LKW Überholverbot

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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Saarländer » 03.03.2011 - 12:30:03

Hallo @All

Da dieses Überholverbot für Fahrzeuge >3,5to die einzige Verkehrsregel ist, die ich auch schon mal vorsätzlich missachtet habe :oops: würde mich brennend interessieren:

Gibt es hier im Forum jemanden, der schon mal beim Überholen erwischt wurde, oder ist jemandem so ein Fall bekannt ?
Wenn ja – wie kam es zu der Situation und was hat es gekostet?

Ich muß dazu sagen – ich fahre ein Womo auf Ford, zwar 7m aber es könnte dem Anschein nach auch als 3,5to durchgehen – da schaut die Polizei möglicherweise nicht so genau hin ?

Gruß von der Saar
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Schwedenopa » 03.03.2011 - 12:42:00

Hallo!

Saarländer hat geschrieben:... und was hat es gekostet?

Nein, ich war noch nie in der Situation, denn mein Wohnmobil hat 3,5 Tonnen. Aber was es im Zweifelsfalle "kostet", das weiß ich, nämlich 70€ Bußgeld (plus Verwaltungsgebühr) und einen Flensburger Treuepunkt!

MfG
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Pego » 03.03.2011 - 14:18:09

...sind die Autobahnen voll nehmen wir dieses Überholverbot für Reisemobile > 3,5 t sehr ernst. Unser 4.6 t als Teilintergrierter macht zwar nicht viel her von seiner eigentlichen Größe und Höhe, aber seine Länge mit Anbau und der 880 cm Gesamtlänge, sowie die Tandemachse, reizte schon so manchem PKW-Fahrer zum hupen oder warnen mit der Lichthupe. Merkwürdigerweise sind unsere wirklich "größeren Brüder" auf ihren 40 Tonnern, da wesentlich toleranter und freundlicher, sie geben Blinkzeichen, bedanken sich nach erfolgtem Überholvorgang und "winken" dich mit ihrer Lichthupe, auch wieder nach rechts vor ihnen in die Fahrspur ein.

Ansonsten kümmern sich selbst Streifenwgen der Autobahnpolizei kaum um dieses Verkehrszeichen...! Aufpassen sollte man als Womofahrer aber unbedingt auf die Geschwindigkeitsregelungen. Mit den Mobilen > 3,5 t ist das Maximum ebenfalls "nur" 100 km/h! Obwohl gerade die schnittigen teilintergrierten Reisemobile mit bis zu 156 PS locker mal eben auch 155 km/h auf die Piste bringen.

Besser wir halten uns übrigens in beiden Fällen an das was die StVO vorgibt...!

:D

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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Saarländer » 03.03.2011 - 14:37:30

Pego hat geschrieben:...sind die Autobahnen voll nehmen wir dieses Überholverbot für Reisemobile > 3,5 t sehr ernst.

Das halten wir genau so. (Würde ich aber auch mit 3,5to so machen)
Zumal unsere Reisegeschwindigkeit in den seltensten Fällen mal an die erlaubten 100 km/h heran kommt. Im Normalfall knapp schneller als LKW so bei 95 km/h und Überholt (wenn erlaubt :wink: ) wird nur wenn die Bahn frei ist.
Bei hohem Verkehrsaufkommen wird der Tempomat auf LKW-Geschwindigkeit eingestellt. Wäre mir sonst viel zu stressig.
Aber es gibt natürlich auch Situationen wo man die Nerven verliert und trotz Überholverbot mal an einem LKW vorbei zieht – Z.B. wenn der Hintermann zu dicht auffährt oder an Steigungen ...
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon suzlj80 » 20.03.2011 - 02:28:19

Hallo

Möchte hier noch ein einige Aspekte mehr einbringen.

Bei meiner Typisierung handelt es sich um eine nationale(Österreich).
Damit würde in einem deutschen Zulassungsschein 1:1 übertragen in Zeile 5 Personenkraftwagen M1 stehen. Ohne irgendwelche Zusätze.
Um die Bedeutung dieser nationalen Zulassung hervorzuheben folgendes Beispiel:

Tatort Schweden: Doppeldeckerreisebus mit 18 to umgebaut zu Wohnmobil kann in Schweden zu einem Personenkraftwagen Klasse 2 (über 3,5 to)umtypisiert werden. Dadurch darf dieser Doppeldeckerbus mit dem vor 1996 erworbenen B Führerschein gelenkt werden. Diese Erlaubniss íst durch eben diese Umtypisierung EU-weit gültig ! Und um es nochmals zu Erwähnen!Diese Erlaubniss gilt nur darum EU_weit ,da national Umtypisiert wurde.

