
Benutzeravatar
Bernhard 2
Mitglied
 
Beiträge: 514
Registriert: 22.03.2007 - 12:51:54
Wohnort: NRW

Re: Versicherungsfrage

Beitragvon Wilfried . M » 30.12.2010 - 14:39:46

Liebe Rena,
wenn Du Dir alles auszahlen läßt dann ist die Versicherung der Eigner.
Ich glaube doch, wie Du, daß eine Auszahlung für Dich dienlicher ist.
Liebe Grüße und guten Rutsch
Wilfried
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
Benutzeravatar
Wilfried . M
Mitglied
 
Beiträge: 899
Registriert: 27.02.2006 - 00:15:15
Wohnort: Schleswig- Holstein

Re: Versicherungsfrage

Beitragvon brainless » 04.01.2011 - 12:49:50

Bernhard 2 hat geschrieben:Hallo Rena !

Ich würde mir von der Versicherung den Restwert auszahlen lassen und das WoMo privat
in den Osten verkaufen. Da bekommst Du bestimmt noch 2000 bis 3000 Euro.

Einen guten Rutsch (unfallfrei)

Gruß Bernhard



Das ist leider Blödsinn: Die Versicherung zahlt bestimmt nicht den "Restwert" - sondern allenfalls die Reparaturkosten (inklusive der MWSt. bei durchgeführter Reparatur; ohne MWSt. bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag).

Der Versicherungsnehmer ist so genannter "Herr des Verfahrens". Er bestimmt, was geschehen soll: Entweder Reparatur oder Abrechnung auf Kostenvoranschlag oder Überlassung des kaputten Mobils an die Versicherung, die ihrerseits für die Verwertung sorgt und dem Versicherten den bereits ermittelten Wiederbeschaffungswert zahlt - so denn nichts anderes in den Versicherungsbedingungen vereinbart wurde.

Mein Tip:
Frag einen Anwalt, was seine Hilfe kosten würde. Im Regelfall ist das Geld dafür schnell wieder drin,


brainless :wink:
brainless
Mitglied
 
Beiträge: 84
Registriert: 11.10.2009 - 18:20:11

Re: Versicherungsfrage

Beitragvon rena13 » 10.01.2011 - 17:49:49

Stand der Dinge:

wir haben heute der Reparatur zugestimmt. Alles andere wäre für uns finanziell nicht machbar gewesen und wir hätten gewaltig zulegen müssen.

Die Werkstatt ist uns unglaublich entgegengekommen............ und nun freuen wir uns darauf, unser Hotel mobil in ein paar Wochen wieder fahren zu können.

Lieben Gruß
Rena
LG Rena
rena13
Mitglied
 
Beiträge: 419
Registriert: 18.09.2007 - 15:35:14
Wohnort: Bad Honnef

Re: Versicherungsfrage

Beitragvon Wilfried . M » 10.01.2011 - 21:08:08

Liebe Rena,
Glückwunsch zur durchdachten Wiederherstellung Eures Womo`s.
Liebe Grüße
Wilfried
Grüße aus dem Norden
mit Hymer B 544/ Ducato 14, 2,5 TD von 1994
Benutzeravatar
Wilfried . M
Mitglied
 
Beiträge: 899
Registriert: 27.02.2006 - 00:15:15
Wohnort: Schleswig- Holstein


Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder