Hallo,
auch die KRAVAG ersetzt wohl bei einem mehrere Jahre alten Wohnmobil nicht den Neuwert/Neupreis. Das tut sie nur für einen begrenzten Zeitraum nach Erstzulassung:
Kaufwertentschädigung für Ihren Gebraucht-PKW: Bei Totalschaden oder Diebstahl erstatten wir Ihnen den höheren Wiederbeschaffungswert am Kauftag (wird durch einen Sachverständigen ermittelt). Bei Totalschaden bis zu 18 Monate nach erstmaliger Zulassung auf Sie, bei Totaldiebstahl bis zu 12 Monate nach erstmaliger Zulassung auf Sie.
Quelle: w3 KRAVAG . de
@ Pego: das Zitat aus der Kundeninformation verstehe ich als Ausfüllhilfe des Versicherungsantrages, nicht jedoch als Zusage, dass bei einem Totalverlust eines zB. 20 Jahre alten Wohnmobil, so ca 220Tkm gelaufen, der Neupreis/Neuwert (Kaufpreis) von 1990 erstattet wird. Hier wird sicher nur der Zeitwert = Wiederbeschaffungswert erstattet.
Das hier findet man in den Versicherungsbedingungen der KRAVAG:
http://www.kravag.de/ka/kravag/uec/bedi ... erinfo.pdf"A.2.6 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust?
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
1. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den
Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs"
So oder so ähnlich formulierte Bedingungen hat jede Versicherung. Schade eigentlich, wäre klasse, nach zwanzig Jahren eine neues Wohnmobil von der Versicherung zu bekommen...
weihnachtliche Grüße
ksw