Desweitern stellt sich mir die Frage ob es wirklich haltbar ist das obwohl meines Wissens nach Verkehrzeichen EU-weit einheitlich sind, deren Bedeutung verschieden sein kann-darf.
Gleiches Ausehen zb. Verkehrszeichen 253 und 277 verschiedene Bedeutung.
Als ich meine Führerscheinprüfung machte habe ich gelernt das diese Verkehrzeichen LKW bedeuten und da ich ja einen international gültigen Führerschein habe kann ich doch davon ausgehen daß das mir beigebrachte auch Gültigkeit hat.
Wenn nicht würde das doch bedeuten das wenn ich eine Reise durch die EU antrete ich mich über die Bedeutung von jedem Verkehrszeichen (nicht nur über diese beiden) in jedem Land der EU schlau machen müßte ?

Noch ein krasses Beispiel dazu (nenne den Ort nicht beim Namen da ich keine schlafenden Hunde wecken will).
An eben diesem Grenzübergang von A nach D steht dieses Schild 253 auf beiden Seiten der Grenze.
Von A nach D darf ich diese Strecke ganz legal befahren da dieses Schild in Östereich LKW bedeutet. Von D nach A geht das theoretisch nicht, wegen eben optisch gleichem Verkehrszeichen, aber anderer Bedeutung.
Bitte das kann doch nicht sein !?

Herzliche Grüße

Mario
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Schwedenopa » 21.03.2011 - 03:01:34

Hallo Mario!

suzlj80 hat geschrieben:Tatort Schweden: Doppeldeckerreisebus mit 18 to umgebaut zu Wohnmobil kann in Schweden zu einem Personenkraftwagen Klasse 2 (über 3,5 to)umtypisiert werden. Dadurch darf dieser Doppeldeckerbus mit dem vor 1996 erworbenen B Führerschein gelenkt werden. Diese Erlaubniss íst durch eben diese Umtypisierung EU-weit gültig !

Wenn es sich dabei um einen alten schwedischen B-Führerschein handelt, dann könnte das durchaus stimmen. Leider reichen meine Kenntnisse des ehemaligen schwedischen Führerscheinrechts hier nicht aus.

suzlj80 hat geschrieben:Desweitern stellt sich mir die Frage ob es wirklich haltbar ist das obwohl meines Wissens nach Verkehrzeichen EU-weit einheitlich sind, deren Bedeutung verschieden sein kann-darf.

Erstens nein und zweitens ja. Zwar bemüht sich die EU seit Jahrzehnten um eine Vereinheitlichung der Verkehrsregeln sowie des Aussehens und der Bedeutung von Verkehrszeichen, aber nationale Egoismen, praktische Schwierigkeiten, aber auch schlichte Trägheit stehen diesem Projekt immer wieder im Weg, und so ist es bis heute nicht abgeschlossen. Und da gibt es wesentlich krassere Beispiele als Überholverbote, z.B. den Linksverkehr in Großbritannien und Irland.

suzlj80 hat geschrieben:Als ich meine Führerscheinprüfung machte habe ich gelernt das diese Verkehrzeichen LKW bedeuten ...

In Österreich stimmt das ja auch.

suzlj80 hat geschrieben:... und da ich ja einen international gültigen Führerschein habe kann ich doch davon ausgehen daß das mir beigebrachte auch Gültigkeit hat.

Nur in dem Land, in dem Du den FS gemacht hast. Und selbst dort könnte es inzwischen geändert worden sein. Du musst Dich also auch im eigenen Land immer auf dem Laufenden halten.

suzlj80 hat geschrieben:Wenn nicht würde das doch bedeuten das wenn ich eine Reise durch die EU antrete ich mich über die Bedeutung von jedem Verkehrszeichen (nicht nur über diese beiden) in jedem Land der EU schlau machen müßte ?

So ist es. Du musst Dich halt über nationale Eigenheiten informieren, wenn Du in ein anderes Land reisen willst. Andernfalls könntest Du ja erwarten, dass Du in England rechts fahren dürftest, nur weil Du Deinen Führerschein in einem Land mit Rechtsverkehr gemacht hast ... :mrgreen: :wink:

suzlj80 hat geschrieben:An eben diesem Grenzübergang von A nach D steht dieses Schild 253 auf beiden Seiten der Grenze.
Von A nach D darf ich diese Strecke ganz legal befahren da dieses Schild in Östereich LKW bedeutet. Von D nach A geht das theoretisch nicht, wegen eben optisch gleichem Verkehrszeichen, aber anderer Bedeutung.
Bitte das kann doch nicht sein !?

