LKW Überholverbot

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LKW Überholverbot

Beitragvon Gimmund » 17.02.2011 - 22:52:15

Hi All,

ich hätte da mal eine Frage zu diesem Verkehrszeichen:

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Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen.
Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.


Heißt das, dass das Gespann-Gewicht entscheidend ist, oder zählt das Gewicht der Zugmaschine ?

Bevor jetzt jemand antwortet, was interessieren mich deine Gespann-Probleme, dann möchte ich nur mal darauf hinweisen, dass im Forum ja sehr oft das Mitführen eines Anhängers empfohlen wird, wenn man mit dem Womo nicht über 3.5t gehen möchte.

Bisher überhole ich vollkommen ungeniert, weil mein Zugwagen "nur" 2,6t wiegt, aber beim Zug komme ich auf schlappe 4,4t, also etwas mehr als 3.5t.

Gruß,
Gwaihir
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Gimmund » 17.02.2011 - 23:15:00

Ah ja,
die Ausnahme
..... Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.


Mein KIA ist ja ein PKW - also darf ich bei diesem Schild überholen. :D
Womos bis 3,5t sind ja weder PKW noch KOM, also dürfen die nicht überholen, wenn das zGG des Zuges 3,5t überschreitet. :(

Gruß,
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Bernhard 2 » 18.02.2011 - 09:09:51

Hallo Gwaihir !

Urteile/Meinungen zu Zeichen 277

Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150). Ein Fahrzeug, was im Fahrzeugschein als PKW bezeichnet wird, kann mit einem Anhänger nicht als LKW bezeichnet werden. Für dieses Gespann gilt Z 277 nicht (BayObLG DAR 10, 483).

Somit darf ein PKW mit Anhänger bei diesem Zeichen überholen.

Gruß Bernhard
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Freetec 598 » 18.02.2011 - 12:35:09

Gwaihir hat geschrieben:Hi All,

ich hätte da mal eine Frage zu diesem Verkehrszeichen:
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Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen.
Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.


Heißt das, dass das Gespann-Gewicht entscheidend ist, oder zählt das Gewicht der Zugmaschine ?

Bevor jetzt jemand antwortet, was interessieren mich deine Gespann-Probleme, dann möchte ich nur mal darauf hinweisen, dass im Forum ja sehr oft das Mitführen eines Anhängers empfohlen wird, wenn man mit dem Womo nicht über 3.5t gehen möchte.

Bisher überhole ich vollkommen ungeniert, weil mein Zugwagen "nur" 2,6t wiegt, aber beim Zug komme ich auf schlappe 4,4t, also etwas mehr als 3.5t.

Gruß
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Damit hast Du bisher richtig gehandelt und darfst dies auch in Zukunft sorglos tun
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Roadrunner » 18.02.2011 - 20:51:30

Interessant wird's mit Gespann nur wenn folgendes Zusatzschild angebracht ist:

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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Gamma » 01.03.2011 - 12:33:02

Gechätzte Womo Gemeinde
Bei uns in der Schweiz dürfte ich bei diesem Schild mit einem WOMO über 3.5 Tonnen(bis 7.5 To.) überholen(so meine ich zumindest)!
Ein Wohnmobil über 3.5 To muss mit dem C1 gefahren werden und fällt unter die Gesellschaftswagen, damit darf man auf der Autobahn 100 km/h fahren und problemlos Lastwagen die mehr als 3.5 To haben(fahren max. 80 km/h) überholen.
Bei einem Fahrverbot für Lastwagen z. Bspl. darf ich mit dem schwerem Wohnmobil problemlos durchfahren.
Kann es somit sein, dass andere Gesetzte in Deutschland bzw. der Schweiz bestehen bei der gleichen Beschilderung???
Kennt ihr den Gesellschaftswagen nicht?????
Wäre froh wenn mir jemand kompetent Auskunft geben würde, da im Sommer eine Reise durch Deutschland geplant ist mein Wohnmobil hat mehr als 3.5 Tonnen.
folgende Fragen :
-wie schnell darf ich auf der Autobahn fahren?
-darf ich Lastwagen überholen?
-darf ich die dritte Spur links auf der Autobahn benützen?
- unter was fällt ein Wohnmobil über 3.5 Tonnen bis 7.5 Tonnen wie gesagt bei uns ist das ein Gesellschaftswagen....

Danke für die Aktion "Licht ins Dunkel", gerne auch Meinungen von "alten Hasen" aus der Schweiz.
mit freundlichen Grüssen
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Schwedenopa » 01.03.2011 - 13:49:08

Hallo!

Gamma hat geschrieben:Kann es somit sein, dass andere Gesetzte in Deutschland bzw. der Schweiz bestehen bei der gleichen Beschilderung???

Ja, natürlich: Andere Länder, andere Gesetze. Auch beispielsweise in Österreich oder Frankreich dürfen Wohnmobile über 3,5 Tonnen im Bereich sog. LKW-Überholverbote überholen, in Deutschland hingegen nicht.
Gamma hat geschrieben:Kennt ihr den Gesellschaftswagen nicht?????

Nein, diesen Begriff gibt es im deutschen Straßenverkehrsrecht nicht. Wohnmobile gelten in Deutschland als "Sonstige Kraftfahrzeuge".

Gamma hat geschrieben:Wäre froh wenn mir jemand kompetent Auskunft geben würde, da im Sommer eine Reise durch Deutschland geplant ist mein Wohnmobil hat mehr als 3.5 Tonnen.
folgende Fragen :
-wie schnell darf ich auf der Autobahn fahren?
-darf ich Lastwagen überholen?
-darf ich die dritte Spur links auf der Autobahn benützen?

