Wiederaufnahme des Einspruchsverfahren..

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Wiederaufnahme des Einspruchsverfahren..

Beitragvon Bingo » 23.01.2011 - 08:19:16

Hi,

nach langer Zeit melde ich mich mal wieder - und habe auch gleich eine Frage:

Habe Post vom Finanzamt bekommen, und weiß jetzt nicht genau, wie ich reagieren soll. Ich hatte damals Einspruch gegen die rückwirkend erhöhte Steuer für Womos eingelegt....
Das FA schrieb in wunderschönem Deutsch:

"....mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 30.10.2010 wurde die gegen das Urteil das Bundesfinanzhofes vom 24.02.2010 - II R 44/09 gerichtete Verfassungsbeschwerde - 1. BvR 1993/10 - nicht zur Entscheidung angenommen.
Ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot oder allgemeine Vertrauensschutzgesichtpunkte liegt danach nicht vor.

Das Rückwirkungsverbot gilt nur für belastende Regelungen. Die Neuregelung für Wohnmobile stellt demgegenüber eine begünstigende Regelung dar, denn infolge der Übergangsregelung beschränkt sich der Rückwirkungszeitraum auf den Zeitraum ab dem 1.1.2006.

Ohne die Neuregelung wären Wohnmobile ab dem 1.1.2006 aufgrund des Wegfalls des § 23 Abs. &a StVZO als Personenkraftwagen nach dem Hubraum und damit höher zu besteuern, so dass der für sie eingeführte Sondertarif eine Begünstigung darstellt.

Wegen dieses Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes wird das bisher ruhende Einspruchverfahren wieder aufgenommen.
Bitte prüfen Sie den Einspruch jetzt nochmlas und nehmen ihn ggf innerhalb eines Monats zurück."

So, kann mir jetzt jemand helfen und mir erklären was passiert, wenn ich den Einspruch nicht zurücknehme ?
Oder sollte ich ihn zurücknehmen ?
Habt ihr auch so nen "Wisch" bekommen? Und wie habt ihr reagiert ?

Vielen Dank schonmal und herzliche Grüße
Bingo
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Re: Wiederaufnahme des Einspruchsverfahren..

Beitragvon RaiWo » 23.01.2011 - 10:09:47

Guude!
Ganz klar: Rücknahme, weil Weiterverfolgung sinnlos.
CU
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Re: Wiederaufnahme des Einspruchsverfahren..

Beitragvon klausimaus » 23.01.2011 - 10:21:31

Hallo Bingo !
Du kannst den Einspruch zurücknehmen oder einfach so lassen. Wenn letzteres, wirst du noch mal vom Finanzamt Bescheid bekommen, dem Sinne nach mit dem von dir zitierten Text. Meines Wissens ist das gesamte Thema "Klage gegen rückwirkende Womosteuer" ausgesungen. Leider.
Gruß Klausimaus
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Re: Wiederaufnahme des Einspruchsverfahren..

Beitragvon Bernhard » 23.01.2011 - 11:22:05

Die Kollegen haben recht:
Dein Verfahren ruht momentan. Wenn Du jetzt den Einspruch nicht zurückziehst, wird der deutsche Verwaltungsapparet wieder anfahren mit dem Ergebnis, dass Du zahlen musst.

Bei Rücknahme Deines Einspruchs musst Du genauso zahlen - jedoch ohne dass sich weitere 3 Beamte auf Steuerzahlerkosten damit beschäftigt haben.

Interessant fand ich die Begründung: Es wird keine Steuer erhöht sondern nur ein Rabatt verringert. Interessante Variante.
Ich schlage hiermit unseren Politikern eine "allgemeine im Leben erscheinen Steuer" in Höhe von 10.000.000.000 pro Bürger vor, die dann nur noch reduziert werden brauch. Die Reduzierung kann man dan bei Bedarf reduzieren :evil:

Mir steuerndem gruß Bernhard
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Re: Wiederaufnahme des Einspruchsverfahren..