Nicht unbedingt: Vielleicht wird ja das Verkehrszeichen unmittelbar am Grenzübergang wiederholt. Dann hätte es jeweils ab der Grenze die Bedeutung des jeweiligen Landes. Dann dürftest Du also auf der österreichischen Seite bis zur Grenze fahren, aber nicht darüber hinaus. Sollte es allerdings nicht wiederholt werden, dann hättest Du Recht.

Doch es geht sogar noch krasser! In Dinxperlo an der deutsch-niederländischen Grenze verläuft die Grenzlinie über eine Strecke von etwa 2,5 Kilometer mitten auf der Straße, und zwar längs entlang des Mittelstreifens! Auf der einen Straßenseite gilt also deutsches Verkehrsrecht, man findet hier gelbe Briefkästen, Metzger (für Dich wohl: Fleischhauer :wink: :D ) und Bäcker. Auf der anderen Straßenseite gilt niederländisches Verkehrsrecht, und man findet rote Briefkästen, Slager und Bakker. Überholt man hier, oder weicht auch nur einem parkenden Auto aus, so befindet man sich automatisch zumindest mit zwei Rädern im Nachbarland.

MfG
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon suzlj80 » 26.03.2011 - 23:16:31

Hallo EuraGerhard

Interessant wäre jetzt noch ob deine Aussagen rechtlichen Hintergrund haben oder deine Annahmen sind?

Das mit Schweden stimmt schon so wie ich es beschrieben habe (wohne in Schweden und Österreich).

Ganz klar muß man sich um die Gegebenheiten des jeweiligen Landes kümmern aber wie weit geht das ?
Wenn ich z.b. die östereichische Öamtc-Seite aufrufe(wie ADAC) und mir dann die Länderinfo durchlese ist eben von diesem Unterschied nichts zu finden.
Das sind halt eben allgemein zugängliche Infos. Jemand der z.b. nicht in Forums usw. mitliest kommt gar nicht auf die Idee hier eine andere Bedeutung zu suchen.
Wie hat man das dann in der vor Internet-Zeit gelöst? Mir sind damals zur Reisezeit keine Schlangen von Leuten vor Polizeidienststellen aufgefallen um sich über Feinheiten aufklären zu lassen.

Bei der von mir genannten Grenzübertrittsstelle wird das Zeichen nicht wiederholt.

Wollte eigentlich den Fahrzeugschein als Anhang mitsenden finde aber keine Funktion dazu?
Nochmals: Im Zulassungsschein steht unter Klasse/Fahrzeugart M1/Personenkraftwagen

Herzliche Grüße

Mario
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon suzlj80 » 28.03.2011 - 01:06:41

Hallo

Noch eine Bemerkung zum sich "In Kentniss setzten "der jeweiligen Vorschriften.

In schwedischen Wohnmobilforen werden Vordrucke mit Gesetzestexten angeboten (engl. , deutsch usw.) die eben das beschriebene Szenario (Doppeldeckerbus 18 to mit Typisierung Personenkraftwagen fahrbar mit B-Schein)als europaweit gültig bestätigen, damit bei Kontrollen alles in halbwegs vernünftigen Zeitrahmen abläuft.

Da stellt sich mir hier wirklich die Frage ,was muss ich Wissen ,wenn nicht mal unsere Gesetzeshüter eine Ahnung haben.

Jetzt mal ganz Provokant: Wenn ich bestraft werden kann weil ich etwas nicht gewußt habe, kann dann ein ein Gesetzeshüter nicht auch zur Verantwortung gezogen werden weil er z.b. aus Unwissenheit meine Zeit verschwendet hat? Durch seine Unwissenheit verschwendet er Steuergelder (Lohn,beschäftigt andere Mitarbeiter mit Anfragen usw.,)
Ist jetzt wirklich ganz provokant aber eine Überlegung wert.

Herzliche Grüße

Mario
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Schwedenopa » 28.03.2011 - 09:15:43

Hallo Mario!

suzlj80 hat geschrieben:Interessant wäre jetzt noch ob deine Aussagen rechtlichen Hintergrund haben oder deine Annahmen sind?