- Du darfst auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen maximal 100 km/h fahren, auf sonstigen Straßen außerorts maximal 80 km/h
- Du darfst LKW überholen, wenn das Überholen nicht explizit verboten ist
- Du darfst auch die linke Spur auf der Autobahn benutzen.

Du darfst aber innerhalb eines sogenannten LKW-Überholverbots, das in Wirklichkeit in Deutschland ein Überholverbot für alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen außer PKW und Omnibusse ist, nicht überholen.

MfG
Gerhard
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon breckman » 01.03.2011 - 19:52:14

Hallo Gerhard,

ich wage mal eine Gegenrede zur dritten Spur.
Meiner Meinung ist sie für Fahrzeuge >3,5 t Tabu.

Zeichen 340 habe ich als Erläuterung mal angefügt.
Wes es besser weiß, kann dies aber gerne widerlegen.


Zeichen 340
Sie besteht in der Regel aus gleich langen Strichen mit gleichmäßigen Abständen. Eine Leitlinie kann auch als Warnlinie ausgeführt werden; bei der Warnlinie sind die Striche länger als die Lücken.

Die Markierung bedeutet:

a) Leitlinien dürfen überfahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht gefährdet wird;

b) sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt 3 Fahrstreifen so markiert, dann darf der linke Fahrstreifen nicht zum Überholen benutzt werden. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf dem mittleren Fahrstreifen einordnen;

c) auf Fahrbahnen für beide Richtungen mit 4 so markierten Fahrstreifen sind die beiden linken ausschließlich dem Gegenverkehr vorbehalten;

sie dürfen daher auch nicht zum Überholen benutzt werden. Dasselbe gilt auf 6-streifigen Fahrbahnen für die 3 linken Fahrstreifen;

d) sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;

e) sind Beschleunigungsstreifen so markiert, dann darf dort auch schneller gefahren werden als auf den anderen Fahrstreifen;

f) gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen.
Grüße aus dem Sauerland,
Lars

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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Gimmund » 01.03.2011 - 20:21:42

breckman hat geschrieben:d) sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie Züge, die länger als 7 m sind, nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen;


Hi breckmann,
dort steht aber, das Lastkraftwagen > 3,5t die linke Spur nicht benutzen dürfen.

Sonst redet der Gesetzgeber ja immer von Kraftfahrzeugen > 3,5t.

Und da ein Womo kein Lastkraftwagen ist, müsste es also erlaubt sein, die linke Spur mit Womo >3,5t zu benutzen.

Gruß,
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon breckman » 01.03.2011 - 20:37:34

Darum bin ich mir auch nicht explizit sicher.
Aber das Zeichen für das LKW - Überholverbot gilt ja auch für Wohnmobile.
In diesem Sinne gibt es noch mehr Verkehrszeichen.
Die Sprachregelung ist nicht eindeutig.
Grüße aus dem Sauerland,
Lars

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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Gimmund » 01.03.2011 - 20:47:06

breckman hat geschrieben:Aber das Zeichen für das LKW - Überholverbot gilt ja auch für Wohnmobile.

Das ist ja auch ein Zeichen für ">3,5t aber nicht PKW und Bus" - Überholverbot .... :mrgreen:

Spaß beiseite,
ja, es wäre schön, wenn das so formuliert wäre, dass auch die eher einfachen Gemüter zweifelsfrei fahren könnten.
Aber wenn Gesetze einfach formuliert wären, würde die Anwaltschaft ja arbeitslos werden....

Gruß,
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PS: Wer unbedingt will, kann den letzten Satz auch als politisches Stammtisch-Palaver werten... ;)
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Schwedenopa » 02.03.2011 - 09:37:23

Hallo breckmann,

Du irrst Dich:

breckman hat geschrieben:Aber das Zeichen für das LKW - Überholverbot gilt ja auch für Wohnmobile.

In Deutschland gibt es keine LKW-Überholverbote! Es gibt lediglich Überholverbote für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen. Wobei hier PKW und Omnibusse explizit ausgenommen sind, Wohnmobile hingegen nicht.

Der von Dir weiter oben zitierte StVO §7 (3c) hingegen bezieht sich tatsächlich explizit und ausschließlich auf Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, gilt also nicht für Wohnmobile (ohne Anhänger).

MfG
Gerhard
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon breckman » 02.03.2011 - 18:26:25

OK und Danke.
Wieder was gelernt. :wink:
Grüße aus dem Sauerland,
Lars

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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon suzlj80 » 03.03.2011 - 03:11:36

Hallo

Habe vor ein paar Tagen mein Womo in Österreich typisiert (Vollabnahme). Fahrzeugart ist nun Personenkraftwagen M1.
Das würde also bedeuten das ein Überholverbot über 3.5 to für mich nicht gilt da ja Personenkraftwagen und Kraftomnibusse ausgenommen sind ??

Herzliche Grüße

Mario
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Re: LKW Überholverbot

Beitragvon Schwedenopa » 03.03.2011 - 08:33:23

Hallo Mario!

suzlj80 hat geschrieben:Fahrzeugart ist nun Personenkraftwagen M1.
Das würde also bedeuten das ein Überholverbot über 3.5 to für mich nicht gilt da ja Personenkraftwagen und Kraftomnibusse ausgenommen sind??

In Österreich sowieso nicht, da es hier tatsächlich LKW-Überholverbot heißt. Meiner Meinung nach dürfte es für Dein Fahrzeug in Deutschland auch nicht gelten. Aber ob im Zweifelsfalle ein Amtsrichter diese Meinung auch teilt? :?

MfG
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