Beitragvon Herby » 23.01.2011 - 13:57:06

Hallöchen,
Ich würde ganz schnell den einspruch zurückziehen da dein Bescheid nach ablehnung
des Einspruchs Rechtskräftig ist und du eh zahlen mußt.
Es könnte sonst womöglich für dich teurer werden, da das FA nach retskraft noch
Verzugszinsen geltend machen kann.
Gruß Herby
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Re: Wiederaufnahme des Einspruchsverfahren..

Beitragvon Bingo » 23.01.2011 - 16:27:54

Hallo,

Vielen Dank für die klaren Antworten !
Ich habe auch selbst noch ein bisschen recherchiert und ja, ich werde jetzt den Einspruch zurückziehen....
Gezahlt habe ich damals "alles" - aber eben unter Vorbehalt. Daher scheint die Sache für mich nun gegessen ! (?)
Schade ist es doch....
Grüße
Bingo
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Re: Wiederaufnahme des Einspruchsverfahren..

Beitragvon Bergfrieden » 23.01.2011 - 17:26:51

:roll:
Warum soll ich den Einspruch denn noch zurückziehen......ist doch eh schon alles beschlossen!? :twisted:


"Ein kluger Wohnmobilist ist darauf bedacht, daß er nicht als "Herde" in Erscheinung tritt."!!!
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Re: Wiederaufnahme des Einspruchsverfahren..

Beitragvon Schwedenopa » 24.01.2011 - 09:35:09

Hallo!

Herby hat geschrieben:Ich würde ganz schnell den einspruch zurückziehen da dein Bescheid nach ablehnung
des Einspruchs Rechtskräftig ist und du eh zahlen mußt.

Der Einspruch ist aber noch nicht abgelehnt, von daher besteht keinerlei Gefahr, dass Zinsen berechnet werden könnten.

@Bingo:

Wenn Du den Einspruch zurückziehst, dann wird der ursprüngliche Steuerbescheid automatisch rechtskräftig, und Du musst innerhalb der üblichen Zahlungsfrist, gerechnet ab der Rücknahme des Einspruchs, zahlen. Es kommt keine weitere Aufforderung zur Zahlung.

Wenn Du den Einspruch nicht zurückziehst, dann wird das Finanzamt ihn formell ablehnen und Dir einen neuen Steuerbescheid zuschicken. Darauf wird der gleiche Betrag wie beim alten stehen. Dann musst Du zahlen.

Für Dich macht es also keinen Unterschied. Das Finanzamt hat im zweiten Fall halt etwas mehr Arbeit.

MfG
Gerhard
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Re: Wiederaufnahme des Einspruchsverfahren..

Beitragvon Bingo » 25.01.2011 - 05:52:26

Hi Gerhard,

Was meinst Du damit, dass ich soweiso zahlen muss ? Was zahlen ? :shock: ....
Ich hatte damals, wenn ich mich recht erinnere (muss nochmal meine Auszüge durchsehen), alles bezahlt, was gefordert wurde.....aber unter Vorbehalt - bis der Einspruch nimmer ruht.
Mann.... das ist alles doch schon ein Weilchen her....grübel....Aber wenn ich mich recht erinnere, hieß es, dass man zahlen und Einspruch einlegen soll, sodass man das eventuell "zu Unrecht" gezahlte Geld wieder zurückbekommt.
Das ist ja nun nicht der Fall, d.h. ich bekomm nix wieder...dachte ich.

Verunsicherte Grüße
Bingo
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Re: Wiederaufnahme des Einspruchsverfahren..

Beitragvon Schwedenopa » 25.01.2011 - 09:14:37

Hallo!

Bingo hat geschrieben:Ich hatte damals, wenn ich mich recht erinnere (muss nochmal meine Auszüge durchsehen), alles bezahlt, was gefordert wurde.....aber unter Vorbehalt - bis der Einspruch nimmer ruht.

Dann musst Du natürlich nichts mehr bezahlen. Es handelt sich dann um eine reine Formalität.

MfG
Gerhard
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