Meine Angaben stützen sich auf die Straßenverkehrsordnung der jeweiligen Länder. Die deutsche Version findest Du in der StVO, Anlage 2, Abschnitt 7, lft. Nr. 54. Dort steht:
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Die österreichische Version findest Du in der österreichischen StVO, §52 a) Abschnitt 4c. Dort heißt es zum gleichen Verkehrszeichen:
Dieses Zeichen zeigt an, dass mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten ist.

suzlj80 hat geschrieben:Ganz klar muß man sich um die Gegebenheiten des jeweiligen Landes kümmern aber wie weit geht das?

So weit, dass Du Dich im Lande bewegen kannst, ohne gegen Gesetze zu verstoßen. Denn es gilt immer das Recht des Landes, in dem Du Dich gerade aufhältst.

suzlj80 hat geschrieben:Jemand der z.b. nicht in Forums usw. mitliest kommt gar nicht auf die Idee hier eine andere Bedeutung zu suchen.

Das ist ein echtes Problem, und insofern würde ich es auch sehr begrüßen, wenn die Verkehrsvorschriften EU-weit tatsächlich so weit wie möglich vereinheitlicht würden. Wobei im Zuge dieser Vereinheitlichung natürlich zahlreiche nationale Sonderregelungen fallen müssten. Zum Beispiel müsste auch in Deuschland eine allgemeine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden.

suzlj80 hat geschrieben:Bei der von mir genannten Grenzübertrittsstelle wird das Zeichen nicht wiederholt.

Dann ist es so, dass es zwar auf beiden Seiten der Grenze die jeweils landesspezifische Bedeutung hat, ein ortsunkundiger Womofahrer, der den Grenzübergang von Österreich aus nach Deutschland befährt auf deutscher Seite jedoch für den Verstoß nicht belangt werden kann.

suzlj80 hat geschrieben:Wollte eigentlich den Fahrzeugschein als Anhang mitsenden finde aber keine Funktion dazu?

Eine Anleitung zum Hochladen von Bildern und Einstellen ins Forum findest Du hier.

suzlj80 hat geschrieben:Nochmals: Im Zulassungsschein steht unter Klasse/Fahrzeugart M1/Personenkraftwagen

Mit österreichischen Zulassungsdokumenten kenne ich mich nicht aus. Wenn das Womo aber tatsächlich als Personenkraftwagen klassifiziert sein sollte, und nicht wie in deutschen Scheinen üblich als "Sonstiges Kfz. - Wohnmobil", dann gilt das deutsche Zeichen für Dich wohl tatsächlich nicht.

suzlj80 hat geschrieben:Da stellt sich mir hier wirklich die Frage ,was muss ich Wissen ,wenn nicht mal unsere Gesetzeshüter eine Ahnung haben.

Es gilt der Grundsatz: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!"

suzlj80 hat geschrieben:Jetzt mal ganz Provokant: Wenn ich bestraft werden kann weil ich etwas nicht gewußt habe, kann dann ein ein Gesetzeshüter nicht auch zur Verantwortung gezogen werden weil er z.b. aus Unwissenheit meine Zeit verschwendet hat?

Ein Gesetzeshüter, der mehrfach durch solche Aktionen auffällt, wird möglicherweise behördenintern tatsächlich belangt, oder zumindest zu einer Nachschulung verdonnert. Aber Du hättest keine Ansprüche gegen ihn, es sei denn er würde vorsätzlich handeln.

MfG
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Gamma » 23.05.2011 - 10:59:38

Guten Tag
Ja, ich weiss nicht 100% zum Titel passend.... und dennoch zum überholen brauchts eine gewisse Geschwindigkeit.
Vorgabe ein Womo mit mehr als 3.5 Tonnen:
Wie schnell darf ich auf der Autobahn in Oesterreich damit fahren?
In der Schweiz und in Deutschland ist es ja 100km/h.
Wenn ich in Austria die Go Box habe so bin ich von der normalen Vignette befreit, oder?

Fragen über Fragen.
Herzlichen dank für die Hilfe
Gamma
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon oldman » 23.05.2011 - 19:57:48

Gamma hat geschrieben:Vorgabe ein Womo mit mehr als 3.5 Tonnen:
Wie schnell darf ich auf der Autobahn in Oesterreich damit fahren?
80 km/h

Wenn ich in Austria die Go Box habe so bin ich von der normalen Vignette befreit, oder?
Richtig

Gamma


Gruß Nikolaus
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon ksw » 26.05.2011 - 09:29:22

Hallo,
übrigens hat der ADAC tolle Informationsblätter zu diesen Landes - Themen - und die bekommt man in den ADAC Geschäftsstellen (als Mitglied, klaro)
Grüße
ksw
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