Hi,
nach langer Zeit melde ich mich mal wieder - und habe auch gleich eine Frage:
Habe Post vom Finanzamt bekommen, und weiß jetzt nicht genau, wie ich reagieren soll. Ich hatte damals Einspruch gegen die rückwirkend erhöhte Steuer für Womos eingelegt....
Das FA schrieb in wunderschönem Deutsch:
"....mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 30.10.2010 wurde die gegen das Urteil das Bundesfinanzhofes vom 24.02.2010 - II R 44/09 gerichtete Verfassungsbeschwerde - 1. BvR 1993/10 - nicht zur Entscheidung angenommen.
Ein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot oder allgemeine Vertrauensschutzgesichtpunkte liegt danach nicht vor.
Das Rückwirkungsverbot gilt nur für belastende Regelungen. Die Neuregelung für Wohnmobile stellt demgegenüber eine begünstigende Regelung dar, denn infolge der Übergangsregelung beschränkt sich der Rückwirkungszeitraum auf den Zeitraum ab dem 1.1.2006.
Ohne die Neuregelung wären Wohnmobile ab dem 1.1.2006 aufgrund des Wegfalls des § 23 Abs. &a StVZO als Personenkraftwagen nach dem Hubraum und damit höher zu besteuern, so dass der für sie eingeführte Sondertarif eine Begünstigung darstellt.
Wegen dieses Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes wird das bisher ruhende Einspruchverfahren wieder aufgenommen.
Bitte prüfen Sie den Einspruch jetzt nochmlas und nehmen ihn ggf innerhalb eines Monats zurück."
So, kann mir jetzt jemand helfen und mir erklären was passiert, wenn ich den Einspruch nicht zurücknehme ?
Oder sollte ich ihn zurücknehmen ?
Habt ihr auch so nen "Wisch" bekommen? Und wie habt ihr reagiert ?
Vielen Dank schonmal und herzliche Grüße
Bingo